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BVG-Eckwerte 2026: Alle Kennzahlen der Pensionskasse seit 1985

Mindestzinssatz, Umwandlungssatz, Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle — in einer sauberen Übersicht. Offiziell vom Bundesamt für Sozialversicherungen, lückenlos seit Einführung des BVG.

Letztes Update: April 2026 Gültig für: 2025/2026 Quelle: BSV
Stand der Daten
Primärquelle Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), «Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge», Ausgabe 2025/2026
Gültig ab 1. Januar 2025 (nächste Anpassung der Lohn-Grenzbeträge frühestens 2027)
Geltungsbereich Gesetzliche BVG-Mindestwerte im Obligatorium. Überobligatorische Leistungen deiner Pensionskasse können grosszügiger ausfallen.

Du bekommst deinen Vorsorgeausweis in die Hand. Eine Seite Zahlen, viele Abkürzungen, kein Kontext. Die entscheidende Frage: Stehst du besser da als vor zehn Jahren — oder schlechter? Diese Seite gibt dir die Antwort. In einer Tabelle, mit allen BVG-Kennzahlen seit 1985, aus einer einzigen offiziellen Quelle.

Die BVG-Eckwerte 2026 sind im Vergleich zu 2025 unverändert: Eintrittsschwelle CHF 22'680, Koordinationsabzug CHF 26'460, Mindestumwandlungssatz 6.80 % und Mindestzinssatz 1.25 %. Stabil auf dem Papier. Wer aber die 40-Jahres-Perspektive sieht, merkt schnell: Der historische Rückgang ist massiv — und er betrifft dich direkt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
BVG-Mindestzinssatz 2026 1.25 % — 1985 lag er noch bei 4.00 %, also ein Rückgang um 75 %
Mindestumwandlungssatz Alter 65 6.80 % — aus CHF 100'000 Guthaben werden CHF 6'800 Rente pro Jahr, seit 2014 unverändert
Koordinationsabzug 2026 CHF 26'460 — Abzug vor der BVG-Versicherung
Eintrittsschwelle 2026 CHF 22'680 — ab diesem Jahreslohn bist du BVG-versichert
Primärquelle Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Masszahlen 2025/2026

Warum diese Zahlen für dich wichtig sind

Die BVG-Eckwerte bestimmen drei Dinge in deinem Leben: wie viel von deinem Lohn in die Pensionskasse fliesst, wie dein Guthaben mindestens verzinst wird — und wie hoch deine garantierte Rente im Alter ausfällt. Kein Nebenschauplatz: Für die meisten Angestellten ist die PK nach dem Eigenheim das grösste Vermögen, das sie je haben.

Das Problem: Diese Zahlen ändern sich regelmässig, sind über diverse PDFs verstreut und nirgends sauber zusammengefasst. Wer verstehen will, warum seine Pensionskassenrente tiefer ausfällt als die des Vaters oder Grossvaters, braucht den historischen Kontext — und genau den liefert dir niemand.

Unsere Einschätzung: Die stabilen 1.25 % Mindestzinssatz klingen harmlos. Sind sie nicht. Der Wert ist seit 1985 um 75 % gefallen. Das ist kein Sicherheitsnetz mehr, das ist ein Bodensatz — und wer seine Altersvorsorge einzig auf dem BVG-Minimum aufbaut, wird im Alter eine böse Überraschung erleben.

Kurz: Hier findest du alle BVG-Kennzahlen seit der Einführung 1985, aus einer einzigen offiziellen Quelle. Inklusive Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, Mindestzinssatz und Umwandlungssatz — mit historischer Zeitreihe seit 1985.

Die wichtigsten BVG-Eckwerte 2026 auf einen Blick

Alle aktuell geltenden Werte aus der BSV-Mitteilung, Ausgabe 2025/2026. Die Lohn-Grenzbeträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert.

Eintrittsschwelle
CHF 22'680
Jahreslohn, ab dem BVG-Pflicht greift
Koordinationsabzug
CHF 26'460
Abzug vor BVG-Versicherung
Mindestzinssatz
1.25 %
Garantierte Verzinsung Obligatorium
Umwandlungssatz (Alter 65)
6.80 %
Rente pro Franken Guthaben
BVG-Eckwerte 2026 mit Wert, Geltungsbeginn und Bedeutung
Kennzahl Wert 2025/2026 Gültig ab Bedeutung
Eintrittsschwelle CHF 22'680 01.01.2025 Ab diesem Jahreslohn bist du BVG-versichert
Koordinationsabzug CHF 26'460 01.01.2025 Wird vom Lohn abgezogen, Rest ist versichert
Oberer Grenzbetrag CHF 90'720 01.01.2025 Maximaler BVG-pflichtiger Lohn
Max. koordinierter Lohn CHF 64'260 01.01.2025 Maximal versicherter Lohn (nach Abzug)
Min. koordinierter Lohn CHF 3'780 01.01.2025 Mindestens versicherter Lohn
BVG-Mindestzinssatz 1.25 % 01.01.2024 Garantierte Mindestverzinsung Obligatorium
Gesetzl. Mindestumwandlungssatz (65) 6.80 % 01.01.2014 Prozent des Guthabens als jährliche Rente

Alle Beträge brutto, Gültigkeit BVG-Obligatorium. Überobligatorische Regelungen können abweichen.

Was bedeuten Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug?

Eintrittsschwelle: CHF 22'680. Verdienst du weniger als diesen Betrag bei einem Arbeitgeber, bist du dort nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert. Das betrifft vor allem Teilzeitarbeitende und Personen mit mehreren kleinen Pensen.

Teilzeit-Problematik: Der fixe Koordinationsabzug von CHF 26'460 wird unabhängig vom Beschäftigungsgrad abgezogen. Wer 60 % arbeitet und CHF 48'000 verdient, hat einen koordinierten Lohn von nur CHF 21'540 — bei 100 % wären es CHF 53'540. Teilzeitarbeitende sind deshalb im BVG-Obligatorium überproportional schlechter gestellt.

Koordinationsabzug: CHF 26'460. Das ist der Teil deines Lohns, der nicht für die Pensionskasse zählt. Von deinem Bruttolohn wird dieser Betrag abgezogen, nur der Rest ist der «koordinierte Lohn». Der Abzug heisst so, weil er AHV und BVG koordiniert und eine Doppelversicherung vermeidet. Nur auf diesen versicherten Lohn werden deine PK-Beiträge berechnet — und nur er bestimmt deine spätere Rente.

Bei CHF 80'000 Jahreslohn sind im BVG-Obligatorium nur CHF 53'540 koordiniert versichert (CHF 80'000 minus CHF 26'460). Auf diesen Betrag werden deine BVG-Beiträge berechnet. Mehr dazu in unserem Erklärer zum Koordinationsabzug.

Mindestzinssatz: 1.25 %. Der BVG-Mindestzinssatz gilt nur für das obligatorische Altersguthaben, nicht zwingend für überobligatorische Guthaben. Deine Pensionskasse muss dein obligatorisches Guthaben mindestens mit 1.25 % pro Jahr verzinsen. 1985 lag dieser Satz bei 4.00 %. Pensionskassen dürfen grosszügiger sein als das BVG-Minimum — und viele tun das auch.

Gesetzlicher Mindestumwandlungssatz: 6.80 %. Einfach gesagt: So viel Rente bekommst du pro CHF 100'000 Guthaben. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.80 % gilt fürs BVG-Obligatorium. Viele reale Pensionskassen-Leistungen basieren zusätzlich auf überobligatorischen Regeln, wo tiefere Sätze gelten können. Bei der Pensionierung wird dein obligatorisches Altersguthaben mit diesem Satz in eine jährliche Rente umgerechnet: CHF 100'000 Guthaben = CHF 6'800 Rente pro Jahr.

Wichtig: Pensionskassen dürfen grosszügiger sein als das BVG-Minimum. Dein effektiver Umwandlungssatz hängt vom Reglement deiner Pensionskasse ab und kann bei umhüllenden Kassen für das gesamte Guthaben tiefer liegen als 6.80 %. Prüfe deinen Vorsorgeausweis.

Beispielrechnung: Was die Veränderungen konkret bedeuten

Stell dir vor, du verdienst CHF 80'000 brutto pro Jahr und arbeitest 40 Jahre lang.

Dein koordinierter Lohn
Bruttolohn
CHF 80'000
Koordinationsabzug 2026
− CHF 26'460
Koordinierter Lohn heute
= CHF 53'540
Koordinationsabzug 1985
− CHF 16'560
Koordinierter Lohn mit 1985er Abzug
= CHF 63'440

Unterschied: CHF 9'900 mehr versicherter Lohn pro Jahr. Über 40 Jahre wären das bei gleichen Beitragssätzen rund CHF 40'000 mehr Altersguthaben.

Mindestzinssatz-Effekt über 40 Jahre
CHF 200'000 Startguthaben, 4.00 % (wie 1985) über 40 Jahre
CHF 960'000
CHF 200'000 Startguthaben, 1.25 % (wie 2026) über 40 Jahre
CHF 330'000
Unterschied
CHF 630'000

Kein Tippfehler.

Annahmen dieser Rechnung: Startguthaben CHF 200'000, reine Zinseszinsrechnung (jährliche Verzinsung), keine weiteren Einzahlungen, nominale Werte (nicht inflationsbereinigt). Die Rechnung zeigt den isolierten Zinseffekt.

Konservativere Variante: Selbst bei einem realistischeren Vergleich — z.B. 3.00 % vs. 1.25 % — beträgt der Unterschied nach 40 Jahren immer noch rund CHF 324'000 (CHF 653'000 vs. CHF 329'000). Der Zinseszinseffekt wirkt auch bei kleineren Differenzen massiv über lange Zeiträume.

Das heisst nicht, dass deine PK nur 1.25 % erwirtschaftet. Viele Kassen verzinsen über dem Minimum. Aber der Mindestzinssatz zeigt, was dir garantiert zusteht. Und dieser Garantiewert ist massiv gesunken. Um zu verstehen, wie sich das auf deine persönliche Vorsorge auswirkt, empfehlen wir den FinanzFahrplan.

Mindestzinssatz und Umwandlungssatz 2026

Der BVG-Mindestzinssatz 2026 beträgt 1.25 %. Der Bundesrat legt ihn jährlich im Herbst fest. Er gilt für das obligatorische Altersguthaben. Pensionskassen dürfen mehr verzinsen — und viele tun das.

Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz liegt seit 2014 unverändert bei 6.80 %. Die BVG-Reform 2024 hätte ihn auf 6.00 % senken wollen. Das Volk hat am 22. September 2024 mit 67 % Nein gestimmt. Der Satz bleibt bei 6.80 %.

Wichtig: Beide Werte — Mindestzinssatz und Umwandlungssatz — sind gesetzliche Mindestgrössen für das BVG-Obligatorium. Deine Pensionskasse kann im Reglement grosszügigere Konditionen vorsehen. Umgekehrt wenden viele Kassen im überobligatorischen Bereich tiefere Umwandlungssätze an, teilweise unter 5.00 %. Prüfe deinen Vorsorgeausweis für deine effektiven Werte.

Historische Entwicklung seit 1985

Die folgenden Tabellen zeigen die vollständige Zeitreihe aller BVG-Kennzahlen seit der Einführung 1985. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Lohndaten und Grenzbeträge seit 1985

BVG-Lohndaten Eintrittsschwelle Koordinationsabzug Oberer Grenzbetrag Max koordinierter Lohn 1985 bis 2026
Zeitraum Eintrittsschwelle Koordinationsabzug Oberer Grenzbetrag Max. koord. Lohn
2025–2026CHF 22'680CHF 26'460CHF 90'720CHF 64'260
2023–2024CHF 22'050CHF 25'725CHF 88'200CHF 62'475
2021–2022CHF 21'510CHF 25'095CHF 86'040CHF 60'945
2019–2020CHF 21'330CHF 24'885CHF 85'320CHF 60'435
2015–2018CHF 21'150CHF 24'675CHF 84'600CHF 59'925
2013–2014CHF 21'060CHF 24'570CHF 84'240CHF 59'670
2011–2012CHF 20'880CHF 24'360CHF 83'520CHF 59'160
2009–2010CHF 20'520CHF 23'940CHF 82'080CHF 58'140
2007–2008CHF 19'890CHF 23'205CHF 79'560CHF 56'355
2005–2006CHF 19'350CHF 22'575CHF 77'400CHF 54'825
2003–2004CHF 25'320CHF 25'320CHF 75'960CHF 50'640
2001–2002CHF 24'720CHF 24'720CHF 74'160CHF 49'440
1999–2000CHF 24'120CHF 24'120CHF 72'360CHF 48'240
1997–1998CHF 23'880CHF 23'880CHF 71'640CHF 47'760
1995–1996CHF 23'280CHF 23'280CHF 69'840CHF 46'560
1993–1994CHF 22'560CHF 22'560CHF 67'680CHF 45'120
1992CHF 21'600CHF 21'600CHF 64'800CHF 43'200
1990–1991CHF 19'200CHF 19'200CHF 57'600CHF 38'400
1988–1989CHF 18'000CHF 18'000CHF 54'000CHF 36'000
1986–1987CHF 17'280CHF 17'280CHF 51'840CHF 34'560
1985CHF 16'560CHF 16'560CHF 49'680CHF 33'120

Werte gemäss BSV. Farbige Zeile oben: aktuell gültige Werte. Sortierung absteigend nach Jahr. Ab 2005–2006 gilt die Berechnungsformel der 1. BVG-Revision (tiefere Eintrittsschwelle, anders berechneter Koordinationsabzug).

BVG-Mindestzinssatz seit 1985

BVG-Mindestzinssatz historisch seit 1985
Zeitraum Mindestzinssatz Veränderung
2024–20261.25 %Leichte Erholung nach Zinswende
2017–20231.00 %Historischer Tiefststand, 7 Jahre
20161.25 %Negativzinsphase SNB
2014–20151.75 %Leichter Anstieg
2012–20131.50 %Tiefzinsumfeld
2009–20112.00 %Finanzkrise
20082.75 %Kurzer Anstieg vor Finanzkrise
2005–20072.50 %Leichte Erholung
20042.25 %Tiefststand, Reaktion auf Börsencrash
20033.25 %Erste Senkung nach Dotcom-Krise
1985–20024.00 %Ausgangswert, 18 Jahre unverändert

Der Mindestzinssatz ist von 4.00 % (1985) auf 1.00 % (2017–2023) gefallen. Ein Rückgang um 75 %. Was das konkret bedeutet: Wer 1990 CHF 100'000 in der PK hatte, bekam garantiert CHF 4'000 Zins pro Jahr. 2020 waren es CHF 1'000 für dasselbe Guthaben.

Seit 2024 liegt der Satz bei 1.25 %. Eine leichte Erholung nach der Zinswende der SNB, aber weit entfernt vom historischen Niveau.

Was das für dich heisst: Verlass dich nicht auf das BVG-Minimum. Prüfe auf deinem Vorsorgeausweis, was deine konkrete Kasse effektiv verzinst hat — über die letzten drei bis fünf Jahre. Wer deutlich über 1.25 % liegt, hat Glück gehabt. Wer am Minimum klebt, sollte die 3. Säule ernst nehmen.

Umwandlungssatz seit 1985

BVG-Umwandlungssatz historisch seit 1985 Alter 65
Zeitraum Umwandlungssatz (Alter 65) Rente pro CHF 100'000
2014–20266.80 %CHF 6'800
2011–20136.85 %CHF 6'850
20106.90 %CHF 6'900
20096.95 %CHF 6'950
20087.00 %CHF 7'000
20077.05 %CHF 7'050
20067.10 %CHF 7'100
20057.15 %CHF 7'150
1985–20047.20 %CHF 7'200

Der Umwandlungssatz wurde zwischen 2005 und 2014 schrittweise von 7.20 % auf 6.80 % gesenkt. Das war Teil der 1. BVG-Revision. Pro CHF 100'000 Guthaben bedeutet das CHF 400 weniger Rente pro Jahr, lebenslang.

Die BVG-Reform 2024 hätte den Umwandlungssatz auf 6.00 % senken wollen. Das Volk hat am 22. September 2024 Nein gesagt. Der Satz bleibt bei 6.80 %.

Wichtig: Der Umwandlungssatz von 6.80 % gilt nur für das BVG-Obligatorium. Viele Pensionskassen wenden auf dem überobligatorischen Teil tiefere Sätze an, teilweise unter 5.00 %. Dein effektiver Umwandlungssatz kann also deutlich tiefer liegen.

Die 1. BVG-Revision 2005

2005 trat die 1. BVG-Revision in Kraft. Sie veränderte das System an zwei Stellen grundlegend.

Neue Berechnungsformeln. Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug waren von 1985 bis 2004 identisch (jeweils = maximale einfache AHV-Rente). Ab 2005 gelten neue Formeln: Eintrittsschwelle = 3/4 der maximalen AHV-Rente, Koordinationsabzug = 7/8 der maximalen AHV-Rente.

Das hatte zwei Effekte: Die Eintrittsschwelle sank von CHF 25'320 (2004) auf CHF 19'350 (2005). Mehr Teilzeitarbeitende und Geringverdienende wurden BVG-versichert. Gleichzeitig stieg der maximal versicherte Lohn von CHF 50'640 auf CHF 54'825.

Schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes. Von 7.20 % (2004) auf 6.80 % (2014), in Schritten von 0.05 Prozentpunkten pro Jahr. Der Grund: Die steigende Lebenserwartung machte den alten Satz versicherungsmathematisch nicht mehr tragbar.

Häufige Fragen zu den BVG-Eckwerten

Was ist der BVG-Mindestzinssatz?

Der BVG-Mindestzinssatz ist die garantierte Mindestverzinsung, die deine Pensionskasse auf dein obligatorisches Altersguthaben gewähren muss. Der Bundesrat legt ihn jährlich fest, basierend auf der Rendite von Bundesobligationen und anderen Anlagen. 2026 beträgt er 1.25 %.

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug wird von deinem Bruttolohn abgezogen, bevor die BVG-Beiträge berechnet werden. Er koordiniert die 1. Säule (AHV) mit der 2. Säule (BVG), damit derselbe Lohnteil nicht doppelt versichert wird. 2026 beträgt er CHF 26'460.

Warum sinkt meine PK-Rente?

Drei Faktoren: Der Mindestzinssatz ist seit 1985 um 75 % gesunken (weniger Zinseszins auf deinem Guthaben). Der Umwandlungssatz wurde von 7.20 % auf 6.80 % reduziert (weniger Rente pro Franken Guthaben). Und viele Kassen wenden im überobligatorischen Bereich noch tiefere Umwandlungssätze an.

Gilt der Umwandlungssatz von 6.80 % für alle?

Nein. 6.80 % ist der gesetzliche Mindestsatz und gilt nur für den obligatorischen Teil des BVG-Guthabens. Auf dem überobligatorischen Teil kann deine Kasse einen tieferen Satz anwenden. Prüfe deinen Vorsorgeausweis, dort steht dein effektiver Umwandlungssatz.

Was bedeutet die Eintrittsschwelle für Teilzeitarbeitende?

Wer bei einem Arbeitgeber weniger als CHF 22'680 pro Jahr verdient, ist dort nicht BVG-versichert. Wer bei mehreren Arbeitgebern arbeitet und insgesamt über die Schwelle kommt, kann sich freiwillig bei der Auffangeinrichtung BVG versichern.

Wie oft ändern sich die BVG-Eckwerte?

Die Lohn-Grenzbeträge werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst, jeweils wenn die AHV-Renten steigen. Der Mindestzinssatz wird jährlich vom Bundesrat festgelegt, jeweils im Herbst für das Folgejahr. Der Umwandlungssatz kann nur per Gesetzesänderung (und damit Referendumsmöglichkeit) geändert werden.

Was hat sich 2026 gegenüber 2025 bei den BVG-Eckwerten geändert?

Praktisch nichts bei den Kernwerten. Die Lohn-Grenzbeträge (Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, oberer Grenzbetrag) gelten seit 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert. Der Mindestzinssatz liegt seit 2024 bei 1.25 %, der Mindestumwandlungssatz seit 2014 bei 6.80 %. Die nächste mögliche Anpassung der Lohn-Grenzbeträge erfolgt frühestens auf den 1. Januar 2027.

Wurde der Umwandlungssatz 2024 gesenkt?

Nein. Die BVG-Reform 2024 hätte den Umwandlungssatz von 6.80 % auf 6.00 % senken wollen. Das Volk hat am 22. September 2024 mit 67 % Nein gestimmt. Der Satz bleibt bei 6.80 %.

Kann ich die Lücke in der Pensionskasse schliessen?

Ja, über einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Damit kannst du fehlende Beitragsjahre oder Lohnerhöhungen nachfinanzieren. Der maximal mögliche Einkaufsbetrag steht auf deinem Vorsorgeausweis. Einkäufe sind in der Regel steuerlich absetzbar.

Was passiert mit meinem Pensionskassen-Guthaben bei einem Jobwechsel?

Bei einem Stellenwechsel wird dein Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder an die neue Pensionskasse übertragen. Es geht kein Geld verloren. Prüfe beim Wechsel, ob die neue Kasse bessere oder schlechtere Konditionen als das BVG-Minimum bietet.

Methodik und Quellen

Jede Zahl gegen eine offizielle Quelle geprüft

Transparenz als Qualitätsmerkmal — wo Werte rekonstruiert wurden, steht es dabei. Du kannst jeden Datenpunkt nachprüfen.

BSV Primärquelle Kreuzvalidiert Zeitreihe 1985–2026 Quartalsweiser Audit
Primärquelle BSV

Dokument «Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge», Ausgabe 2025/2026. Marie-Claude Sommer, Bereich Mathematik MAS, BSV Bern. 21 Seiten, vollständige Zeitreihe 1985–2026 — die einzige offiziell zitierbare Quelle für BVG-Eckwerte in der Schweiz.

Rekonstruierte Werte

Umwandlungssatz 2005–2010 (7.15 % bis 6.90 %) aus Art. 62c BVV2 abgeleitet — 0.05 Prozentpunkte pro Jahr. Rechtlich verbindlich, deshalb belastbar, aber formell keine direkte BSV-Quelle. Werte 2011–2014 wieder direkt aus BSV.

Kreuzvalidierung

BSV-Masszahlen 2013/2014 (historischer Abgleich), ASGA Pensionskasse Merkblatt 2025/2026 und Bernische Pensionskasse Kennzahlen 2026.

Was nicht enthalten ist

Frauen-Umwandlungssätze vor 2005 (unterschiedliches Rentenalter). Seit 2005 gilt für alle derselbe gesetzliche Satz bei Alter 65 — Übergangswerte sind historisch und für aktuelle Entscheidungen nicht relevant.

Quellen-Links

Was du jetzt tun kannst

Drei konkrete Schritte, die für fast jeden Angestellten Sinn ergeben:

  1. Vorsorgeausweis rausholen und prüfen. Die meisten schauen ihn einmal im Jahr flüchtig an. Diesmal: Wie hoch war die effektive Verzinsung deines Guthabens in den letzten drei Jahren? Wie hoch ist dein effektiver Umwandlungssatz (obligatorisch vs. überobligatorisch)? Was steht als projektierte Rente mit 65?
  2. Die Lücke rechnen, nicht schätzen. Nimm den Betrag der projektierten Rente und vergleiche ihn mit deinen heutigen Ausgaben. Wer 80 % des letzten Lohns zum Leben braucht (Faustregel), sieht schnell, ob AHV und PK reichen.
  3. 3. Säule ernst nehmen. Wer nur auf BVG setzt, lässt eine der besten Steueroptimierungen der Schweiz liegen. Die Säule 3a ist bis CHF 7'258 pro Jahr (2026, Angestellte mit Pensionskasse) voll steuerlich abzugsfähig. Selbstständige ohne PK dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288 einzahlen.
Rechenbeispiel: Was die 3. Säule bringt
CHF 7'258 pro Jahr, 30 Jahre, 5 % Rendite (Wertschriften-3a)
rund CHF 482'000
Derselbe Betrag zum BVG-Minimum 1.25 % verzinst
rund CHF 265'000
Unterschied
über CHF 217'000

Und das, bevor die jährliche Steuerersparnis von rund CHF 1'500 bis 2'500 pro Einzahlung eingerechnet ist. Mehr dazu im Säule-3a-Vergleich.

Wer das sauber durchrechnen will, ohne Verkaufsgespräch im Hinterkopf: Der FinanzFahrplan ist unser eigenes Werkzeug dafür. Keine Provision, keine Produkte — nur die Zahlen.

Fazit

Die BVG-Eckwerte 2026 sind auf dem Papier stabil — aber der historische Rückgang ist massiv und betrifft jeden Angestellten in der Schweiz. Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug und Grenzbeträge bleiben 2026 unverändert auf dem Niveau von 2025. Mindestzinssatz 1.25 %, Umwandlungssatz 6.80 %. Keine Überraschungen. Aber der Blick zurück zeigt: Der Mindestzinssatz ist seit 1985 um 75 % gefallen, der Umwandlungssatz um rund 6 %.

Für wen ist diese Seite wichtig: Für alle Angestellten in der Schweiz, die verstehen wollen, warum ihre Pensionskassenrente tiefer ausfällt als die ihrer Eltern. Besonders für Teilzeitarbeitende, die durch den fixen Koordinationsabzug überproportional schlecht abschneiden.

Der wichtigste Grund, warum das zählt: Der Zinseszinseffekt wirkt auch nach unten. Wer 40 Jahre lang mit 1.25 % statt 4.00 % verzinst wird, landet am Ende mit einem Drittel des Altersguthabens — für denselben einbezahlten Betrag. Das ist kein theoretisches Problem. Das ist die Realität der nächsten Rentner-Generationen.

Die saubere Ausnahme: Wer in einer überobligatorischen Pensionskasse versichert ist, die grosszügig verzinst und freiwillige Einkäufe zulässt, kann deutlich besser dastehen als das BVG-Minimum vermuten lässt. Prüfe dein Reglement. Nicht alle Kassen sind gleich.

Dein nächster Schritt: Zieh deinen Vorsorgeausweis hervor. Schau, was effektiv gilt — nicht, was das Gesetz als Minimum vorschreibt. Wenn du unsicher bist, ob deine Altersvorsorge reicht, rechne die Lücke mit dem FinanzFahrplan durch oder sprich mit einer unabhängigen Person deines Vertrauens.

Keine Anlageberatung. Für Fragen zu deiner individuellen Vorsorge empfehlen wir ein Gespräch mit einer unabhängigen Fachperson oder den FinanzFahrplan.