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Pensionskasse auszahlen lassen Pensionskasse Schweiz auszahlen Vorbezug PK mit Freizügigkeitskonto BVG auszahlen lassen

Pensionskasse auszahlen lassen

Wer seine Pensionskasse auszahlen lassen möchte, kann dies in 5 verschiedenen Fällen machen. In vielen Ländern ist dies nicht so einfach möglich, in der Schweiz glücklicherweise schon. Du erfährst daher heute, wie du die Pensionskasse Schweiz auszahlen lassen kannst.

Falls du noch mehr Fragen zum Thema hast, freuen wir uns auf einen Austausch in den Kommentaren!

Pensionskasse auszahlen ab wann möglich?

Der vorzeitige Bezug der Pensionskasse ist in verschiedenen Fällen möglich. Hier findest du eine erste Übersicht für einen PK Vorbezug. Anschliessend erfährst du mehr über die einzelnen Bereiche. 

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Pensionskasse zur Frühpensionierung auszahlen

Wer eine Frühpensionierung anstrebt, kann seine Pensionskasse auszahlen lassen. Ab wann ist dies möglich? Das Mindestalter der meisten Pensionskassen liegt bei 58 Jahren. Liegt das Geld deiner Pensionskasse (PK) bei einer Freizügigkeitseinrichtung, kann es frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters bezogen werden.

Aufgepasst: Nicht bei jeder PK ist eine vollständige Auszahlung zur Frühpensionierung möglich. Mindestens 25% kannst du jedoch obligatorisch immer aus deiner Pensionskasse auszahlen lassen.

Beachte bei der vorzeiteigen Auszahlung deiner Pensionskasse unbedingt auch den Einfluss auf deren Höhe. Denn der Vorbezug beeinflusst deinen Umwandlungssatz. Es empfiehlt sich frühzeitig (ca. 3-5 Jahre) im Voraus mit deiner PK Kontakt aufzunehmen.

Der Einfluss einer Wohneigentumsförderung (WEF) auf die PK ist meist aber überschaubar. 

Hier ein Beispiel berechnet in Omnium von der Brain Group.

Annahmen:

  • Eine männliche Person in Zürich kauft eine Eigentumswohnung für CHF 850’000 bei einem Bruttoeinkommen von CHF 100’000
  • Vergleich der Altersrente bei einem Immobilienkauf einmal ohne und einmal mit einem PK-Bezug über CHF 145’000
Pensionskasse auszahlen lassen 1
Quelle: Berechnet mit OMNIUM Finanzberatungssoftware / Braingroup AG

Ergebnis: Die PK-Rente unterscheidet sich nur um etwa CHF 110 pro Monat, wenn der WEF-Bezug zurückbezahlt wird.

Wird der WEF-Bezug allerdings nicht zurückbezahlt, ergibt sich im Beispiel eine Lücke von monatlich CHF 795!

Pensionskassenrente ohne und mit PK-Bezug WEF Einfluss auf PK-Rente

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Wohneigentumsförderung Pensionskasse

Wohneigentum ist der Traum vieler, weshalb die Immobilienpreise dies auch oft widerspiegeln. Wer sich für den Kauf eines Eigenheims entscheidet, kann dazu seine 2. Säule gebrauchen.

Unter dem Stichwort WEF (Wohneigentumsförderung) ist diese Art von Pensionskassenvorbezug geregelt. Dies darf maximal alle 5 Jahre geschehen und es müssen mindestens CHF 20’000 bezogen werden.

Übrigens kann WEF nicht nur zum Erwerb eines dauerhaft genutzten Eigenheims verwendet werden. Auch der Erwerb von Anteilsscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft oder die Rückzahlung einer Hypothek sind möglich. Wer die Pensionskasse zur Wohneigentumsförderung nutzt, senkt die Zinslast und optimiert damit die Finanzierung der Immobilie. 

Pensionskasse für Selbstständigkeit auszahlen

Der Traum vom eigenen Unternehmen oder der kreativen Entfaltung in einer Selbstständigkeit schwebt in vielen Köpfen. Finanziell sind die Hürden für viele Menschen hoch, weshalb es hier eine Unterstützung durch die 2. Säule gibt.

Wichtig dabei zu wissen: Wer eine GmbH oder eine AG gründen möchte, kann hiervon keinen Gebrauch machen. In diesen Unternehmensformen bist du angestellter deiner eigenen Firma und untersteht somit weiterhin dem BVG-Obligatorium. Wer jedoch eine Einzelfirma gründet unterliegt dem nicht mehr und kann seine volle PK auszahlen lassen.

Den Antrag für die Auszahlung deiner PK musst du zeitlich passend einreichen. Du hast 1 Jahr nach Aufnahme deiner Selbstständigkeit Zeit, den Antrag einzureichen. Ansonsten verbleibt dein Vorsorgeguthaben in einer Freizügigkeitseinrichtung.

Schweiz verlassen? Pensionskasse vorbeziehen

Du möchtest die Schweiz verlassen? Wenn dein Entscheid definitiv ist und du in ein Nicht-EU/EFTA Land auswanderst, ist eine Pensionskassen Auszahlung möglich.

Bleibst du innerhalb des EU/EFTA Raums? Dan kann nur das überobligatorische Guthaben ausgezahlt werden. Gelder aus dem Obligatorium werden in diesem Fall auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen und können erst beim ordentlichen Pensionsalter bezogen werden.

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Pensionskasse bei Unterbruch der Erbwerbstätigkeit

Endlich steht das lang ersehnte Sabbatical an? Zeit für die eigenen Kinder in Form von Mutterschaft? Job verloren und zeitweise arbeitslos?

Während Unterbrüchen der Erwerbstätigkeit kann das PK Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferiert werden. Hier kann es nicht ausbezahlt, doch zumindest gewinnbringend angelegt werden.

Fazit Pensionskasse Schweiz auszahlen

Während unserer Erwerbstätigkeit zahlen wir fleissig in die 2. Säule ein und vergessen oft, dass hier für viele Schweizer ihr grösstes Vermögen liegt. Der Pensionskassen Bezug muss jedoch nicht erst beim regulären Alter in Form eines Einmalbezugs oder einer Rente erfolgen. Auch ein vorzeitiger Bezug ist möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Fehlt dir noch etwas zum Thema? Kommt ein vorzeitiger PK Bezug für dich in Frage? Lass uns gerne einen Kommentar da!

16 Antworten

  1. Guten Tag
    Mein Frau ist Zeit Kurz Selbständig geworden und hat sehr weniger in der Schweiz gearbeitet. Kann ich ein Teil, von mein PK auszahlen lassen? Da sie ja dem Rechte habe, Zeit wir uns geheiratet haben. uns sie zum unterstürzen. Ist das möglichen? Herzlichen Dank für die Info und Bleibe Gesund

    1. Hallo Michel
      du kannst deine PK nicht ohne weiteres vorher beziehen. Deine Frau kann aber auf Vorsorgegelder im Rahmen einer neuen Selbstständigkeit zugreifen, wie hier erklärt wird.
      Liebe Grüsse und viel Erfolg!
      Eric

  2. I worked in Switzerland from August 2013 till December 2014 and came back to my home country which is India. I understood from a colleague recently that PF amount contribution during my stay in Switzerland can be withdrawn. I wanted to understand the process to get that done.

    1. Meine Tochter Diana Lehner- Müller war viele Jahre bei der Post angestellt wo sie aus gesundheitlichen aufhören musste. sie wir am 19. März 2024 58Jjahre alt. jetzt arbeitet sie teilweise wo sie monatl. FR. 1’000 Verdient. Sie hat selbständig alleinstehend ein kleines Häuschen. Mit diesem Lohn kann sie
      nicht überleben. Sie hat bei der Pensionskasse Rendita Fr. 137’000 aber die zahlt nichts aus, was soll sie machen. Das Haus will sie nicht
      verkaufen hat nur noch eine Hypothek von Fr. 170’000
      Geben sie mir bitte Bescheid für eine Lösung des Problems.

      Mit freundlichen Grüssen

      Guido Müller

      1. Lieber Herr Müller,
        eine so wichtige Thematik sollte Ihre Tochter am besten mit einem unabhängigen Finanzplaner besprechen. Bevor sie dann grössere Schritte geht, hilft auch eine Zweitmeinung, um wirklich sicherzugehen.

        Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail, falls ich Sie an jemanden empfehlen kann. Ich wünsche viel Erfolg!

  3. Hallo, habe alle Unterlagen der PK geschickt. Alles ist i.O. Bin per 30.6. in der Schweiz angemeldet. Meine Frage lautet nun ob das Geld der PK auch schon vor dem 30.6. überwiesen wird (wären könnte). Oder gibt’s Gesetze die dies nicht erlauben?

  4. Ich möchte ein Teil der Gelder aus Pensionskasse auf ein Konto transferieren?
    Wann ist es am frühestens möglich?
    Handelt es sich um ein Spezielles Konto?
    Wir wird es besteuert?

    1. Hallo Zaga,
      du planst also eine Früpensionierung? Je nach PK gibt es hier Unterschiede.
      Meines Wissens ist eine Auszahlung ab 58 Jahren möglich. Das Konto ist dein Privatkonto und es werden Kapitalleistungssteuern fällig, die in jedem Kanton anders ausfallen. Es gibt also einiges zu berücksichtigen.
      Am besten setzt du dich mit deiner Vorsorgeeinrichtung in Verbindung. Schliesslich musst du deinen Kapitalbezug rechtzeitig anmelden.

      Liebe Grüsse!

  5. Guten Tag damen und herren
    ich habe eine einzel firma geöffnet und möchte gerne die Pensionkasse geld auszahlen
    aber auf dem grund das ich immer noch 100% an eine Firma arbeite, haben mir ein paar leute gesagt das es unmoglich ist, die geld zum auszahlen
    ich nehme ein lohn von 4000 CHF Netto in Monat, (100%) . weiss jemand wie konnte ich das schaffen um die geld zum auszahleN?

    MFG Santiago

      1. Hallo.
        Ich bin vor Einem Jahr nach Südamerika ausgewandert.
        Nun möchte ich mein ganzes PK Geld auszahlen lassen.
        Aber ich weiss weder wo das Geld ist, noch wie ich den Antrag stellen kann.

        Kann mir jemand helfen?
        Freundliche Grüsse

        1. Hallo Salvatore, zur Auszahlung sprichst du mit deiner letzten PK bzw. Freizügigkeitseinrichtung, wenn das Geld dort parkiert wurde. Am besten suchst du deine alten Vorsorgeausweise heraus, wenn du diese noch findest…
          Ansonsten gehst du über deinen letzten Arbeitgeber vor und fragst, bei welcher PK du versichert warst.
          Eine dritte Alternative wäre die Stelle des Ombudsmanns zu kontaktieren, dort kann dir bestimmt auch geholfen werden.

          Liebe Grüsse ins Warme 🙂

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