Stundenlohn Ferienentschädigung berechnen
Mit dem obigen Rechner kannst du deine Stundenlohn Ferienentschädigung berechnen. Beachte dabei jedoch noch weitere Punkte:
Wer im Stundenlohn Ferienentschädigungen und Vergütungen an Feiertagen erwatet, wird in der Schweiz nicht immer glücklich. An Feiertagen erhalten Stundenlöhner beispielsweise nicht obligatorisch eine Lohnzahlung – ausser am Nationalfeiertag dem 1. August. Hier gilt gesetzliche Lohnzahlungspflicht, an allen anderen Feiertagen allerdings nicht. Freiwillig kann der Arbeitgeber natürlich dennoch immer eine Lohnzahlung veranlassen.
Bei Ferien sieht es anders aus, Stundenlohn Ferienentschädigungen sind klar geregelt. Da im Stundenlohn Arbeit gegen Lohn getauscht wird, fallen in Ferienzeiten keine Vergütungen an. Dafür gibt es eine Stundenlohn Ferienentschädigung von mindestens 8.33%, um nicht bezogene Ferien zu vergüten. Feiertage sind davon nicht automatisch abgedeckt und müssen (sofern bezahlt) separat geregelt werden.
Hier muss man nun jedoch etwas genauer werden. Laut Art. 329d Abs. 2 OR
Dürfen Ferien nicht durch Geldleistungen abgegolten werden. Sollten die Ferien also nie bezogen worden sein, muss der Arbeitgeber diese bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erneut vergüten.
Ausnahme: Bei unregelmässigen Anstellungen und Teilzeitkräften dürfen Ferien abgegolten werden, dann muss die Stundenlohn Ferienentschädigung im Einzelarbeitsvertrag separat aufgeführt werden.
Rechenbeispiel Ferienentschädigung:
Bei einem Stundenlohn von CHF 41.67 (basierend auf CHF 7’000 Monatslohn, 42h/Woche, mit 13. Monatslohn) ergibt sich:
Bei 4 Wochen Ferien: 8.33% Zuschlag = + CHF 3.47 pro Stunde → Effektiver Stundenlohn CHF 45.14
Bei 5 Wochen Ferien: 10.64% Zuschlag = + CHF 4.43 pro Stunde → Effektiver Stundenlohn CHF 46.10
Bei 6 Wochen Ferien: 13.04% Zuschlag = + CHF 5.43 pro Stunde → Effektiver Stundenlohn CHF 47.10
Um Diskussionen zu vermeiden, empfiehlt sich eine Auszahlung des Ferienzuschlages nicht auf laufender Basis, sondern erst mit dem tatsächlichen Ferienbezug. Die Aufführung auf der Lohnabrechnung sollte dennoch monatlich die Berechnung der Ferienentschädigung enthalten.
Wer übrigens die AHV Beiträge für Stundenlöhner berechnen möchte, findet dazu von den meisten Kantonen hilfreiche Online Rechner. Hier der Link zum AHV Rechner der SVA Zürich.
Guten Tag
Festanstellung Monatslohn 8100 /Arbeitszeit pro Woche 41 Std./( Berechnung ohne 13. Monatslohn) Ferien 5 Wochen
Wechsel auf Stundenlohn:
45.59 CHF Brutto-Stundenlohn, + 10.64% Ferien- + 4.42% Feiertagsentschädigung= 52.455 CHF
39.48 CHF Netto-Stundenlohn + 10.64% Ferien- + 4.42 % Feiertagsentschädigung= 45.420 CHF
Meine Frage lautet: Welchen Ansatz nimmt man, den Brutto- oder den Netto-Stundenlohn?
(Welcher Ansatz wird mit den geleisteten Arbeitsstunden multipliziert und anschl. die AHV und ALV usw. abgezogen?)
Danke für eure Antwort.
Hallo Eric
Warum verwendest du im FAQ die inkorrekte Formel
Stundenlohn x Anzahl Arbeitsstunden pro Woche x 4 = Monatslohn
wenn ein Monat ja im Durchschnitt 4.3333 Wochen hat müsste ja die Formel im FAQ
Stundenlohn x Anzahl Arbeitsstunden pro Woche x 4.3333 = Monatslohn
lauten. Der Rest des Beitrages ist ja sonst korrekt.
Update: Formeln im Artikel und Rechner sind jetzt korrigiert. Danke für den Hinweis!
Hallo Eric
ich habe einen netto Std. Lohn von 45.00, wie rechne ich jetzt den Bruttolohn aus. AHV + Ferienentschädigung 8.33 %
Danke für Deine Antwort
Hallo Heidy,
Am einfachsten schaust du vermutlich auf deiner Lohnabrechnung nach.
Ansonsten könntest du einen Brutto/Netto-Rechner rückwärts nutzen. Über Google findest du andere passende Rechner dazu.
Lieber Gruss
Eric
Guten Tag
2 Fragen:
a) Wir rechnen das Jahr 2023 bei Stundenlohnmitarbeitenden in der Pensionskasse ab. Nun gilt es den Beschäftigungsgrad zu ermitteln. Werden die geleisteten Stunden in Bezug auf die Brutto- oder die Nettojahresstunden gesetzt für die Ermittlung des BG?
b) Sind bei der Ermittlung der Jahresstunden auch erhaltene Krankentaggelder zu berücksichtigen und in Stunden umzuwandeln?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Hallo
Hatte ein Bruttolohn von 6800.-fr
Habe noch 128 Ruhetage zu wenig bezogen und noch 142 Überstunden wie muss ich das berechnen?
Guten Tag
Ich habe meine Mitarbeiterin im Stundenlohn angestellt (aus administrativen Gründen, wechselnde Arbeitszeiten etc) sie soll aber keine Nachteile zu einem Monatslohn haben. Handelt es sich beim errechneten Stundenlohn um den sogenannten Basisstundenlohn bei dem ich den Anteil 13ten und Ferien noch zusätzlich obendraufschlagen muss oder ist dies in der Berechnung schon enthalten? Vielen Dank ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Nina Baumann, Flora di Berna
Hallo Nina
der Stundenlohnrechner geht vom Jahresgehalt aus. Entsprechend, ob ihr dieses also zu 12- oder 13-Teilen fixiert habt, wird es auf den Monat umgerechnet 🙂
Guten Tag
Können Sie mir bei meinem Beispiel helfen?
Fall: Anstellung im Stundenlohn. Nehmen wir an Herr Mustermann verdient 50.- /h.
Bei einer Arbeitswoche von 45 Stunden.
Wie erhält man da den Nettowert, wenn man 20 Tage Ferien und einen 13. Monatslohn mit einbeziehen möchte?
Ich freue mich auf ihre Antwort, vielen Dank!
Hallo Franziska
hier gibt es noch einen guten Lohnrechner. Ich hoffe, der hilft dir zumindest teilweise weiter!