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Steuerfreie Dividende Schweiz: Das solltest du wissen

Als Schweizer Anleger bist du bestimmt auch schon einmal über das Thema steuerfreie Dividende gestolpert – gerade, wenn du auf eine Dividendenstrategie setzt. Klingt auf den ersten Blick ziemlich attraktiv, oder?

Was du genau bei steuerfreien Dividenden berücksichtigen solltest, aktuelle Beispiele und wie du diese für dich nutzen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Dividende steuerfrei – wie funktioniert’s?

Zum Verständnis: Bei einer Aktien-Dividende handelt es sich um eine Gewinnausschüttung eines börsennotierten Unternehmens an dich als Aktionärin oder Aktionär.

Schweizer Aktien: Dividenden unterliegen generell der schweizer Einkommen- und der Verrechnungssteuer und müssen als Bruttodividende in der Steuererklärung angegeben werden. Dabei wird die 35%ige Verrechnungssteuer vollständig angerechnet, wenn du diese im Wertschriftenverzeichnis korrekt deklarierst.

Ausländische Aktien: Wenn du Aktien von einem ausländischen Unternehmen gekauft hast, musst du Quellensteuer auf die Dividenden zahlen (mehr dazu in unserem umfassen ETF-Steuer-Guide). Diese ist von Land zu Land unterschiedlich. Es gibt hierbei einen rückforderbaren Anteil sowie einen nicht rückforderbaren Anteil. Der rückforderbare Anteil ist vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Land abhängig.

Kapitaleinlagereserven – Steuerfreie Dividende

In der Regel stammen Dividenden also aus Gewinnreserven und sind steuerpflichtig. Warum gibt es also steuerfreie dividende schweiz?

Für die Dividendenzahlungen können börsennotierte Unternehmen auch Kapitaleinlagereserven (KER) nutzen. Kapitaleinlagereserven sind Einlagen von Aktionären, welche seit 2011 steuerfrei an dieselbigen zurückgezahlt werden dürfen. Sie gelten nicht als Einkommen und werden auf deiner Abrechnung entsprechend gekennzeichnet.

Das Kapitaleinlageprinzip gilt seit dem 1. Januar 2011 (Unternehmenssteuerreform II). Berechtigt sind jedoch alle Einlagen, Aufgelder und Zuschüsse, die nach dem 31. Dezember 1996 geleistet wurden.

⚠️ Achtung: Diese steuerfreien Ausschüttungen müssen trotzdem auf deiner Steuererklärung deklariert werden!

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50:50-Regel bei börsennotierten Unternehmen

Wichtige Einschränkung seit 2020: Für börsennotierte Schweizer Unternehmen gilt seit der Steuerreform STAF eine Proportionalitätsregel. Steuerfreie KER dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn mindestens gleichzeitig gleich viele steuerbare Dividenden ausgeschüttet werden.

Ausnahmen von dieser Regel:

  • Ausschüttungen an Grossaktionäre (mindestens 10% Beteiligung)
  • Ausländische Kapitaleinlagereserven (z.B. aus grenzüberschreitenden Fusionen)
  • Liquidations- oder Wegzugsausschüttungen

 

Die Kapitaleinlagereserven können zum Beispiel dann entstehen, wenn Aktionäre zusätzlich Geld in eine Firma einzahlen – z.B. wenn das Unternehmen eigene Aktien über dem Nennwert (also dem Grundwert der Aktie) ausgibt. Das ist wie ein finanzielles Polster, das nicht aus dem normalen Gewinn der Firma kommt, sondern von aussen «eingezahlt» wurde.

Im Prinzip handelt es sich bei Kapitaleinlagereserven also eigentlich gar nicht um Dividenden, sondern um eine Rückzahlung. Genau deswegen sind sie 100% steuerfrei.

Reduktion des Einstandspreises der Aktien durch steuerfreie Dividenden

Kapitaleinlagereserven (KER) haben aber leider nicht nur Vorteile. Durch die Rückzahlung wird nämlich auch der Einstandspreis deiner Aktien reduziert.

Wichtig zu verstehen: Bei jeder Dividende sinkt der Aktienkurs am Ex-Tag um den ausgeschütteten Betrag. Der Unterschied liegt aber in der steuerlichen Behandlung:

  • Normale Dividende: Kurs sinkt → du zahlst Steuern → steuerlicher Einstandspreis bleibt unverändert
  • KER-Ausschüttung: Kurs sinkt → keine Steuern → steuerlicher Einstandspreis wird um die Ausschüttung reduziert

Beispiel: Du hast CHF 100.- pro Aktie bezahlt und bekommst eine steuerfreie KER von CHF 5.- pro Aktie. Der steuerliche Buchwert deiner Aktie liegt dann nur noch bei CHF 95.-. Bei einem späteren Verkauf für CHF 105.- hättest du einen steuerpflichtigen Kapitalgewinn von CHF 10.- statt CHF 5.-.

Das wirkt sich selbstverständlich auch auf die spätere Versteuerung des Kursgewinnes aus – falls du als gewerbsmässiger Händler eingestuft wirst. Für Privatinvestoren in der Schweiz sind Kapitalgewinne glücklicherweise steuerfrei.

Beispiele von Aktien mit steuerfreien Dividenden (2025)

Die folgenden Beispiele zeigen dir Ausschüttungen aus dem Jahr 2025 mit konkreten Zahlen:

UnternehmenAusschüttung 2025Steuerfreier AnteilMehr Infos
HolcimCHF 3,10.- pro Aktie100 % steuerfreihttps://www.holcim.com/sites/holcim/files/docs/holcim-generalversammlung-2025-einladung.pdf
UBSCHF 0,74.- pro Aktie50 % steuerfreihttps://www.ubs.com/global/de/investor-relations/investors/shareholder-information/dividend.html
SIG GroupDividende aus ausländischen KER100 % steuerfreihttps://www.fuw.ch/dividendensaison-hier-lockt-eine-steuerfreie-dividende-645245151465
EFG International4,0 % Dividendenrendite100 % steuerfreihttps://www.cash.ch/news/top-news/diese-schweizer-dividenden-gehoren-dank-steigender-gesamtausschuttungen-in-jedes-depot-845315

Steuererklärung von steuerfreien Dividenden

Die wichtigsten Punkte für dich als Anleger:

Kapitaleinlagereserven (KER) sind seit 2011 für Schweizer Privatanleger komplett steuerfrei – keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Trotzdem wichtig: Du musst diese steuerfreien Ausschüttungen in deiner Steuererklärung angeben.

Kapitaleinlagereserven deklarieren

So gehst du vor:

  1. Erkenne KER-Ausschüttungen: Auf deiner Depot-Abrechnung steht «Rückzahlung aus Kapitaleinlagereserven» (nicht «Dividende»)
  2. In der Steuererklärung: Suche das Feld «Rückzahlung aus Kapitaleinlagereserve» oder «Steuerfreie Ausschüttungen»
  3. Betrag eintragen: Trage den Bruttobetrag ein – auch wenn steuerfrei

 

💡 Tipp: Die meisten Online-Steuerprogramme der Kantone führen dich automatisch durch die Wertschriften-Sektion. Bei Unsicherheiten kannst du auch deine Bank fragen – die Ausschüttungsart ist immer klar gekennzeichnet.

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Fazit zum Thema steuerfreie Dividende Schweiz

Steuerfreie Dividenden in der Schweiz stammen aus Kapitaleinlagereserven (KER). Es handelt sich dabei nicht um eine Gewinnausschüttung, sondern um eine Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen.

Die wichtigsten Punkte:

  • KER sind für Schweizer Privatanleger 100% steuerfrei
  • Seit 2020 gilt für börsennotierte Unternehmen die 50:50-Regel (Ausnahme: ausländische KER)
  • Deklarationspflicht in der Steuererklärung bleibt bestehen
  • Der steuerliche Einstandspreis deiner Aktien wird reduziert

 

Für Anleger sind KER besonders interessant, da keine Verrechnungssteuer anfällt und keine Einkommenssteuer zu zahlen ist.

Keine Garantie auf Aktualität oder Richtigkeit der Angaben.

FAQ zu steuerfreien Dividenden

Nein, normale Dividenden aus Gewinnreserven sind immer steuerpflichtig. Nur Rückzahlungen aus Kapitaleinlagereserven (KER) sind für Privatanleger steuerfrei, da es sich rechtlich um Kapitalrückzahlungen handelt.

Steuerfreie Ausschüttungen stammen aus Kapitaleinlagereserven (KER). Es handelt sich um Einlagen von Aktionären, die in der Vergangenheit geleistet wurden und später zurückgezahlt werden.

Beispiele für 2025: Holcim (100% steuerfrei aus ausländischen KER), UBS (50% steuerfrei), SIG Group (100% steuerfrei), EFG International (100% steuerfrei). Die genauen Beträge findest du in den jeweiligen Geschäftsberichten.

Ja, auch steuerfreie KER-Ausschüttungen müssen deklariert werden. Trage sie im Feld «Rückzahlung aus Kapitaleinlagereserve» ein.

Auf deiner Abrechnung steht explizit «Rückzahlung aus Kapitaleinlagereserven» oder «KER». Normale Dividenden sind als «Dividende» oder «Gewinnausschüttung» bezeichnet.

Ja, der steuerliche Einstandspreis wird um die KER-Ausschüttung reduziert. Bei einem späteren Verkauf kann dies den steuerpflichtigen Kapitalgewinn erhöhen – falls du als gewerbsmässiger Händler eingestuft wirst.

Die Frage hat leider keine klare Antwort. Im Prinzip können sich steuerfreie Dividenden lohnen, aber du musst bedenken, dass es nur ein begrenztes Angebot an Kapitaleinlagereserven gibt und der Buchwert deiner Aktie sinkt. Für eine umfassende Dividendenstrategie findest du weitere Tipps in unserem Dividendenkalender Schweiz.

Inländische KER unterliegen bei börsennotierten Unternehmen der 50:50-Regel. Ausländische KER (z.B. aus Fusionen wie bei Holcim) können zu 100% steuerfrei ausgeschüttet werden, ohne gleichzeitige Gewinn-Dividende.

2025 war die UBS-Dividende zur Hälfte steuerfrei. Wie sie 2026 ausfällt, wird sich noch zeigen

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Finanzautor Eric Marschall zertifizierter Vermögensberater (IAF) unabhängiger Finanzexperte Schweiz - certified financial expert switzerland
Über den Autor

Eric ist Gründer von Schwiizerfranke.com und zertifizierter IAF-Vermögensberater. Seit 2019 hilft er Schweizerinnen und Schweizern, ihre Finanzen verständlich, unabhängig und effizient zu regeln.

📌 Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar.

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