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AHV-Maximalrente 2025 - das musst du wissen

Die AHV-Maximalrente 2025 wird ab Januar um 2.9% erhöht, das hat der Bundesrat am 28.8.2024 entschieden. Dies heisst, dass Pensionierte ab dem 1.1.2025 mehr Rente erhalten.

In diesem Artikel erfährst du, welche AHV-Rente nun wie hoch ist und wie die Rente berechnet wird.

Rente20242025
Maximalrente EinzelpersonCHF 2'450CHF 2'520
Minimalrente EinzelpersonCHF 1'225CHF 1'260
Maximalrente EhepaarCHF 3'675CHF 3'780

Inhaltsverzeichnis

Um wie viel steigt die AHV-Maximalrente 2025?

Ab dem 1.1.2025 steigen sowohl die Minimal- als auch die Maximalrente der AHV um 2.9% an. Der Bundesrate prüft alle 2 Jahre, ob die maximale AHV Rente aufgrund des Mischindexes an steigende Preise und Löhne angepasst werden müssen. Die letzte Änderung wurde 2023 vorgenommen.

Die Maximalrente erhalten Personen, die über die gesamte Beitragsdauer **lückenlos** den maximalen Beitrag eingezahlt haben. Die Minimalrente erhalten dagegen Rentner, die lückenlos den minimalen Beitrag eingezahlt haben.

So sieht dies konkret für Einzelpersonen und Ehepaare aus.

Neue AHV-Maximalrente für Einzelpersonen

Ab 2025 erhalten Einzelpersonen eine AHV Rente maximal von CHF 2’520, während die aktuelle Maximalrente 2024 CHF 2’450 beträgt. Die Minimalrente beträgt 2024 CHF 1’225 und steigt 2025 auf CHF 1’260 an.

Zudem werden auch die Mindestbeiträge für Personen angehoben, die nicht in einem Angestelltenverhältnis in die AHV einzahlen. Selbstständige, Nichterwerbstätige und Studierende bezahlen ab 2025 CHF 530 pro Jahr, während der Mindestbeitrag 2024 bei CHF 514 lag.

Auslandsschweizer, die sich freiwillig der AHV anschliessen wollen, bezahlen ab 2025 CHF 1’010 pro Jahr, während sie 2024 CHF 980 bezahlen mussten.

Die steigende AHV-Rente hat übrigens auch eine Auswirkung auf die Pensionskasse. So steigt der Koordinationsabzug von CHF 25’725 (2024) auf CHF 26’460 (2025) und die Eintrittsschwelle wird von CHF 22’050 auf CHF 22’680 erhöht.

Neue AHV-Maximalrente für Ehepaare

Für Ehepaare gelten separate Ansätze, denn sie erhalten maximal 150% der Maximalrente für Einzelpersonen.

Verheiratete Paare erhalten 2025 eine AHV-Maximalrente von CHF 3’780, während diese 2024 noch CHF 3’675 beträgt.

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Wie setzt sich die maximale AHV-Rente zusammen?

Je nachdem, wie viel du in die AHV eingezahlt hast, erhältst du eine unterschiedlich hohe Rente. Folgend mehr dazu:

Was ist die AHV-Maximalrente?

Die AHV-Minimalrente erhältst du, wenn du ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 21 Jahre alt geworden bist, immer lückenlos eingezahlt hast. Um dagegen die Maximalrente (auch als AHV Vollrente bezeichnet) zu erhalten, musst du zudem aktuell ein durchschnittliches Einkommen von CHF 88’200 haben. Dieses wird 2025 ebenfalls angehoben und beträgt ab dann CHF 90’720.

In den ersten Jahren wirst du wahrscheinlich deutlich weniger verdienen. Wichtig für die Berechnung deiner AHV-Rente ist jedoch das durchschnittliche Einkommen über deine gesamte Erwerbsdauer. Wenn du im Verlauf deiner Karriere weiter aufsteigst und beispielsweise ab 40 über CHF 100’000 pro Jahr verdienst, dann kann ein durchschnittliches Jahreseinkommen über deine gesamte arbeitstätige Zeit durchaus über diesen Grenzbetrag steigen.

Besonders wichtig ist allerdings, dass du keine Lücke hast. Wenn du beispielsweise bis 25 ausschliesslich studierst, solltest du in diesen Jahren trotzdem freiwillig den Mindestbeitrag einzahlen, um die Maximalrente erreichen zu können.

Berechnung gemäss Skala 44

Die Berechnung der Maximalrente erfolgt mithilfe der sogenannten Skala 44. Je nach Anzahl Beitragsjahren gibt es unterschiedliche Rentenskalen. Skala 1 gilt für 1 Beitragsjahr, Skala 44 wird für 44 Beitragsjahre, also die maximal mögliche Anzahl, verwendet.

Die Berechnung erfolgt allerdings nur gemäss Rentenskala 44, wenn du jedes Jahr in die AHV eingezahlt hast und dementsprechend keine Lücken aufweist. In diesem Fall erhältst du eine Vollrente. Wenn du eine Lücke hattest, erhältst du nur noch eine Teilrente, die je nach Anzahl der Beitragsjahre gemäss Rentenskala 1 bis 43 berechnet wird.

Für eine Maximalrente musst du zusätzlich das oben genannte durchschnittliche Einkommen von neu CHF 90’720 erreichen.

Bei Ehepaaren muss für die Maximalrente ebenfalls dieses durchschnittliche Einkommen pro Person überschritten werden. Sobald die jüngere Person pensioniert wird oder im Falle einer Scheidung, erfolgt allerdings ein Splitting. Das heisst, dass das gesamte Einkommen während der Ehedauer je zur Hälfte dem Mann und der Frau angerechnet wird.

AHV-Rente 2025 Tabelle

Hier siehst du alle Änderungen und die neuen AHV-Kennzahlen 2025.

Faktor20242025
Maximalrente EinzelpersonCHF 2'450CHF 2'520
Minimalrente EinzelpersonCHF 1'225CHF 1'260
Maximalrente EhepaarCHF 3'675CHF 3'780
Mindestbeitrag Selbstständige/NichterwerbstätigeCHF 514CHF 530
Mindestbeitrag AuslandsschweizerCHF 980CHF 1'010
Koordinationsabzug (Pensionskasse)CHF 25'725CHF 26'460
Eintrittsschwelle PensionskasseCHF 22'050CHF 22'680
Durchschnittliches Einkommen für MaximalrenteCHF 88'200CHF 90'720

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Fazit

Die AHV-Maximalrente wird 2025 für Einzelpersonen auf CHF 2’520 und für Ehepaare auf CHF 3’780 erhöht. Dies hat der Bundesrat entschieden, um die Renten an die steigenden Preise und Löhne anzugleichen.

Um eine Maximalrente zu erhalten, darfst du keine Beitragslücken haben. Insbesondere während der Studienzeit oder während eines längeren Auslandsaufenthaltes solltest du daran denken, jedes Jahr den Mindestbetrag einzuzahlen. Dieser ändert sich 2025 ebenfalls und beträgt neu CHF 530 pro Jahr.

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FAQ

Die höchste AHV-Rente, auch Maximalrente genannt, beträgt 2024 für Einzelpersonen CHF 2’450. Diese wird 2025 auf CHF 2’520 erhöht. Für Ehepaare beträgt die höchste AHV-Rente 2024 CHF 3’675 und wird 2025 auf CHF 3’780 angehoben.

Die maximale AHV-Rente betrug 2024 CHF 2’450 für alleinstehende Personen und CHF 3’675 für Ehepaare.

Der Bundesrat prüft alle 2 Jahre eine Erhöhung der AHV-Rente. Nach der Erhöhung von 2025 kann die AHV-Rente also frühestens 2027 wieder angehoben werden.

Zudem wurde im März 2024 die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Diese soll spätestens 2026 eingeführt werden und bedeutet, dass 8.3% mehr Rente ausgezahlt werden wird.

Eine Vollrente erhältst du immer dann, wenn du keine Lücken hast und während den gesamten 44 Jahren zwischen 21 und 65 jedes Jahr in die AHV eingezahlt hast. Diese erhältst du unabhängig davon, wie viel du verdient hast, solange du immer den Mindestbetrag bezahlt hast.

Wenn du zusätzlich einen durchschnittlichen Lohn von CHF 90’720 (ab 2025) oder mehr hattest, dann erhältst du eine Maximalrente. Dies ist sozusagen die maximal mögliche monatliche Zahlung aus der AHV nach der Pensionierung.

Die AHV Maximalrente 2025 für eine Einzelperson beträgt CHF 2’520 pro Monat.
Die maximale AHV Rente Ehepaare beträgt CHF 3’780 monatlich, also 150 % der Einzelperson.

Die maximale AHV-Rente für ein Ehepaar im Jahr 2025 liegt bei CHF 3’780 pro Monat. Das ist 150 % der maximalen AHV-Einzelrente, die bei CHF 2’520 im Jahr 2025 liegt.

2 Antworten
  1. Guten Tag
    Frage: Wie oder wo sehe ich wie lange ich schon AHV einbezahlt habe oder anders wie hoch könnte meine AHV im 2025 sein?

    Besten Dank und Gruss
    Hanspeter Wurzer

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