FAQ
Ja. Schwiizerfranke hat einen eigenen Individualbesteuerung Rechner, mit dem du direkt berechnest, wie viel du als Ehepaar unter dem neuen System im Vergleich zu heute zahlst. Für die kantonalen Steuern bietet zusätzlich jeder Kanton einen kostenfreien Steuerrechner an.
Die Infos zum aktuellen Zweitverdienerabzug oder Doppelverdienerabzug Zürich und in anderen Kantonen finden sich in der Wegleitung des Kantons. Diese findest du über Google.
Die Steuer Progression schweizweit hängt immer vom Kanton und der jeweiligen Gemeinde ab. Oben hast du dazu einige Beispiele und eine Progressionstabelle gesehen.





Wer das traditionelle Familienmodell lebt und die Partnerin aufgrund Ausbildung oder Möglichkeiten kein hohes Einkommen erzielen kann, ist nach Abschaffung der «Heiratsstrafe* wird dafür danach bestraft mit höheren Bundessteuern, da der Kinderabzug als Beispiel geteilt wird.
So wie dies vom Ständerat beschlossen wurde, ist dies nicht anzunehmen. Es werden gutverdienende Doppelverdiener Ehepaare massiv besser gestellt. Es kann ja nicht sein, dass die dann weniger Bundessteuer zahlen, als ein Alleinverdiener welche die ganze Familienlast mit seinem Einkommen trägt.
Hier ist zum Glück das letzte Wort noch nicht gesprochen!
Dein Kommentar bringt es auf den Punkt. Heute gemeinsam weniger verdienende Ehepaare, bei welchem ein Teil viel und der andere wenig verdient, werden zukünftig dafür bestraft. Der vielverdienende Teil finanziert üblicherweise die Familie zur Hauptsache. Zumeist haben solche Paare auch Kinder, und sind auf das Geld angewiesen. Die DINKS hingegen können sich ab dann noch vieles, vieles mehr leisten als heute schon. Aus meiner Sicht eine klassische Fehlleistung von Bundesbern und dann vom sog. «Souverän», die alle sehr kurz gedacht haben. Die Mitte hätte eine faire Initiative am Start gehabt. Leider hat der Bundesrat es nicht für nötig befunden, diese anstelle der unfairen SP/FDP-Initiative zur Abstimmung zu bringen. Die bestehende Unfairness wird durch eine neue abgelöst. Die Enttäuschung sitzt bei mir ehrlich gesagt sehr tief.
Wir sind ein pensioniertes Ehepaar. Gesamteinkommen (AHV, Pensionskassenrente): CHF 114’576, Steuerbares Einkommen CHF 111’500, Steuerbares Vermögen CHF 33’000.
Steuern: CHF 13’058 (Kanton/Gemeine/Kirche) / CHF 2’555 (Direkte Bundessteuer) / Total: CHF 15’613.
Fragen:
a)Wie wird das Einkommen aufgeteilt?
b)Welcher Steuertarif kommt zur Anwendung?
c)Werden durch die Individualbesteuerung die Pensionierten-Ehepaare nicht benachteiligt?
Kurze Ergänzung zu deinem Text. Du schreibst: «Um die Heiratsstrafe berechnen zu können, betrachten wir ein Paar aus der Stadt Zürich, welche beide ein Salär von CHF 70’000 pro Jahr erhalten. Die Einkommen sind in der Nähe des Medianlohns also noch nicht aussergewöhnlich hoch gewählt.» Wichtig zu verstehen ist, dass es sich dabei nicht um das Salär handelt welches ausbezahlt wird, sondern um das steuerliche Einkommen. Das ist doch ein grosser Unterschied und relativiert die Aussage bezüglich Medianlohn. Jemand kann auch 120’000 im Jahr verdienen (Salär) und durch Einkäufe in PK, Einzahlung in 3a, Weiterbildungen etc. auf ein steuerliches Einkommen von 70’000 CHF kommen.
Danke für die Ergänzung!
Wie du sagst, lässt sich das steuerbare Einkommen auch senken (hier mehr dazu) … Oder aber man tut nichts der dergleichen und das Paar verdient einfach jeweils 70t Franken.
Die beiden Saläre lassen sich natürlich nicht einfach zusammenzählen und gleich betrachten, da der Zweitverdienerabzug zum Einsatz kommt … der Vergleich ist daher vereinfacht, zeigt die Problematik aber auf 🙂
Oli ist beizupflichten; bei einem Nettolohn von CHF 70’000 wird das steuerbare Einkommen aufgrund der Abzüge geringer ausfallen. Zudem können die einzelnen steuerbaren Einkommen eines Konkubinatpaares nicht einfach zusammengezählt werden. Wie im Text selbst angedeutet, ist das steuerbare Einkommen von Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, um den Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweiverdienerabzug) zu kürzen (im Kanton Zürich: max. CHF 5’900).
Das oben genannte Beispiel würde daher der Realität näher kommen, wenn z.B. von persönlichen Abzügen von je CHF 20’000 ausgegangen wird und der bei einem steuerbaren Einkommen von je CHF 50’000 sich ergebende Steuerbetrag jenem gegenübergestellt wird, der sich bei für ein Ehepaar aufgrund eines steuerbaren Einkommen von CHF 94’100 (2x CHF 70’000 – 2x CHF 20’000 – CHF 5’900) ergeben würde. Auch dann würde sich eine Mehrbelastung für das Ehepaar ergeben, jedoch würde die Differenz nur noch rund CHF 520 ausmachen.
Im übrigen zeigt die verlinkte «Studie des Bundes», dass die Heiratsstrafe in erster Linie ein Problem der direkten Bundessteuern ist (Hinweis zur Tarifausgestaltung: Analog zum Bund wendet der Kanton Zürich einen Doppeltarif an). Wie im Text beschrieben wird, ist die Heiratsstrafe «nicht überall gegeben und besonders nicht überall gleich stark». Dies ist, neben der Frage, wie die Einkommen zwischen den Partner verteilt sind, insbesondere auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Kantone SZ, NW, GL, FR, SO, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TG, NE und GE beim Tarif hinsichtlich der Familienbesteuerung nicht einen Doppeltarif kennen, sondern ein Voll- oder Teilsplitting anwenden. Das Problem der Heiratsstrafe würde sich daher auch für die direkten Bundessteuern über diese Methodik lösen lassen. Es ist daher auch nachvollziehbar, dass die Kantone aufgrund des grösseren zusätzlichen Verwaltungsaufwands sich gegen die Einführung einer Individualbesteuerung aussprechen.
@Marc: Die Zahlen aus deinem Beispiel würden in der Praxis wohl nicht ganz verheben. Bei einem solchen steuerbaren Einkommen solch hohe Abzüge geltend zu machen, wird einem durchschnittlichen Bürger nicht gelingen 😀