BVG-Eckwerte 2026: Alle Kennzahlen der Pensionskasse seit 1985
Mindestzinssatz, Umwandlungssatz, Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle — in einer sauberen Übersicht. Offiziell vom Bundesamt für Sozialversicherungen, lückenlos seit Einführung des BVG.
Letztes Update: April 2026 Gültig für: 2025/2026 Quelle: BSV| Primärquelle | Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), «Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge», Ausgabe 2025/2026 |
| Gültig ab | 1. Januar 2025 (nächste Anpassung der Lohn-Grenzbeträge frühestens 2027) |
| Geltungsbereich | Gesetzliche BVG-Mindestwerte im Obligatorium. Überobligatorische Leistungen deiner Pensionskasse können grosszügiger ausfallen. |
Du bekommst deinen Vorsorgeausweis in die Hand. Eine Seite Zahlen, viele Abkürzungen, kein Kontext. Die entscheidende Frage: Stehst du besser da als vor zehn Jahren — oder schlechter? Diese Seite gibt dir die Antwort. In einer Tabelle, mit allen BVG-Kennzahlen seit 1985, aus einer einzigen offiziellen Quelle.
Die BVG-Eckwerte 2026 sind im Vergleich zu 2025 unverändert: Eintrittsschwelle CHF 22'680, Koordinationsabzug CHF 26'460, Mindestumwandlungssatz 6.80 % und Mindestzinssatz 1.25 %. Stabil auf dem Papier. Wer aber die 40-Jahres-Perspektive sieht, merkt schnell: Der historische Rückgang ist massiv — und er betrifft dich direkt.
| BVG-Mindestzinssatz 2026 | 1.25 % — 1985 lag er noch bei 4.00 %, also ein Rückgang um 75 % |
| Mindestumwandlungssatz Alter 65 | 6.80 % — aus CHF 100'000 Guthaben werden CHF 6'800 Rente pro Jahr, seit 2014 unverändert |
| Koordinationsabzug 2026 | CHF 26'460 — Abzug vor der BVG-Versicherung |
| Eintrittsschwelle 2026 | CHF 22'680 — ab diesem Jahreslohn bist du BVG-versichert |
| Primärquelle | Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Masszahlen 2025/2026 |
Warum diese Zahlen für dich wichtig sind
Die BVG-Eckwerte bestimmen drei Dinge in deinem Leben: wie viel von deinem Lohn in die Pensionskasse fliesst, wie dein Guthaben mindestens verzinst wird — und wie hoch deine garantierte Rente im Alter ausfällt. Kein Nebenschauplatz: Für die meisten Angestellten ist die PK nach dem Eigenheim das grösste Vermögen, das sie je haben.
Das Problem: Diese Zahlen ändern sich regelmässig, sind über diverse PDFs verstreut und nirgends sauber zusammengefasst. Wer verstehen will, warum seine Pensionskassenrente tiefer ausfällt als die des Vaters oder Grossvaters, braucht den historischen Kontext — und genau den liefert dir niemand.
Unsere Einschätzung: Die stabilen 1.25 % Mindestzinssatz klingen harmlos. Sind sie nicht. Der Wert ist seit 1985 um 75 % gefallen. Das ist kein Sicherheitsnetz mehr, das ist ein Bodensatz — und wer seine Altersvorsorge einzig auf dem BVG-Minimum aufbaut, wird im Alter eine böse Überraschung erleben.
Kurz: Hier findest du alle BVG-Kennzahlen seit der Einführung 1985, aus einer einzigen offiziellen Quelle. Inklusive Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, Mindestzinssatz und Umwandlungssatz — mit historischer Zeitreihe seit 1985.
Die wichtigsten BVG-Eckwerte 2026 auf einen Blick
Alle aktuell geltenden Werte aus der BSV-Mitteilung, Ausgabe 2025/2026. Die Lohn-Grenzbeträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert.
| Kennzahl | Wert 2025/2026 | Gültig ab | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Eintrittsschwelle | CHF 22'680 | 01.01.2025 | Ab diesem Jahreslohn bist du BVG-versichert |
| Koordinationsabzug | CHF 26'460 | 01.01.2025 | Wird vom Lohn abgezogen, Rest ist versichert |
| Oberer Grenzbetrag | CHF 90'720 | 01.01.2025 | Maximaler BVG-pflichtiger Lohn |
| Max. koordinierter Lohn | CHF 64'260 | 01.01.2025 | Maximal versicherter Lohn (nach Abzug) |
| Min. koordinierter Lohn | CHF 3'780 | 01.01.2025 | Mindestens versicherter Lohn |
| BVG-Mindestzinssatz | 1.25 % | 01.01.2024 | Garantierte Mindestverzinsung Obligatorium |
| Gesetzl. Mindestumwandlungssatz (65) | 6.80 % | 01.01.2014 | Prozent des Guthabens als jährliche Rente |
Alle Beträge brutto, Gültigkeit BVG-Obligatorium. Überobligatorische Regelungen können abweichen.
Was bedeuten Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug?
Eintrittsschwelle: CHF 22'680. Verdienst du weniger als diesen Betrag bei einem Arbeitgeber, bist du dort nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert. Das betrifft vor allem Teilzeitarbeitende und Personen mit mehreren kleinen Pensen.
Teilzeit-Problematik: Der fixe Koordinationsabzug von CHF 26'460 wird unabhängig vom Beschäftigungsgrad abgezogen. Wer 60 % arbeitet und CHF 48'000 verdient, hat einen koordinierten Lohn von nur CHF 21'540 — bei 100 % wären es CHF 53'540. Teilzeitarbeitende sind deshalb im BVG-Obligatorium überproportional schlechter gestellt.
Koordinationsabzug: CHF 26'460. Das ist der Teil deines Lohns, der nicht für die Pensionskasse zählt. Von deinem Bruttolohn wird dieser Betrag abgezogen, nur der Rest ist der «koordinierte Lohn». Der Abzug heisst so, weil er AHV und BVG koordiniert und eine Doppelversicherung vermeidet. Nur auf diesen versicherten Lohn werden deine PK-Beiträge berechnet — und nur er bestimmt deine spätere Rente.
Bei CHF 80'000 Jahreslohn sind im BVG-Obligatorium nur CHF 53'540 koordiniert versichert (CHF 80'000 minus CHF 26'460). Auf diesen Betrag werden deine BVG-Beiträge berechnet. Mehr dazu in unserem Erklärer zum Koordinationsabzug.
Mindestzinssatz: 1.25 %. Der BVG-Mindestzinssatz gilt nur für das obligatorische Altersguthaben, nicht zwingend für überobligatorische Guthaben. Deine Pensionskasse muss dein obligatorisches Guthaben mindestens mit 1.25 % pro Jahr verzinsen. 1985 lag dieser Satz bei 4.00 %. Pensionskassen dürfen grosszügiger sein als das BVG-Minimum — und viele tun das auch.
Gesetzlicher Mindestumwandlungssatz: 6.80 %. Einfach gesagt: So viel Rente bekommst du pro CHF 100'000 Guthaben. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.80 % gilt fürs BVG-Obligatorium. Viele reale Pensionskassen-Leistungen basieren zusätzlich auf überobligatorischen Regeln, wo tiefere Sätze gelten können. Bei der Pensionierung wird dein obligatorisches Altersguthaben mit diesem Satz in eine jährliche Rente umgerechnet: CHF 100'000 Guthaben = CHF 6'800 Rente pro Jahr.
Wichtig: Pensionskassen dürfen grosszügiger sein als das BVG-Minimum. Dein effektiver Umwandlungssatz hängt vom Reglement deiner Pensionskasse ab und kann bei umhüllenden Kassen für das gesamte Guthaben tiefer liegen als 6.80 %. Prüfe deinen Vorsorgeausweis.
Beispielrechnung: Was die Veränderungen konkret bedeuten
Stell dir vor, du verdienst CHF 80'000 brutto pro Jahr und arbeitest 40 Jahre lang.
- Bruttolohn
- CHF 80'000
- Koordinationsabzug 2026
- − CHF 26'460
- Koordinierter Lohn heute
- = CHF 53'540
- Koordinationsabzug 1985
- − CHF 16'560
- Koordinierter Lohn mit 1985er Abzug
- = CHF 63'440
Unterschied: CHF 9'900 mehr versicherter Lohn pro Jahr. Über 40 Jahre wären das bei gleichen Beitragssätzen rund CHF 40'000 mehr Altersguthaben.
- CHF 200'000 Startguthaben, 4.00 % (wie 1985) über 40 Jahre
- CHF 960'000
- CHF 200'000 Startguthaben, 1.25 % (wie 2026) über 40 Jahre
- CHF 330'000
- Unterschied
- CHF 630'000
Kein Tippfehler.
Annahmen dieser Rechnung: Startguthaben CHF 200'000, reine Zinseszinsrechnung (jährliche Verzinsung), keine weiteren Einzahlungen, nominale Werte (nicht inflationsbereinigt). Die Rechnung zeigt den isolierten Zinseffekt.
Konservativere Variante: Selbst bei einem realistischeren Vergleich — z.B. 3.00 % vs. 1.25 % — beträgt der Unterschied nach 40 Jahren immer noch rund CHF 324'000 (CHF 653'000 vs. CHF 329'000). Der Zinseszinseffekt wirkt auch bei kleineren Differenzen massiv über lange Zeiträume.
Das heisst nicht, dass deine PK nur 1.25 % erwirtschaftet. Viele Kassen verzinsen über dem Minimum. Aber der Mindestzinssatz zeigt, was dir garantiert zusteht. Und dieser Garantiewert ist massiv gesunken. Um zu verstehen, wie sich das auf deine persönliche Vorsorge auswirkt, empfehlen wir den FinanzFahrplan.
Mindestzinssatz und Umwandlungssatz 2026
Der BVG-Mindestzinssatz 2026 beträgt 1.25 %. Der Bundesrat legt ihn jährlich im Herbst fest. Er gilt für das obligatorische Altersguthaben. Pensionskassen dürfen mehr verzinsen — und viele tun das.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz liegt seit 2014 unverändert bei 6.80 %. Die BVG-Reform 2024 hätte ihn auf 6.00 % senken wollen. Das Volk hat am 22. September 2024 mit 67 % Nein gestimmt. Der Satz bleibt bei 6.80 %.
Wichtig: Beide Werte — Mindestzinssatz und Umwandlungssatz — sind gesetzliche Mindestgrössen für das BVG-Obligatorium. Deine Pensionskasse kann im Reglement grosszügigere Konditionen vorsehen. Umgekehrt wenden viele Kassen im überobligatorischen Bereich tiefere Umwandlungssätze an, teilweise unter 5.00 %. Prüfe deinen Vorsorgeausweis für deine effektiven Werte.
Historische Entwicklung seit 1985
Die folgenden Tabellen zeigen die vollständige Zeitreihe aller BVG-Kennzahlen seit der Einführung 1985. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Lohndaten und Grenzbeträge seit 1985
| Zeitraum | Eintrittsschwelle | Koordinationsabzug | Oberer Grenzbetrag | Max. koord. Lohn |
|---|---|---|---|---|
| 2025–2026 | CHF 22'680 | CHF 26'460 | CHF 90'720 | CHF 64'260 |
| 2023–2024 | CHF 22'050 | CHF 25'725 | CHF 88'200 | CHF 62'475 |
| 2021–2022 | CHF 21'510 | CHF 25'095 | CHF 86'040 | CHF 60'945 |
| 2019–2020 | CHF 21'330 | CHF 24'885 | CHF 85'320 | CHF 60'435 |
| 2015–2018 | CHF 21'150 | CHF 24'675 | CHF 84'600 | CHF 59'925 |
| 2013–2014 | CHF 21'060 | CHF 24'570 | CHF 84'240 | CHF 59'670 |
| 2011–2012 | CHF 20'880 | CHF 24'360 | CHF 83'520 | CHF 59'160 |
| 2009–2010 | CHF 20'520 | CHF 23'940 | CHF 82'080 | CHF 58'140 |
| 2007–2008 | CHF 19'890 | CHF 23'205 | CHF 79'560 | CHF 56'355 |
| 2005–2006 | CHF 19'350 | CHF 22'575 | CHF 77'400 | CHF 54'825 |
| 2003–2004 | CHF 25'320 | CHF 25'320 | CHF 75'960 | CHF 50'640 |
| 2001–2002 | CHF 24'720 | CHF 24'720 | CHF 74'160 | CHF 49'440 |
| 1999–2000 | CHF 24'120 | CHF 24'120 | CHF 72'360 | CHF 48'240 |
| 1997–1998 | CHF 23'880 | CHF 23'880 | CHF 71'640 | CHF 47'760 |
| 1995–1996 | CHF 23'280 | CHF 23'280 | CHF 69'840 | CHF 46'560 |
| 1993–1994 | CHF 22'560 | CHF 22'560 | CHF 67'680 | CHF 45'120 |
| 1992 | CHF 21'600 | CHF 21'600 | CHF 64'800 | CHF 43'200 |
| 1990–1991 | CHF 19'200 | CHF 19'200 | CHF 57'600 | CHF 38'400 |
| 1988–1989 | CHF 18'000 | CHF 18'000 | CHF 54'000 | CHF 36'000 |
| 1986–1987 | CHF 17'280 | CHF 17'280 | CHF 51'840 | CHF 34'560 |
| 1985 | CHF 16'560 | CHF 16'560 | CHF 49'680 | CHF 33'120 |
Werte gemäss BSV. Farbige Zeile oben: aktuell gültige Werte. Sortierung absteigend nach Jahr. Ab 2005–2006 gilt die Berechnungsformel der 1. BVG-Revision (tiefere Eintrittsschwelle, anders berechneter Koordinationsabzug).
BVG-Mindestzinssatz seit 1985
| Zeitraum | Mindestzinssatz | Veränderung |
|---|---|---|
| 2024–2026 | 1.25 % | Leichte Erholung nach Zinswende |
| 2017–2023 | 1.00 % | Historischer Tiefststand, 7 Jahre |
| 2016 | 1.25 % | Negativzinsphase SNB |
| 2014–2015 | 1.75 % | Leichter Anstieg |
| 2012–2013 | 1.50 % | Tiefzinsumfeld |
| 2009–2011 | 2.00 % | Finanzkrise |
| 2008 | 2.75 % | Kurzer Anstieg vor Finanzkrise |
| 2005–2007 | 2.50 % | Leichte Erholung |
| 2004 | 2.25 % | Tiefststand, Reaktion auf Börsencrash |
| 2003 | 3.25 % | Erste Senkung nach Dotcom-Krise |
| 1985–2002 | 4.00 % | Ausgangswert, 18 Jahre unverändert |
Der Mindestzinssatz ist von 4.00 % (1985) auf 1.00 % (2017–2023) gefallen. Ein Rückgang um 75 %. Was das konkret bedeutet: Wer 1990 CHF 100'000 in der PK hatte, bekam garantiert CHF 4'000 Zins pro Jahr. 2020 waren es CHF 1'000 für dasselbe Guthaben.
Seit 2024 liegt der Satz bei 1.25 %. Eine leichte Erholung nach der Zinswende der SNB, aber weit entfernt vom historischen Niveau.
Was das für dich heisst: Verlass dich nicht auf das BVG-Minimum. Prüfe auf deinem Vorsorgeausweis, was deine konkrete Kasse effektiv verzinst hat — über die letzten drei bis fünf Jahre. Wer deutlich über 1.25 % liegt, hat Glück gehabt. Wer am Minimum klebt, sollte die 3. Säule ernst nehmen.
Umwandlungssatz seit 1985
| Zeitraum | Umwandlungssatz (Alter 65) | Rente pro CHF 100'000 |
|---|---|---|
| 2014–2026 | 6.80 % | CHF 6'800 |
| 2011–2013 | 6.85 % | CHF 6'850 |
| 2010 | 6.90 % | CHF 6'900 |
| 2009 | 6.95 % | CHF 6'950 |
| 2008 | 7.00 % | CHF 7'000 |
| 2007 | 7.05 % | CHF 7'050 |
| 2006 | 7.10 % | CHF 7'100 |
| 2005 | 7.15 % | CHF 7'150 |
| 1985–2004 | 7.20 % | CHF 7'200 |
Der Umwandlungssatz wurde zwischen 2005 und 2014 schrittweise von 7.20 % auf 6.80 % gesenkt. Das war Teil der 1. BVG-Revision. Pro CHF 100'000 Guthaben bedeutet das CHF 400 weniger Rente pro Jahr, lebenslang.
Die BVG-Reform 2024 hätte den Umwandlungssatz auf 6.00 % senken wollen. Das Volk hat am 22. September 2024 Nein gesagt. Der Satz bleibt bei 6.80 %.
Wichtig: Der Umwandlungssatz von 6.80 % gilt nur für das BVG-Obligatorium. Viele Pensionskassen wenden auf dem überobligatorischen Teil tiefere Sätze an, teilweise unter 5.00 %. Dein effektiver Umwandlungssatz kann also deutlich tiefer liegen.
Die 1. BVG-Revision 2005
2005 trat die 1. BVG-Revision in Kraft. Sie veränderte das System an zwei Stellen grundlegend.
Neue Berechnungsformeln. Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug waren von 1985 bis 2004 identisch (jeweils = maximale einfache AHV-Rente). Ab 2005 gelten neue Formeln: Eintrittsschwelle = 3/4 der maximalen AHV-Rente, Koordinationsabzug = 7/8 der maximalen AHV-Rente.
Das hatte zwei Effekte: Die Eintrittsschwelle sank von CHF 25'320 (2004) auf CHF 19'350 (2005). Mehr Teilzeitarbeitende und Geringverdienende wurden BVG-versichert. Gleichzeitig stieg der maximal versicherte Lohn von CHF 50'640 auf CHF 54'825.
Schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes. Von 7.20 % (2004) auf 6.80 % (2014), in Schritten von 0.05 Prozentpunkten pro Jahr. Der Grund: Die steigende Lebenserwartung machte den alten Satz versicherungsmathematisch nicht mehr tragbar.
Häufige Fragen zu den BVG-Eckwerten
Der BVG-Mindestzinssatz ist die garantierte Mindestverzinsung, die deine Pensionskasse auf dein obligatorisches Altersguthaben gewähren muss. Der Bundesrat legt ihn jährlich fest, basierend auf der Rendite von Bundesobligationen und anderen Anlagen. 2026 beträgt er 1.25 %.
Der Koordinationsabzug wird von deinem Bruttolohn abgezogen, bevor die BVG-Beiträge berechnet werden. Er koordiniert die 1. Säule (AHV) mit der 2. Säule (BVG), damit derselbe Lohnteil nicht doppelt versichert wird. 2026 beträgt er CHF 26'460.
Drei Faktoren: Der Mindestzinssatz ist seit 1985 um 75 % gesunken (weniger Zinseszins auf deinem Guthaben). Der Umwandlungssatz wurde von 7.20 % auf 6.80 % reduziert (weniger Rente pro Franken Guthaben). Und viele Kassen wenden im überobligatorischen Bereich noch tiefere Umwandlungssätze an.
Nein. 6.80 % ist der gesetzliche Mindestsatz und gilt nur für den obligatorischen Teil des BVG-Guthabens. Auf dem überobligatorischen Teil kann deine Kasse einen tieferen Satz anwenden. Prüfe deinen Vorsorgeausweis, dort steht dein effektiver Umwandlungssatz.
Wer bei einem Arbeitgeber weniger als CHF 22'680 pro Jahr verdient, ist dort nicht BVG-versichert. Wer bei mehreren Arbeitgebern arbeitet und insgesamt über die Schwelle kommt, kann sich freiwillig bei der Auffangeinrichtung BVG versichern.
Die Lohn-Grenzbeträge werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst, jeweils wenn die AHV-Renten steigen. Der Mindestzinssatz wird jährlich vom Bundesrat festgelegt, jeweils im Herbst für das Folgejahr. Der Umwandlungssatz kann nur per Gesetzesänderung (und damit Referendumsmöglichkeit) geändert werden.
Praktisch nichts bei den Kernwerten. Die Lohn-Grenzbeträge (Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, oberer Grenzbetrag) gelten seit 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert. Der Mindestzinssatz liegt seit 2024 bei 1.25 %, der Mindestumwandlungssatz seit 2014 bei 6.80 %. Die nächste mögliche Anpassung der Lohn-Grenzbeträge erfolgt frühestens auf den 1. Januar 2027.
Nein. Die BVG-Reform 2024 hätte den Umwandlungssatz von 6.80 % auf 6.00 % senken wollen. Das Volk hat am 22. September 2024 mit 67 % Nein gestimmt. Der Satz bleibt bei 6.80 %.
Ja, über einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Damit kannst du fehlende Beitragsjahre oder Lohnerhöhungen nachfinanzieren. Der maximal mögliche Einkaufsbetrag steht auf deinem Vorsorgeausweis. Einkäufe sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Bei einem Stellenwechsel wird dein Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder an die neue Pensionskasse übertragen. Es geht kein Geld verloren. Prüfe beim Wechsel, ob die neue Kasse bessere oder schlechtere Konditionen als das BVG-Minimum bietet.
Methodik und Quellen
Jede Zahl gegen eine offizielle Quelle geprüft
Transparenz als Qualitätsmerkmal — wo Werte rekonstruiert wurden, steht es dabei. Du kannst jeden Datenpunkt nachprüfen.
Dokument «Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge», Ausgabe 2025/2026. Marie-Claude Sommer, Bereich Mathematik MAS, BSV Bern. 21 Seiten, vollständige Zeitreihe 1985–2026 — die einzige offiziell zitierbare Quelle für BVG-Eckwerte in der Schweiz.
Umwandlungssatz 2005–2010 (7.15 % bis 6.90 %) aus Art. 62c BVV2 abgeleitet — 0.05 Prozentpunkte pro Jahr. Rechtlich verbindlich, deshalb belastbar, aber formell keine direkte BSV-Quelle. Werte 2011–2014 wieder direkt aus BSV.
BSV-Masszahlen 2013/2014 (historischer Abgleich), ASGA Pensionskasse Merkblatt 2025/2026 und Bernische Pensionskasse Kennzahlen 2026.
Frauen-Umwandlungssätze vor 2005 (unterschiedliches Rentenalter). Seit 2005 gilt für alle derselbe gesetzliche Satz bei Alter 65 — Übergangswerte sind historisch und für aktuelle Entscheidungen nicht relevant.
Quellen-Links
Was du jetzt tun kannst
Drei konkrete Schritte, die für fast jeden Angestellten Sinn ergeben:
- Vorsorgeausweis rausholen und prüfen. Die meisten schauen ihn einmal im Jahr flüchtig an. Diesmal: Wie hoch war die effektive Verzinsung deines Guthabens in den letzten drei Jahren? Wie hoch ist dein effektiver Umwandlungssatz (obligatorisch vs. überobligatorisch)? Was steht als projektierte Rente mit 65?
- Die Lücke rechnen, nicht schätzen. Nimm den Betrag der projektierten Rente und vergleiche ihn mit deinen heutigen Ausgaben. Wer 80 % des letzten Lohns zum Leben braucht (Faustregel), sieht schnell, ob AHV und PK reichen.
- 3. Säule ernst nehmen. Wer nur auf BVG setzt, lässt eine der besten Steueroptimierungen der Schweiz liegen. Die Säule 3a ist bis CHF 7'258 pro Jahr (2026, Angestellte mit Pensionskasse) voll steuerlich abzugsfähig. Selbstständige ohne PK dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288 einzahlen.
- CHF 7'258 pro Jahr, 30 Jahre, 5 % Rendite (Wertschriften-3a)
- rund CHF 482'000
- Derselbe Betrag zum BVG-Minimum 1.25 % verzinst
- rund CHF 265'000
- Unterschied
- über CHF 217'000
Und das, bevor die jährliche Steuerersparnis von rund CHF 1'500 bis 2'500 pro Einzahlung eingerechnet ist. Mehr dazu im Säule-3a-Vergleich.
Wer das sauber durchrechnen will, ohne Verkaufsgespräch im Hinterkopf: Der FinanzFahrplan ist unser eigenes Werkzeug dafür. Keine Provision, keine Produkte — nur die Zahlen.
Fazit
Die BVG-Eckwerte 2026 sind auf dem Papier stabil — aber der historische Rückgang ist massiv und betrifft jeden Angestellten in der Schweiz. Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug und Grenzbeträge bleiben 2026 unverändert auf dem Niveau von 2025. Mindestzinssatz 1.25 %, Umwandlungssatz 6.80 %. Keine Überraschungen. Aber der Blick zurück zeigt: Der Mindestzinssatz ist seit 1985 um 75 % gefallen, der Umwandlungssatz um rund 6 %.
Für wen ist diese Seite wichtig: Für alle Angestellten in der Schweiz, die verstehen wollen, warum ihre Pensionskassenrente tiefer ausfällt als die ihrer Eltern. Besonders für Teilzeitarbeitende, die durch den fixen Koordinationsabzug überproportional schlecht abschneiden.
Der wichtigste Grund, warum das zählt: Der Zinseszinseffekt wirkt auch nach unten. Wer 40 Jahre lang mit 1.25 % statt 4.00 % verzinst wird, landet am Ende mit einem Drittel des Altersguthabens — für denselben einbezahlten Betrag. Das ist kein theoretisches Problem. Das ist die Realität der nächsten Rentner-Generationen.
Die saubere Ausnahme: Wer in einer überobligatorischen Pensionskasse versichert ist, die grosszügig verzinst und freiwillige Einkäufe zulässt, kann deutlich besser dastehen als das BVG-Minimum vermuten lässt. Prüfe dein Reglement. Nicht alle Kassen sind gleich.
Dein nächster Schritt: Zieh deinen Vorsorgeausweis hervor. Schau, was effektiv gilt — nicht, was das Gesetz als Minimum vorschreibt. Wenn du unsicher bist, ob deine Altersvorsorge reicht, rechne die Lücke mit dem FinanzFahrplan durch oder sprich mit einer unabhängigen Person deines Vertrauens.
Keine Anlageberatung. Für Fragen zu deiner individuellen Vorsorge empfehlen wir ein Gespräch mit einer unabhängigen Fachperson oder den FinanzFahrplan.
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