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Aktien & Steuern Schweiz: 6 Praxis-Tipps für Privatanleger (2026)

Angenommen, du nimmst CHF 5’000 und verdoppelst sie mit Aktien auf CHF 10’000. In Deutschland würdest du auf diesen Gewinn rund CHF 1’250 Steuern zahlen. In der Schweiz? Null Franken. Kursgewinne sind für Privatanleger steuerfrei – und das ist einer der grössten Vorteile des Schweizer Steuersystems.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn «steuerfrei» heisst nicht «steuererklärungsfrei». Muss man Aktien versteuern in der Schweiz? Ja – du musst sie korrekt deklarieren, die Verrechnungssteuer zurückfordern und aufpassen, dass du nicht als professioneller Händler eingestuft wirst.

In diesem Praxis-Guide zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du Aktien in der Schweiz richtig versteuerst – und dabei kein Geld verschenkst.

Stand: Februar 2026

Inhaltsverzeichnis

Aktien Steuern Schweiz: Was musst du wissen?

Bevor wir in die Tipps einsteigen, ein kurzer Überblick. In der Schweiz gibt es – anders als in Deutschland oder den USA – keine eigentliche Kapitalertragsteuer. Das Steuersystem unterscheidet aber klar zwischen verschiedenen Steuerarten, die auf deine Aktien zutreffen:

Kapitalgewinne (Kursgewinne): Du kaufst eine Aktie für CHF 100 und verkaufst sie für CHF 150. Der Gewinn von CHF 50 ist als Privatanleger steuerfrei. Das gilt für Schweizer und ausländische Aktien gleichermassen.

Dividenden und Zinserträge: Schüttet ein Unternehmen eine Dividende aus, zählt diese als steuerbares Einkommen. Du musst Dividenden in der Steuererklärung angeben und zu deinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Verrechnungssteuer (35%): Auf Schweizer Dividenden wird automatisch 35% Verrechnungssteuer abgezogen. Du erhältst also nur 65% ausgezahlt. Die gute Nachricht: Du bekommst die 35% zurück – wenn du alles korrekt deklarierst (dazu mehr in Tipp 2).

Vermögenssteuer: Dein Aktienportfolio zählt zum steuerbaren Vermögen. Es wird zum Kurswert am 31. Dezember bewertet und im Wertschriftenverzeichnis eingetragen. Die Vermögenssteuer variiert je nach Kanton.

Stempelabgabe: Beim Kauf und Verkauf von Wertschriften fällt eine eidgenössische Stempelabgabe an. Diese wird direkt von deinem Broker abgezogen – du merkst sie kaum, aber sie steht auf jeder Abrechnung.

Einen umfassenden Überblick über alle Steuerarten findest du in unserem Steuern Schweiz Ratgeber. Wie ETFs steuerlich behandelt werden – inklusive der Unterschiede zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds – haben wir im Detail im ETF Steuern Schweiz Guide aufbereitet.

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Tipp 1: Bleib Privatanleger – die 5 Kriterien der Steuerverwaltung

Das ist der wichtigste Tipp überhaupt. Denn ob deine Aktiengewinne steuerfrei bleiben oder nicht, hängt von einer einzigen Frage ab: Giltst du als privater Anleger oder als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler?

Wirst du als professioneller Trader eingestuft, werden deine Kursgewinne plötzlich als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit behandelt. Die Folgen sind happig: Du zahlst nicht nur Einkommensteuer auf deine Gewinne, sondern auch AHV/IV/EO-Beiträge – das kann schnell 10% und mehr ausmachen.

Ein Schwiizerfranke-Leserin fragte mich einmal, wie es beim Daytrading aussieht. Meine ehrliche Antwort: Daytrading fällt genau in dieses Schema. Und das Üble daran – wenn du einmal als professionelle Händlerin eingestuft wirst, gilt das grundsätzlich dauerhaft.

Die 5 Safe-Harbor-Kriterien der ESTV

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat fünf klare Kriterien definiert. Erfüllst du alle fünf, giltst du als Privatanleger:

1. Mindesthaltedauer von 6 Monaten Halte jede Aktienposition mindestens 6 Monate, bevor du sie verkaufst. Einzelne Ausnahmen sind kein Problem – aber wenn du regelmässig nach wenigen Wochen wieder verkaufst, wird es kritisch.

2. Transaktionsvolumen unter dem 5-Fachen des Portfoliowerts Dein jährliches Handelsvolumen (alle Käufe und Verkäufe zusammen) sollte maximal das Fünffache deines Anfangsbestands betragen.

Beispiel: Du startest das Jahr mit einem Depot von CHF 100’000. Dann solltest du nicht mehr als CHF 500’000 an Käufen und Verkäufen tätigen.

3. Kapitalgewinne unter 50% des Reineinkommens Übersteigen deine Erträge aus Aktienkäufen 50% deines Reineinkommens, wird es heikel. Ein Schwiizerfranke-Leser wollte seinen Job kündigen und nur noch von Dividendenerträgen leben. In so einem Fall: unbedingt vorher mit einem Steuerberater sprechen.

4. Kein Fremdkapital für Investments Wer Kredite aufnimmt, um Aktien zu kaufen – etwa über einen Lombardkredit –, signalisiert gewerbsmässiges Handeln. Investiere nur Geld, das du hast und die nächsten Jahre nicht brauchst. Fremdkapital für riskante Investments ist sowieso ein NoGo.

5. Keine spekulativen Derivate Optionen und Futures zur Spekulation sind ein starkes Indiz für professionellen Handel. Zur Absicherung bestehender Positionen (Hedging) sind sie aber erlaubt.

Was passiert, wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist?

Keine Panik. Es ist nicht so, dass ein einzelner Verstoss automatisch zur Einstufung als Profi-Trader führt. Aber die Steuerbehörde wird deinen Fall genauer prüfen. Je mehr Kriterien du verletzt, desto grösser das Risiko.

Übrigens: Ein Leser fragte mich, ob es einen Unterschied macht, ob man Schweizer oder ausländische Aktien wie Apple oder Nvidia hält. Die Antwort: Nein. Solange du in der Schweiz steuerpflichtig bist, gelten dieselben Regeln – egal ob Schweizer oder US-Aktien.

Tipp 2: Verrechnungssteuer immer zurückholen

Auf jede Dividende von Schweizer Unternehmen werden automatisch 35% Verrechnungssteuer abgezogen. Dein Broker überweist dir also nur 65% der Brutto-Dividende – die restlichen 35% gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung.

So funktioniert's

Konkretes Beispiel: Du hältst Aktien der Nestlé AG und erhältst eine Dividende von CHF 1’000 brutto. Auf deinem Konto landen aber nur CHF 650. Die restlichen CHF 350 hat die Bank als Verrechnungssteuer abgeführt.

Die Verrechnungssteuer ist aber keine echte Steuer – sie ist eine Sicherungssteuer. Sie soll dafür sorgen, dass du deine Erträge korrekt in der Steuererklärung deklarierst. Tust du das, erhältst du die vollen 35% zurück. Die Erstattung erfolgt in der Regel als Gutschrift auf deine Kantons- und Gemeindesteuern.

Was du dafür tun musst

  1. Alle Wertschriften im Wertschriftenverzeichnis deiner Steuererklärung eintragen
  2. Dividenden als Brutto-Betrag angeben (also CHF 1’000, nicht CHF 650)
  3. Die Verrechnungssteuer wird dann automatisch mit deiner Steuerschuld verrechnet

Warum das so wichtig ist

In meiner Community höre ich immer wieder, dass Leser die Verrechnungssteuer einfach vergessen – das sind bei einem Depot von CHF 50’000 mit 2% Dividendenrendite schnell CHF 350 pro Jahr, die man verschenkt.

Detaillierte Informationen zu steuerfreien Dividenden aus Kapitaleinlagereserven findest du in unserem separaten Artikel zu steuerfreien Dividenden.

Tipp 3: Ausländische Quellensteuer zurückfordern (DA-1)

Hältst du ausländische Aktien oder ETFs – zum Beispiel US-Titel wie Apple oder Microsoft –, wird auf die Dividenden eine ausländische Quellensteuer erhoben. Bei US-Aktien sind das typischerweise 15% (dank des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz–USA, ohne DBA wären es 30%).

Was du zurückholen kannst

Dank der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die die Schweiz mit vielen Ländern hat, kannst du einen Teil dieser ausländischen Quellensteuer in der Schweiz anrechnen lassen. Das läuft über das Formular DA-1, ein Ergänzungsblatt zum Wertschriftenverzeichnis.

Konkretes Beispiel mit US-Aktien:

  • Du erhältst USD 1’000 Brutto-Dividende von Apple
  • Die USA ziehen 15% Quellensteuer ab = USD 150
  • Über das DA-1 Formular kannst du diese 15% in der Schweiz anrechnen lassen
  • Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) reduziert sich die US-Quellensteuer auf 15% (sofern ein W-8BEN hinterlegt ist). Diese 15% kannst du via DA-1 in der Schweiz anrechnen lassen.

Wann lohnt sich das DA-1?

Es gibt eine Mindestschwelle von CHF 100: Wenn die insgesamt anrechenbare ausländische Quellensteuer unter CHF 100 pro Jahr liegt, wird keine Anrechnung gewährt. In diesem Fall trägst du die Erträge einfach netto (nach Abzug der Quellensteuer) im normalen Wertschriftenverzeichnis ein.

Ab CHF 100 lohnt sich das Ausfüllen des DA-1 auf jeden Fall. Bei einem grösseren Portfolio mit internationalen Aktien oder ETFs können da schnell mehrere hundert Franken zusammenkommen.

Praxis: So füllst du das DA-1 aus

In den meisten Kantonen ist das DA-1 ein Ergänzungsformular zum Wertschriftenverzeichnis, das du direkt in deiner Steuersoftware ausfüllen kannst. Tipp: Die meisten Broker wie Saxo Bank oder Swissquote liefern dir im Steuerauszug bereits alle nötigen Daten – Land, Brutto-Dividende und einbehaltene Quellensteuer. Du musst die Werte nur noch übertragen.

  • Das DA-1 ist ein Ergänzungsblatt zum Wertschriftenverzeichnis
  • Im Kanton Zürich reichst du es seit 2022 einfach digital mit der Steuererklärung ein
  • Du brauchst: Bankbelege über den Einbehalt der ausländischen Quellensteuer
  • Die Erträge müssen brutto deklariert werden (vor Abzug der Quellensteuer)
  • Verjährungsfrist: 3 Jahre – du kannst also auch rückwirkend einreichen

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Tipp 4: Wertschriftenverzeichnis richtig ausfüllen

Das Wertschriftenverzeichnis ist das Herzstück deiner Steuerdeklaration als Anleger. Hier trägst du alle Wertschriften ein – Aktien, ETFs, Obligationen, Fonds. Klingt aufwändig, ist aber mit dem richtigen Vorgehen in 15–30 Minuten erledigt.

Was muss rein?

  • Alle Wertschriften, die du am 31. Dezember im Depot hattest
  • Auch Positionen, die du während des Jahres verkauft hast
  • Der Steuerwert (Kurswert am 31.12.) – nicht dein Kaufpreis
  • Die Brutto-Erträge: Dividenden und Zinsen vor Abzug der Verrechnungssteuer

Der Steuerauszug deines Brokers macht die Arbeit

Ich teste verschiedene Broker und die Steuerauszüge sind unterschiedlich gut. Saxo Bank bietet einen kostenlosen eTax-Auszug – das ist genial, weil du die Daten direkt in deine Steuersoftware importieren kannst. Swissquote liefert ebenfalls einen detaillierten Steuerauszug. Wichtig: Prüfe immer, ob die Werte stimmen – gerade bei ausländischen Dividenden gibt es manchmal Rundungsdifferenzen.

Die meisten Schweizer Broker erstellen dir Anfang Jahr automatisch einen Steuerauszug (auch «Steuerbescheinigung» oder «Tax Statement» genannt). Dieser enthält:

  • Alle gehaltenen Positionen mit Steuerwert per 31.12.
  • Sämtliche Erträge (Dividenden, Zinsen) als Brutto-Betrag
  • Die einbehaltene Verrechnungssteuer
  • Die ausländische Quellensteuer (relevant für DA-1)

Schritt-für-Schritt in der Steuererklärung

Am Beispiel Kanton Zürich (ZHprivateTax):

  1. Öffne das Wertschriftenverzeichnis in deiner Steuersoftware
  2. Trage jede Position ein: Bezeichnung, Valorennummer/ISIN, Anzahl, Steuerwert per 31.12.
  3. Ergänze die Brutto-Erträge (Dividenden, Zinsen)
  4. Falls vorhanden: eTax-Import vom Broker nutzen (spart viel Tipparbeit)
  5. Bei ausländischen Titeln: DA-1 Ergänzungsblatt ausfüllen (siehe Tipp 3)
Mit Aktien Steuern sparen? So geht es in der Schweiz! 3

Steuerwert vs. Kaufpreis – was gilt?

Für die Vermögenssteuer zählt der Kurswert am 31. Dezember, nicht dein Einstandspreis. Hat sich deine Aktie im Wert verdoppelt, steigt entsprechend auch dein steuerbares Vermögen. Umgekehrt sinkt es bei Kursverlusten – steuerlich ein kleiner Trost.

Tipp 5: Steuergünstig investieren

Wenn du die Grundlagen verstanden hast, kannst du auch bei der Anlage-Strategie steuerlich optimieren. Hier ein paar Ansätze:

Thesaurierende vs. ausschüttende ETFs

Bei ausschüttenden ETFs erhältst du die Dividenden auf dein Konto – und versteuerst sie als Einkommen. Bei thesaurierenden ETFs werden die Erträge direkt reinvestiert. Aber Achtung: Die Steuerbehörde besteuert auch bei thesaurierenden ETFs die intern angefallenen Dividenden und Zinsen – als wären sie an dich ausgezahlt worden. Der steuerliche Unterschied ist in der Schweiz also geringer als viele denken.

Alles dazu findest du im Detail in unserem ETF Steuern Schweiz Guide.

Säule 3a nutzen

Einzahlungen in die Säule 3a kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie viel das aktuell ist, findest du in unserer Übersicht zum Säule 3a Maximalbetrag. Investierst du dieses Geld in Aktien-Fonds innerhalb der 3a, wachsen deine Gewinne steuerfrei – und die Dividenden werden ebenfalls nicht jährlich besteuert.

Welcher 3a-Anbieter am besten zu dir passt, erfährst du in unserem Säule 3a Vergleich.

Depotgebühren als Steuerabzug

Wusstest du, dass du in vielen Kantonen deine Depotgebühren und Kosten für den Steuerauszug als Vermögensverwaltungskosten abziehen kannst? Je nach Kanton gelten Pauschalabzüge oder du kannst die effektiven Kosten geltend machen. Das ist kein riesiger Betrag, aber über die Jahre summiert es sich.

Broker mit tiefem Gebühren wählen

Gebühren sind zwar keine Steuern, aber sie fressen genauso an deiner Rendite. In unserem Online-Broker Vergleich Schweiz findest du die günstigsten Anbieter – und welche den besten Steuerauszug liefern.

Tipp 6: Die grössten Steuerfehler vermeiden

Aus Gesprächen mit unserer Community und meiner eigenen Erfahrung: Das sind die häufigsten Fehler, die Schweizer Anleger bei der Steuer machen.

Fehler 1: Wertschriften nicht deklarieren

Wer seine Aktien nicht im Wertschriftenverzeichnis angibt, verschenkt die Verrechnungssteuer. Und ja, das Steueramt sieht deine Wertschriften – die Banken melden automatisch. Nicht deklarieren ist also nicht nur teuer, sondern auch riskant.

Fehler 2: Netto statt Brutto eintragen

Dividenden müssen immer als Brutto-Betrag eingetragen werden – also vor Abzug der Verrechnungssteuer. Trägst du den Netto-Betrag ein (den du auf dem Konto siehst), entgeht dir die Rückerstattung.

Fehler 3: Ausländische Quellensteuer ignorieren

Besonders bei US-Aktien und internationalen ETFs vergessen viele das DA-1 Formular. Ab CHF 100 an nicht-rückforderbarer ausländischer Quellensteuer lohnt sich das Ausfüllen.

Fehler 4: Kursverluste abziehen wollen

Kursgewinne sind steuerfrei – aber im Gegenzug kannst du Kursverluste auch nicht abziehen. Das ist eine häufige Enttäuschung nach einem schlechten Börsenjahr. Es gibt keine Verlustvortrag-Möglichkeit für Privatanleger.

Fehler 5: Zu aktiv traden und unbemerkt zum Profi-Trader werden

Manche Anleger rutschen unbemerkt in die gewerbsmässige Einstufung – etwa durch zu häufiges Handeln, zu kurze Haltefristen oder den Einsatz von Hebelprodukten. Wenn du dir unsicher bist, prüfe die 5 Kriterien aus Tipp 1.

Unsere Finanztipps 2026

«Intelligent ist, wer aus den Fehlern anderer lernt».

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Fazit: Aktien versteuern in der Schweiz ist kein Hexenwerk

Das Thema Aktien Steuern Schweiz ist weniger kompliziert, als viele denken. Denn,die Schweiz ist für Privatanleger ein Steuerparadies – wenn du die Spielregeln kennst. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte:

Kursgewinne sind steuerfrei – solange du als Privatanleger giltst

Dividenden sind steuerpflichtiges Einkommen – aber die Verrechnungssteuer holst du dir zurück

Wertschriftenverzeichnis immer ausfüllen – sonst verschenkst du Geld

DA-1 nicht vergessen – bei ausländischen Aktien und ETFs ab CHF 100 Quellensteuer

Langfristig investieren – das ist nicht nur steuerlich, sondern auch renditetechnisch die beste Strategie

Übrigens: Die günstigsten Broker mit den besten Steuerauszügen findest du in unserem Online-Broker Vergleich. Und wenn du generell Steuern sparen möchtest – nicht nur bei Aktien – schau dir unsere Steuerspartipps für die Schweiz an.

Noch mehr Steuerwissen gefällig? Unser kostenfreies Steuer-eBook mit Checkliste für die Steuererklärung hilft dir, keinen Abzug zu vergessen:

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FAQ: Die häufigsten Fragen aus unserer Community

Ja, alle Wertschriften müssen im Wertschriftenverzeichnis eingetragen werden – egal ob du sie verkauft hast oder nicht. Der Steuerwert (Kurswert am 31.12.) fliesst in dein steuerbares Vermögen ein.

Ja. Solange du in der Schweiz steuerpflichtig bist und als Privatanleger giltst, sind Kursgewinne steuerfrei – egal ob Schweizer oder ausländische Aktien. Bei den Dividenden ausländischer Aktien fällt aber je nach Land eine Quellensteuer an (siehe Tipp 3).

Grundsätzlich ja. Kryptowährungen werden steuerlich ähnlich wie Aktien behandelt: Kursgewinne sind als Privatperson steuerfrei, der Bestand per 31.12. wird als Vermögen besteuert. Erträge aus Mining, Staking oder Lending gelten allerdings als steuerbares Einkommen.

In der Steuererklärung erfasst du deine Wertschriften im Wertschriftenverzeichnis. Dort werden sowohl Kursgewinne als auch Ausschüttungen automatisch erfasst. Kursgewinne werden aber nicht zum steuerbaren Einkommen gezählt – nur die Dividenden.
Du merkst, Dividenden auf Aktien Steuern schweizweit sind leicht zu handhaben.

Immer den Brutto-Betrag eintragen – also die Dividende vor Abzug der 35% Verrechnungssteuer. Nur so bekommst du die Verrechnungssteuer zurückerstattet.

Sobald du irgendwelche Wertschriften besitzt – also Aktien, ETFs, Obligationen, Fonds oder Kryptowährungen. Auch ein kleines Depot mit einer einzelnen Aktie muss deklariert werden.

Finanzautor Eric Marschall zertifizierter Vermögensberater (IAF) unabhängiger Finanzexperte Schweiz - certified financial expert switzerland
Über den Autor

Eric ist Gründer von Schwiizerfranke.com und zertifizierter IAF-Vermögensberater. Seit 2019 hilft er Schweizerinnen und Schweizern, ihre Finanzen verständlich, unabhängig und effizient zu regeln.

📌 Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar.

25 Antworten
  1. Guten Tag,

    wie sieht es aus wenn ich Kursgewinne abgeschlossen habe durch Amerikanische Aktien wie Apple und Nvidia. Ich habe beispiel 1000.- CHF + gemacht und nebenbei eine Dividende erhalten von gesamt 60.- CHF.

    Muss ich jetzt diese 60.-CHF im Steuererklärung angeben oder den Kursgewinn? Ich Investiere ja nach Zeit und Bedarf also ganz normaler Privatanleger, welcher nicht Angewiesen ist sondern auch einen Beruf ausübt.

    Vielen Dank

    1. Hallo Ahmet,
      in der Steuererklärung musst du die Aktien alle erfassen. Dort werden Kursgewinne und Ausschüttungen sowieso erfasst.
      Versteuert werden Kursgewinne aber für Investoren in der Schweiz nicht. Dividenden werden besteuert.

  2. Guten Tag

    Wie sieht es hier mir Bitcoin und co aus? Wenn man Bitcoins verkauft und daher Gewinn macht wird man gleich als Händler eingestuft? Auch bei Aktien etc? Wie sollte man also die Cryptowährung verkaufen?

    Lg

    1. Hallo Felix,
      das gilt in der Schweiz für Wertschriften allgemein, also auch für Bitcoin.
      Ein gestaffelter Verkauf über mehrere Jahre könnte sinnvoll sein, sollte es zu viel Volumen sein.

  3. I am planning to move to Zurich for work, but have two problems when It comes to my retirement plan. First I would plan to save 30,000-40,000 CHF for the next 6-7 years, as I am single and have little expenses accompanied by a good job. If invested in a stock portfolio of maybe 8-15 stocks and held them for an average of 3 years at a time would I be classified as a professional investor? I would plan to maintain a leverage ratio of 25% (i.e. for every CHF of equity I would have .33 CHF of debt this would be (1.33-1)/1.33=25%). Secondly, I worry that after 15-20 years I could have a large amount saved and if I suspected a market crash I might sell all of my investments in one year to protect against a crash to buy them back again over the next year or two. This could potentially lead to accumulated gains far great than my income although the average holding period would potentially be 5-15 years at this stage. Could either of these two events/strategies have me classified as a professional investor?

    1. Hi Isaac,
      as Im not a tax expert, I cant guarantee you anything and will not advise on that. In my opinion your case is a normal savings/investing scenario, so there is no need to be worried. Exception: the leveraging aspect looks a bit aggresive/professional.

  4. Hallo

    Vielen Dank für deine tollen Infos! Wie werden Aktienkursgewinne von ausländischen Aktien versteuert? Also Apple, Microsoft, Tesla ect.?
    Ich verstehe den Artikel so, dass es nur Schweizer Aktien betrifft!

    Besten Dank für die tollen Infos auf deiner Webseite!

    Beste Grüsse

    1. Hallo Raphael
      das spielt keine Rolle. Solange du hier steuerpflichtig bist, werden Kursgewinne auch nicht versteuert. Bei Ausschüttungen sieht es allerdings anders aus.
      Liebe Grüsse!

  5. I have just sold a bunch of RSU from my company that I held on for a few years.
    This transaction alone was in the six figure range and definitely above my annual income.
    Now I would like to invest this capital on ETF shares for long-term gains (something like 5 to 10 years).

    Do you think this could cause the tax office to flag me as a professional investor?

  6. Hallo zämä
    Vielen Dank für die gute Übersicht und Tipps.
    Mir ist aber nicht ganz klar, wie es beim Forex-, CFD-Handel – also mehrheitlich dem Daytrading – aussieht. Wenn ich die Positionen schliesse, habe ich ja keine Wertschriften, welche ich bei der Steuererklärung als Kapital Ende Jahr angeben müsste. Natürlich ist es gerade beim Daytrading üblich, einige (kleine) Positionen zu öffnen und diese nach kurzer Zeit wieder zu schliessen. Folglich wäre auch das Volumen der Trades gross, wenn auch der Betrag dann häufig klein ist. Und es gibt ja meines Wissens bei der Steuererklärung auch keinen Punkt ‚Kursgewinn‘ denn ich proaktiv angeben kann. Wie werden die Steuern (-Behörde) eigentlich dort gehandhabt?
    Klar fällt auf wenn man Ende Jahr viel mehr Vermögen hat als mit dem Haupteinkommen abzgl. den normalen Kosten möglich wäre. Trotzdem wäre Interessant, wenn da jemand eine Idee hat.
    Danke und Grüsse
    Anita

    1. Hallo Anita
      Daytrading fällt eben genau in das angesprochene Schema. Ein solcher Fall wird steuerlich schnell kritisch und wird vom Steueramt genau betrachtet.
      Das üble: wenn du einmal als professionelle Händlerin eingestuft wirst, gilt das ein Leben lang und steuerfreie Aktiengewinne werden nicht mehr möglich sein.

      Allerdings wird das Steueramt dich entsprechend auch nicht sofort in diese Kategorie stellen, sondern (hoffentlich) nur im absolut angebrachten Fall.

  7. Kurze Frage – ich habe eine sehr langfristige Strategie mit nur wenigen Firmen. Das Depot würde ich gerne in einigen Jahren auflösen und erwarte einen Ertrag im höheren sechsstelligen Bereich. Das würde mein jährliches Einkommen natürlich massiv übersteigen. Laufe ich in diesem Fall Gefahr, entsprechend besteuert zu werden?

    1. Hallo Urs
      da du darauf langfristig hin-investiert hast, sollte es kein Problem darstellen. Schliesslich war das kein Trading und geschieht auch nicht jährlich. Ich persönlich würde mir also keine Sorgen machen. Im Zweifelsfall sprichst du mit einem Steuerberater.
      Ach und: Gratuliere! 🙂

  8. Hallo, ich habe zwei verschiedene Aktien Depots die ich aus Gründen der über Diversifizierung gerne zusammen legen möchte.konkret habe ich ein Depot mit 80.000 Euro und 37.000 Euro. Nebenher exestieren noch andere Investments von ca. 20.000 Euro. Ich möchte gerne das Depot von 37.000 Euro auflösen und das Geld in das grosse Depot stecken. Die meisten Aktien halte ich mehr als 6 Monate.

    PS Euro Angaben sind aufgrund dessen das ich die Depots in Deutschland habe.

    1. Hallo Toni, hast du diesbezüglich eine konkrete Frage? Ein Depotübertrag ist in der Regel leicht möglich. Wenn du Titel verkaufen möchtest und du die obigen Punkte einhältst, musst du dir bzgl. Steuern keine Sorgen machen.

    2. Genau. Erst wenn du jährlich mindestens 50’000 CHF Gewinn durch Kapitalerträge oder Kapitalgewinne machst, dann musst du dieses Thema nochmals vertiefen.

  9. Wie ist das mit der Haltefrist in Bezug auf Teilverkäufe zu verstehen?
    Beispiel: Ich kaufe am 01.02. 5 Aktien von Firma A und am 01.03. weitere 5 Aktien dieser Firma. Wieviele Aktien der Firma A darf ich am 01.08. verkaufen damit dieser Punkt erfüllt ist? Keine, 5 oder 10?

    1. Hallo Jakob, reines Bauchgefühl/Einschätzung: Theoretisch zählt jeder Handel, doch es wird vermutlich mehr auf das Gesamtbild als auf die exakten Details geachtet. Einmal ein «kleiner trade» wird dich nicht direkt als professioneller Trader erscheinen lassen. Wenn du ständig tradest und damit dein Einkommen zum Grossteil erzielst, siehst es sicherlich anders aus.

  10. Hallo

    Ich habe eine Steuerfrage vielleicht kannst du mir helfen:)
    Wie sieht das aus wenn ich z.B. auf einer Crowdfunding Plattform investiere. Also ich investiere z.B. in «Produkt X» 10’000 CHF und nach einem halben Jahr bekomme ich durch dieses Investment 12’000 CHF zurück. Wie wird sowas in der Schweiz versteuert?

  11. Ich beabsichtige meinen Job zu kündigen und von Dividendenerträgen zu leben. Alle anderen Regeln kann ich problemlos einhalten. Zählen Dividendenerträge auch zur 50% Regel, bin ich damit also automatisch professioneller Händler? Oder zählt dort wirklich nur der Veräusserungsgewinn?

    1. Hallo Sven
      hier wäre ein Gespräch mit einem spezialisierten Steuerberater sicherlich sinnvoll. Ich glaube nicht, dass du dadurch automatisch als professioneller Händler eingestuft wirst. Jedoch kann dies in Kombination mit häufigem handeln etc. natürlich die Aufmerksamkeit der Behörden bringen. Auch findet ein Steuerberater vielleicht eine Möglichkeit wie du deine Steuerabgaben optimieren kannst, da diese bei dir nicht gering sein dürften.

      Liebe Grüsse und Glückwunsch zu deinem Plan!

  12. Wie ist für einen österreicher diese
    situation zu sehen.wird nach österr.
    steuercesetz abgerechnet.
    Ich bin intressiert in der schweiz ein
    Konto zu eröffnen und börsenarbeit in die schweiz zu verlegen.
    Mfg.f. m.n

    1. Hallo Friedrich
      Mit Steuern in Österreich kenne ich mich nicht aus. Bei einer kurzen Google Recherche bin ich aber darauf gestossen:
      Doppelbesteuerung vermeiden – so gehts’s
      «In Österreich können sich Investoren die ausländische Quellensteuer auf bis zu 15 Prozent der Kapitalerträge anrechnen lassen. Dann zahlen Sie lediglich die Differenz, die bis zum Steuersatz der KESt besteht, an den österreichischen Fiskus, also 10 Prozent (bei Konto- und Sparbuchzinsen) beziehungsweise 12,5 Prozent (bei allen anderen Kapitalerträgen). In der Regel übernimmt das der eigene Broker automatisch, wenn dieser aus AT stammt.» Hier der Link zur Quelle: https://www.testsieger.at/wertpapiere/steuer/

      Am besten recherchierst du selbst noch etwas zu dem Thema oder suchst einen auf diese Thematik spezialisierten Steuerberater auf.

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