Regulärer Bezug der Pensionskasse
Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (derzeit 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen) steht dir das Pensionskassenguthaben regulär zur Verfügung. Du hast dabei grundsätzlich folgende Optionen:
Kapitalauszahlung: Hierbei erhältst du dein gesamtes Pensionskassenguthaben als einmalige Auszahlung. Das bietet Flexibilität, da du selbst über die Nutzung des Geldes entscheiden kannst. Jedoch musst du beachten, dass eine Kapitalauszahlung einer Kapitalleistungssteuer unterliegt und du den Betrag versteuern musst. Solltest du das Kapital beziehen, bist du nun selbst für die Verwaltung und den Erhalt deines Vermögens verantwortlich.
Monatliche Rente: Diese Option bietet dir eine regelmässige Zahlung bis ans Lebensende. Eine Rente garantiert finanzielle Sicherheit und ist besonders attraktiv, wenn du das Risiko vermeiden möchtest, dass dein Kapital zu schnell aufgebraucht ist.
Kombination aus beidem: Du kannst auch eine Kombination aus Kapitalauszahlung und monatlicher Rente wählen, um Flexibilität und Sicherheit zu verbinden. Es muss also nicht immer Rente ODER Kapital sein. Dies kann eine gute Lösung sein, wenn du einerseits einen grösseren Betrag für grössere Ausgaben zur Verfügung haben möchtest, aber gleichzeitig eine regelmässige Einkommensquelle sichern willst.
Die Wahl zwischen Kapitalauszahlung und Rente ist eine entscheidende Frage, die gut überlegt sein sollte. Eine umfassende Finanzplanung und Beratung können dir helfen, die für deine Situation beste Entscheidung zu treffen.
Hallo Eric, ich plane Ende des Jahres die Schweiz nach 15 Jahren zu verlassen, und ziehe zurück nach Deutschland. Dort mache ich mich selbstständig als Makler. Gibt es dort auch die Möglichkeit zur vollen Auszahlung? Oder auch wenn man eine Immobilie kauft egal ob an der Grenze oder im Norden? Danke für Feedback. MfG René
Hallo René,
da Deutschland ein EU-Land ist, kannst du bei der Auswanderung grundsätzlich nur den überobligatorischen Teil auszahlen lassen. Der obligatorische BVG-Teil bleibt meines Wissens auf einem Freizügigkeitskonto bis zum ordentlichen Pensionsalter.
Aber: Du machst dich selbstständig – das könnte ein Weg zur vollen Auszahlung sein. Wenn du deine Selbstständigkeit noch in der Schweiz als Einzelunternehmer aufnimmst und von der AHV-Ausgleichskasse anerkannt wirst, ist eine volle Auszahlung grundsätzlich möglich. Den Antrag musst du innerhalb eines Jahres stellen. Als Makler in einer GmbH oder AG würde das nach meinem Kenntnisstand nicht funktionieren. Kläre das unbedingt vorab mit deiner Pensionskasse – das Timing zwischen Abmeldung, Selbstständigkeit und Antragstellung ist hier entscheidend.
Zum Thema Immobilie: Die Wohneigentumsförderung (WEF) gilt meines Wissens nur für Eigenheim in der Schweiz, nicht im Ausland. Aber auch hier würde ich dir empfehlen, direkt bei deiner PK nachzufragen, um sicherzugehen.
Generell: Sprich vor dem Umzug mit deiner Pensionskasse und lass dich beraten. Bei 15 Jahren Einzahlung geht es um viel Geld, da lohnt sich eine professionelle Abklärung.
Viel Erfolg beim Neustart!
Beste Grüsse
Eric
Hallo Eric
Super Tipps die du gibst.
Ich habe ein Problem mit meiner Freizügigkeisstiftung, da ich seit über 1 Jahr keine Antwort auf alle Anfragen erhalte.
Jetzt endlich hiess es die Stiftung der aargauischen katobank sei zuständig.Ich habe angefragt und warte auf Antwort aber dort hatte ich schon mal angefragt.
Die Oberaufsicht sagt, sie sei für solche Fälle nicht zuständig!?
Es ist sehr schwer genaue informationen zu meinem Kontostand zu erhalten.
An wen kann ich mich wenden?
Ich war Grenzgänger in Deutschland und hatte vorher in der Schweiz gewohnt!
Danke schon mal
Hallo Werner und danke für deinen Kommentar!
Das klingt wirklich frustrierend – über ein Jahr ohne Antwort ist nicht akzeptabel. Ich würde dir empfehlen, dich an die Ombudsstelle der Schweizer Banken zu wenden (bankingombudsman.ch). Falls du nicht sicher bist, ob dein Guthaben überhaupt noch bei der AKB liegt, kannst du über zentralstelle.ch eine Nachforschung starten. Als ehemaliger Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland hast du weiterhin Anspruch auf dein Freizügigkeitsguthaben – das verfällt nicht.
Viel Erfolg und melde dich gerne, wie es weitergeht!
Liebe Grüsse
Eric
Hallo
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe 8 Jahre in der Schweiz gelebt. Nun habe ich mich offiziell aus der Schweiz abgemeldet und habe keinen festen Wohnsitz sondern reise auf unbestimmte Zeit. Ich möchte mir meine Pensionskasse auszahlen lassen, allerdings benötige ich hierfür eine Bestätigung dass ich nicht verheiratet bin. Dies gestaltet sich als sehr schwierig. Haben du vielleicht einen Tipp für mich?
Hallo Anja! Das ist eine knifflige Situation. Am einfachsten wäre eine Ledigkeitsbescheinigung beim Standesamt deines Geburtsortes in Deutschland – die heisst dort «Bescheinigung über die Eintragung im Eheregister» und kostet ca. 10-15 EUR. Falls das nicht klappt, kannst du beim deutschen Konsulat eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Frag am besten direkt bei deiner Pensionskasse nach, welches Dokument sie konkret akzeptieren. Wichtig: Der Barauszahlungsantrag muss innerhalb 1 Jahr nach definitivem Verlassen der Schweiz gestellt werden, und als EU-Bürgerin kannst du wahrscheinlich nur das BVG-Obligatorium beziehen.
Beste Grüsse, Eric
Hallo!
Ich habe im Juni meinen Job gekündigt und möchte mich gerne als freier Autor selbständig machen. Ich wollte mir hierfür mein Pensionsguthaben auszahlen lassen, nun wurde mir aber von meinem Ex-Arbeitgeber gesagt, das sei nur bei Gründung einer Einzelfima möglich, in meinem Fall aber nicht. Ist künstlerische Selbständigkeit wirklich ausgenommen? Freundliche Grüsse, Jürgen
Ja, die Aussage deines früheren Arbeitgebers stimmt teilweise, aber sie ist nicht vollständig korrekt. Entscheidend ist, ob deine Selbständigkeit von der AHV-Ausgleichskasse als hauptberuflich selbständig anerkannt wird – nicht, ob du eine Einzelfirma, GmbH oder AG gründest.
Voraussetzungen für den Kapitalbezug aus der Pensionskasse
Gemäss schweizerischem BVG-Recht darfst du dein Pensionskassenguthaben bar beziehen, wenn du:
– eine hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmst,
– nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) unterstehst,
– und deine Selbständigkeit innerhalb eines Jahres nach Aufnahme anmeldest.
Die Pensionskasse darf den Bezug nur auszahlen, wenn du der AHV-Ausgleichskasse eine Bestätigung deiner Selbständigkeit vorlegst (AHV-Bescheinigung). Die AHV prüft, ob du auf eigenes Risiko und in eigenem Namen arbeitest (z. B. Rechnungen, Verträge, Webseite, Kundennachweise)
Ich kann mein Geld durch Investment in Immobilien in einem EU/EFTA Land verdoppeln. Brauche aber Geld aus dem Pensionskasse.
Bin in 4 Jahren pensioniert. Ist es möglich ein Teil zu beziehen?
In diesem Fall leider nein, aber später zum ordentlichen Pensionsalter dann. Die Frage ist aber, ob das Geld dann nicht zur Pension / Lebensunterhalt benötigt wird.
Hallo
Ich wohne ,,noch,, in Österreich werde aber in den nächsten Monat in die Schweiz umziehen (Hauptwohnsitz)
bin 57 Jahre jung und wollte fragen:
*kann Ich meine ganze Pensionssumme auszahlen lassen und mir ein kl. Haus in der Schweiz kaufen als Hauptwohnsitz?
* und trotzdem noch paar Jahre weiter arbeiten?
Hallo Sandy,
leider kenne ich mich mit den Bestimmungen in Österreich nicht aus, hier solltest du also nach lokalen Quellen suchen. Für alle Fragestellungen in der Schweiz bist du dann aber hier absolut richtig.
Ich wünsche dir einen guten Umzug und bis ganz bald
Ich Habe Steuerschulden und muss die zurückbezahlen. Dazu kommen Alimente für meine 3 Kinder. Habe meinen Job gewechselt und verdiene weniger bin aber viel glücklicher und zufriedener als vorher. Ich möchte das Gerichtsurteil betreff Unterhaltszahlungen anpassen lassen und dies kostet auch nochmals viel Geld. Besteht die Möglichkeit Geld aus der Pensionskasse zu beziehen um Schulden begleichen zu können? Ich möchte weder Privat noch bei einer Bank Kredit Schulden machen. Würde mich freuen auf eine Antwort. Freundliche Grüsse
Hallo Peter,
Leider ist ein vorzeitiger Bezug aus der Pensionskasse zur Schuldenbegleichung in der Schweiz nicht möglich. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Bezug sind sehr streng geregelt und Steuerschulden oder Alimente fallen nicht darunter.
Mein Tipp: Wende dich an eine professionelle Schuldenberatung in deinem Kanton. Diese ist meist kostenlos und kann dir konkret helfen:
– Budgetplanung erstellen
– Mit Gläubigern verhandeln (Ratenzahlung)
– Rechtliche Möglichkeiten prüfen
Die Berater kennen alle lokalen Unterstützungsmöglichkeiten und können dich optimal begleiten.
Ich wünsche dir alles Gute und dass sich deine Situation bald entspannt!
Meine Freundin (55) und ich (57) möchten ein Haus in DE (gerade über der Grenze) kaufen. Können wir unser PK-Geld herausnehmen und wieviel? Müssen wir darin sofort wohnen? Da wir beide noch in der Innerschweiz einen Job haben, möchten wir zuerst renovieren und pendeln.
Wie steht es mit den Steuern für das Haus in DE?
Herzlichen Dank für das Feedback.
Freundliche Grüsse
Ja, man kann Pensionskassengeld für einen Hauskauf in Deutschland beziehen. Wichtige Punkte:
– Das Haus muss euer Hauptwohnsitz werden
– Eine kurze Renovierungsphase ist erlaubt, aber dauerhaftes Pendeln ohne Umzugsabsicht nicht
– Mindestbetrag: CHF 20’000
– Maximal: eure gesamte aktuelle Austrittsleistung (da über 50)
– Einkäufe der letzten 3 Jahre sind gesperrt
Sprecht unbedingt direkt mit euren Pensionskassen über den geplanten Zeitrahmen für Renovation und Umzug. Die meisten erwarten einen Einzug innerhalb von 1-2 Jahren.
Ich wohne in Kanton Luzern und plane meine Frührente.
Da Luzern eine zu hohe Kapitalsteuer hat, und diese erst auf 2028 reduziert wird,
plane ich meine PK von einem anderen Kanton auszahlen zu lassen – wie Schwyz.
Nur, wo bezahle ich die Kapitalsteuer wenn es in Schwyz ist. In Luzern oder Schwyz?
am steuerrechtlichen Wohnsitz – ausser du würdest auswandern, dann gäbe es nochmals Unterschiede.
Hallo…Ich bin Grenzgänger nach Deutschland und werde in zwei Jahren pensioniert. Ich würde dann gerne eine Teilauszahlung aus der PKE machen (und zwar nur aus dem Überoblogatorium…das wäre dann steuerfrei…Eintritt in die PKE war vor 2005), meine PKE sagt mir jetzt aber, da sie ein «umhüllendes Abrechnungsmodell» hat, ist dies nicht möglich (sprich: Es ist immer ein BVG Anteil mit dabei, den ich in Deutschland mit meinem individuellen Steuersatz versteuern muss). Gibt es keine Chance, mir nur einen Teil aus dem Überobligatorium (ohne BVG Anteil) auszahlen zu lassen??
Guten Tag
Mein Frau ist Zeit Kurz Selbständig geworden und hat sehr weniger in der Schweiz gearbeitet. Kann ich ein Teil, von mein PK auszahlen lassen? Da sie ja dem Rechte habe, Zeit wir uns geheiratet haben. uns sie zum unterstürzen. Ist das möglichen? Herzlichen Dank für die Info und Bleibe Gesund
Hallo Michel
du kannst deine PK nicht ohne weiteres vorher beziehen. Deine Frau kann aber auf Vorsorgegelder im Rahmen einer neuen Selbstständigkeit zugreifen, wie hier erklärt wird.
Liebe Grüsse und viel Erfolg!
Eric
I worked in Switzerland from August 2013 till December 2014 and came back to my home country which is India. I understood from a colleague recently that PF amount contribution during my stay in Switzerland can be withdrawn. I wanted to understand the process to get that done.
probably the best advice would be to ask your last pension fund. they will assit you in the process
Meine Tochter Diana Lehner- Müller war viele Jahre bei der Post angestellt wo sie aus gesundheitlichen aufhören musste. sie wir am 19. März 2024 58Jjahre alt. jetzt arbeitet sie teilweise wo sie monatl. FR. 1’000 Verdient. Sie hat selbständig alleinstehend ein kleines Häuschen. Mit diesem Lohn kann sie
nicht überleben. Sie hat bei der Pensionskasse Rendita Fr. 137’000 aber die zahlt nichts aus, was soll sie machen. Das Haus will sie nicht
verkaufen hat nur noch eine Hypothek von Fr. 170’000
Geben sie mir bitte Bescheid für eine Lösung des Problems.
Mit freundlichen Grüssen
Guido Müller
Lieber Herr Müller,
eine so wichtige Thematik sollte Ihre Tochter am besten mit einem unabhängigen Finanzplaner besprechen. Bevor sie dann grössere Schritte geht, hilft auch eine Zweitmeinung, um wirklich sicherzugehen.
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail, falls ich Sie an jemanden empfehlen kann. Ich wünsche viel Erfolg!
Hallo, habe alle Unterlagen der PK geschickt. Alles ist i.O. Bin per 30.6. in der Schweiz angemeldet. Meine Frage lautet nun ob das Geld der PK auch schon vor dem 30.6. überwiesen wird (wären könnte). Oder gibt’s Gesetze die dies nicht erlauben?
Hallo Manuel
dazu sprichst du am besten direkt mit deiner PK, sie wissen hier am besten was gilt und machbar ist 🙂
Ich möchte ein Teil der Gelder aus Pensionskasse auf ein Konto transferieren?
Wann ist es am frühestens möglich?
Handelt es sich um ein Spezielles Konto?
Wir wird es besteuert?
Hallo Zaga,
du planst also eine Früpensionierung? Je nach PK gibt es hier Unterschiede.
Meines Wissens ist eine Auszahlung ab 58 Jahren möglich. Das Konto ist dein Privatkonto und es werden Kapitalleistungssteuern fällig, die in jedem Kanton anders ausfallen. Es gibt also einiges zu berücksichtigen.
Am besten setzt du dich mit deiner Vorsorgeeinrichtung in Verbindung. Schliesslich musst du deinen Kapitalbezug rechtzeitig anmelden.
Liebe Grüsse!
Guten Tag damen und herren
ich habe eine einzel firma geöffnet und möchte gerne die Pensionkasse geld auszahlen
aber auf dem grund das ich immer noch 100% an eine Firma arbeite, haben mir ein paar leute gesagt das es unmoglich ist, die geld zum auszahlen
ich nehme ein lohn von 4000 CHF Netto in Monat, (100%) . weiss jemand wie konnte ich das schaffen um die geld zum auszahleN?
MFG Santiago
Wieviel Prozent beträgt dies bei BVG Kapitalbezug,
Vorteil oder Nachteil BVG Rente oder Kapitalbezug
Wo finde ich Infos zum Obligatorium bei Umzug in ein EU Land?
Hallo Nicole, schau zB mal bei der Stiftung Auffangeinrichtung vorbei
Hallo.
Ich bin vor Einem Jahr nach Südamerika ausgewandert.
Nun möchte ich mein ganzes PK Geld auszahlen lassen.
Aber ich weiss weder wo das Geld ist, noch wie ich den Antrag stellen kann.
Kann mir jemand helfen?
Freundliche Grüsse
Hallo Salvatore, zur Auszahlung sprichst du mit deiner letzten PK bzw. Freizügigkeitseinrichtung, wenn das Geld dort parkiert wurde. Am besten suchst du deine alten Vorsorgeausweise heraus, wenn du diese noch findest…
Ansonsten gehst du über deinen letzten Arbeitgeber vor und fragst, bei welcher PK du versichert warst.
Eine dritte Alternative wäre die Stelle des Ombudsmanns zu kontaktieren, dort kann dir bestimmt auch geholfen werden.
Liebe Grüsse ins Warme 🙂