Die Skala 44 ist ein zentrales Element im Schweizer AHV-System und bestimmt, wie hoch deine AHV-Rente ausfällt. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?
In diesem Artikel erklären wir dir die grundlegenden Prinzipien der Rentenskala 44, ihre Bedeutung für deine zukünftige Rente und wie sie innerhalb des Schweizer Vorsorgesystems funktioniert. Ausserdem stellen wir dir die aktuelle Skala als übersichtliche Grafik vor. Denn wenn du in der Schweiz lebst, musst du dich früher oder später mit diesem Thema auseinandersetzen, und mit unserer Hilfe klappt das ganz leicht.
Die AHV Rentenskala 44 ist ein Modell, das wir für die Berechnung der Rentenhöhe der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) benötigen.
Dazu müssen wir verstehen, dass das Altersvorsorgesystem in der Schweiz auf dem 3-Säulen-Prinzip aufbaut. Die erste Säule bildet die erwähnte AHV. Gemeint ist die staatliche Vorsorge, die für alle Arbeitnehmenden sowie Selbständige in der Schweiz verpflichtend ist. Die Pensionskasse ist die zweite Säule im Altersvorsorgesystem und bezieht sich auf die berufliche Vorsorge. Diese ist nur ab einem bestimmten Gehalt verpflichtend. Die dritte Säule (bestehend aus Säule 3a und 3b) bildet die private und somit freiwillige Vorsorge.
Die aktuelle Tabelle findest du im Folgenden. Mithilfe deines Individuellen Auszugs (IK) (kannst du hier bestellen) und der Skala 44 kannst du deine AHV-Rente ablesen. Für detaillierte Informationen zu aktuellen Rentenwerten schaue unbedingt auch unseren Artikel zur AHV-Maximalrente durch.
Zwischenfazit: Die Skala 44 bezieht sich auf die erste Säule, also die staatliche Vorsorge, die AHV. Mit der Skala 44 können wir unsere AHV-Rente berechnen und auf diese Weise frühzeitig unsere Rentenversorgung planen.
Der Begriff Skala 44 bezieht sich auf die maximale Anzahl von Beitragsjahren der AHV, die eine Person in der Schweiz erreichen kann. Die Vollrente gemäss Skala 44 erhält, wer ab dem 21. Altersjahr – unter Anrechnung allfälliger Jugendjahre – ohne Unterbruch AHV-Beiträge geleistet hat. Du kannst in diesem Fall mit 65 Jahren deine Pension beziehen. Das entspricht dem Referenzalter für Männer. Für Frauen liegt dieses – je nach Jahrgang – bei 64 oder 65 Jahren.
Die AHV wurde am 1. Januar 1948 eingeführt und erfuhr bis heute etliche Revisionen. Die Skala 44 soll dabei dazu dienen die Rentenansprüche zu standardisieren und Transparenz zu schaffen.
Die Skala reicht von 1 (ein Beitragsjahr) bis 44 (Vollrente). Jedes fehlende Jahr reduziert den Anspruch um 1/44. Wird alternativ mal über die Skala 43 gesprochen, so liegt ein fehlendes Beitragsjahr vor, das zu einer Rentenkürzung von mindestens 1/44 führt.
Die Skala 44 beruht auf zwei Faktoren: der Anzahl der Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Einkommen während der Beitragsjahre.
Wie schon erwähnt sind für die Vollrente 44 Beitragsjahre notwendig. Diese werden normalerweise ab dem 20. Lebensjahre bis zum Renteneintritt erzielt. Entstehen im Lebenslauf Fehljahre (beispielsweise durch längere Auslandsaufenthalte), so erfolgt die Kürzung proportional zur Anzahl fehlender Beitragsjahre. Wer zum Beispiel 42 Jahre nachweisen kann, der erhält 42/44 der Vollrente. Genauso werden alle Skalen von 1 bis 44 berechnet.
Fehlende Beitragsjahre können bis zu fünf Jahre rückwirkend durch aktive Nachzahlung des Mindestbeitrags geschlossen werden. Hast du Beitragslücken, die länger als fünf Jahre zurückliegen, kannst du diese gegebenenfalls durch Beiträge, die du in deinen Jugendjahren (zwischen 18 und 20 Jahren) geleistet hast, auffüllen.
Das Durchschnittseinkommen der Beitragsjahre ist genauso wichtig für die Rentenauszahlung. Je höher dein durchschnittliches Einkommen ist, desto höher ist auch die Rente. Es gibt allerdings eine Maximalrente. Das heisst, wenn eine Person einen bestimmten Satz überschreitet, steigt ihre Rente nicht mehr an.
Wichtiger Hinweis für Verheiratete: Beziehen beide Ehepartner eine AHV-Rente, darf die Summe beider Renten zusammen nicht mehr als etwa 150 % der Maximalrente für Einzelpersonen betragen. Das bedeutet: Wären diese Personen nicht verheiratet, würden sie also jeweils 100% der Maximalrente erhalten, zusammen 200% anstatt nur 150%.
Die Skala 44 Berechnung gilt für alle Personen, die vollständig im AHV-System beitragspflichtig waren. Das kann sowohl Schweizer als auch Zugezogene betreffen. Ein volles Beitragsjahr kann dabei nicht nur durch die Beitragszahlung geleistet werden. Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften kannst du ebenfalls anrechnen lassen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, dass ein Ehepartner während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet. Wenn ein fehlendes Beitragsjahr vorliegt, das nicht geschlossen wird, führt dies zu einer Rentenkürzung.
Auf einen Blick: Die Skala 44 ist für alle, in der Schweiz lebenden Personen, relevant. Sie wird nur dann vollständig ausgezahlt, wenn 44 Jahre Beitragspflicht vorliegen. Lücken können in einigen Fällen geschlossen werden. Bei fehlenden Beitragsjahren wird die Rente proportional gekürzt.
Die Skala 44 bezieht sich auf die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) in der Schweiz. Wir benötigen sie, um herauszufinden, wie hoch unsere AHV-Rente ausfallen wird. Wer 44 vollständige Jahre in die AHV nachweisen kann, bekommt die ordentliche Vollrente ausgezahlt.
Wenn du weniger Jahre Beitragszahlung vorweist, wird dir die Rente proportional zur Beitragsdauer berechnet (z. B. bei 43 Jahren = Skala 43). Fehljahre führen zu Rentenkürzungen und sollten frühzeitig erkannt und, wenn möglich, geschlossen werden. Informiere dich rechtzeitig durch deinen Individuellen Kontoauszug (IK) über deinen Status der AHV und vermeide auf diese Weise mögliche Lücken.
Die Skala 43 liegt dann vor, wenn ein fehlendes Beitragsjahr vorliegt. Die Rente wird in diesem Fall um ein Jahr gekürzt. Sie wird auf der Basis von 43/44 der Vollrente berechnet.
Beitragslücken spielen eine wichtige Rolle, da sie zur Kürzung der AHV führen. Sie können freiwillig geschlossen werden (allerdings nur 5 Jahre rückwirkend). Nichterwerbstätige müssen ihren Status melden und eine Mindestbeitragszahlung erfüllen.
Die persönliche Einstufung findest du in deinem Individuellen Konto (IK). Hier kann der Auszug bestellt werden.
Die Anwendung der Skala wird von folgenden Faktoren beeinflusst: Beitragsdauer, vollständige Beitragszahlung und Lücken (-füllung). Auslandsaufenthalte können nicht angerechnet werden. Nichterwerbstätige wie Studierende oder Hausfrauen/-männer müssen selbst für die Einhaltung der AHV-Beitragspflicht sorgen – etwa durch Zahlung des jährlichen Mindestbeitrags, sofern sie nicht über den Ehepartner abgedeckt sind.
In deinem Individuellen Konto (IK) siehst du, welche Skala für dich gilt. Es ist empfehlenswert dieses Konto regelmässig und frühzeitig zu überprüfen.
Eric ist Gründer von Schwiizerfranke.com und zertifizierter IAF-Vermögensberater. Seit 2019 hilft er Schweizerinnen und Schweizern, ihre Finanzen verständlich, unabhängig und effizient zu regeln.
📌 Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar.