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Säule 3a nachzahlen: Nachträgliche 3a Einzahlungen dank Motion Ettlin

Die Möglichkeit, rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen, ist eine der spannendsten Neuerungen in der Schweizer Altersvorsorge. Doch was bedeutet das genau für dich?

Hier erfährst du alles über die Motion Ettlin, welche Vorteile sie bringt und wie du deine Vorsorge sowie deine Steuerlast durch nachträgliche Einzahlungen optimieren kannst.

Inhaltsverzeichnis

Was sind nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a?

Im Jahr 2019 eingereicht, zielt die Motion 19.3702 von Ständerat Erich Ettlin darauf ab, rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a zu ermöglichen.

Der Bundesrat hat diese Motion umgesetzt, um den Bürgern mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge zu bieten. Seit 2026 kannst du Beitragslücken nachträglich schliessen, sofern sie ab 2025 entstanden sind, und damit deine Vorsorge gezielt ausbauen.

Vorteile rückwirkende 3a Einzahlungen

  • Steueroptimierung: Beitragslücken zu schliessen bietet dir die Möglichkeit, deine Steuerlast zu senken. Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich absetzbar und helfen dir, mehr Netto vom Brutto zu behalten.

  • Flexibilität in der Vorsorgeplanung: Mit der neuen Regelung kannst du bis zu 10 Jahre rückwirkend Einzahlungen tätigen, um verpasste Jahre auszugleichen.

  • Keine Sperrfrist: Anders als bei Pensionskasseneinkäufen gibt es keine Sperrfrist. Du kannst deine Anlagestrategie flexibel gestalten.

  • Kombinierte Nachzahlungen: Mehrere Beitragslücken lassen sich zusammenfassen und in einem Jahr nachträglich einzahlen, sofern der jährliche Maximalbetrag nicht überschritten wird.

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Einzahlungen können das steuerbare Einkommen senken, wodurch die prozentuale Steuerlast sinkt.

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Voraussetzungen für rückwirkende Einzahlungen

Um von den rückwirkenden Einzahlungen zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz, im Lückenjahr und im Jahr des Einkaufs. Neu in die Schweiz gezogen? Leider sind für Jahre ohne AHV-Erwerbseinkommen keine nachträglichen Einkäufe möglich.
  • Die Lücke ist 2025 oder später entstanden und liegt maximal zehn Jahre zurück.
  • Der Maximalbeitrag für das laufende Jahr ist bereits einbezahlt. Aktuell sind das CHF 7'258 mit Pensionskasse.
  • Ein Einkauf pro Jahr, höchstens in der Höhe des Maximalbetrags mit Pensionskasse. Er darf mehrere Lückenjahre abdecken.
  • Eine Nachzahlung pro Lückenjahr. Füllst du eine Lücke nur teilweise, verfällt der Rest.
  • Ein Antrag an die Vorsorgestiftung ist erforderlich, um die Nachzahlungen zu genehmigen.

Beispiel: Praktische Vorgehensweise zur Nachzahlung in die Säule 3a

Angenommen, du hast in den Jahren 2026 und 2027 den Maximalbetrag nicht vollständig eingezahlt, wodurch Beitragslücken entstanden sind. Der Maximalbetrag mit Pensionskasse lag 2026 bei CHF 7'258 und 2027 bei CHF 7'373. Im Jahr 2028 stellst du fest, dass du diese beiden Jahre nutzen könntest, um deine Vorsorge zu optimieren und Steuern zu sparen.

So gehst du vor:

  1. Überprüfe deine Beitragslücken: Stelle fest, wie viel du in den betreffenden Jahren tatsächlich eingezahlt hast und welche Beträge offen geblieben sind. In unserem Beispiel hast du in beiden Jahren je nur CHF 4’000 eingezahlt. Für 2026 bleibt eine Lücke von CHF 3’258, für 2027 eine von CHF 3’373. Zusammen sind das CHF 6’631.
  2. Zuerst den ordentlichen Beitrag einzahlen: Ein Einkauf ist erst möglich, wenn du den vollen Maximalbetrag für das laufende Jahr 2028 einbezahlt hast.
  3. Antrag an die Vorsorgestiftung stellen: Kontaktiere deinen Säule-3a-Anbieter und beantrage die nachträgliche Einzahlung. Achte darauf, alle benötigten Nachweise zu erbringen, z.B. dein AHV-pflichtiges Einkommen.
  4. Obergrenze beachten: Pro Jahr ist ein einziger Einkauf erlaubt, und er darf höchstens so hoch sein wie der Maximalbetrag mit Pensionskasse im Jahr des Einkaufs. Die CHF 6’631 aus unserem Beispiel liegen darunter. Wären deine Lücken grösser, könntest du den Rest in einem späteren Jahr einkaufen.
  5. Jede Lücke ganz schliessen: Zahle die CHF 6’631 mit einem einzigen Einkauf ein. Er deckt beide Jahre ab. Wichtig: Pro Lückenjahr ist nur eine Nachzahlung möglich. Füllst du eine Lücke nur teilweise, verfällt der Rest dieses Jahres.

Strategien für Ehepaare

Verheiratete Paare sollten nachträgliche Säule 3a Einzahlungen strategisch planen:

  • Gestaffelte Auszahlungen: Wenn ein Partner seine 3a-Konten später bezieht, kann der andere weiterhin rückwirkende Einkäufe tätigen.

  • Kombinierte Beiträge: Plane Einzahlungen so, dass die Maximalbeträge nicht überschritten werden, um steuerliche Vorteile zu maximieren.

So profitierst du von der Motion Ettlin

Angenommen, du hattest in den Jahren 2026 und 2027 Beitragslücken. Diese kannst du im Jahr 2028 mit einem einzigen Einkauf nachträglich schliessen, um deine Altersvorsorge zu stärken und Steuervorteile zu nutzen.

Wichtig: Pro Jahr ist ein Einkauf bis zur Höhe des Maximalbetrags mit Pensionskasse erlaubt. Sind deine Lücken grösser, kaufst du den Rest in einem späteren Jahr ein. Verloren geht nur der Rest einer Lücke, die du bloss teilweise füllst.

Wer sollte in die Säule 3a nachzahlen?

Von den rückwirkenden Einzahlungen profitieren insbesondere:

  • Studierende und Teilzeitarbeitende: Wer in einem Jahr zwar AHV-pflichtig verdient hat, aber den Maximalbetrag nicht einzahlen konnte.
  • Selbständige: Mit variierenden Einkommen können sie Lücken aus schwächeren Jahren später ausgleichen.
  • Erben: Wer eine Erbschaft oder Schenkung erhält und offene Lücken hat, kann das Geld sinnvoll in die Altersvorsorge einbringen.

Häufige Fragen und Missverständnisse

  • Kann ich jederzeit rückwirkend einzahlen? Nein. Es zählen nur Lücken, die 2025 oder später entstanden sind, und sie dürfen höchstens 10 Jahre zurückliegen.
  • Wie wirkt sich das steuerlich aus? Kapitalbezüge werden beim Bezug besteuert, doch durch geschicktes Einzahlen profitierst du von jährlichen Steuerabzügen.
  • Kann ich nach einem Bezug noch einkaufen? Nein. Sobald du eine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen hast, sind keine nachträglichen Einkäufe mehr möglich.

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Fazit zu nachträglichen 3a Einkäufen dank Motion Ettlin

Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a bieten eine wertvolle Chance, um Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig erhebliche Steuervorteile zu nutzen. Die Möglichkeit, Beiträge bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzuzahlen, verleiht mehr Flexibilität bei der Finanzplanung und ermöglicht eine gezielte Optimierung der Altersvorsorge. Allerdings sind die Einschränkungen beachtlich: Es zählen nur Lücken ab 2025, pro Jahr ist ein einziger Einkauf erlaubt, und jede Lücke lässt sich nur einmal füllen.

Wenn du dir unsicher bist, welcher 3a-Anbieter am besten zu deiner Strategie passt, wirf einen Blick auf unseren umfassenden 3a-Vergleich. So stellst du sicher, dass du optimal von diesen Möglichkeiten profitierst und bestens für die Zukunft gerüstet bist.

16 Antworten
  1. Hallo Eric

    Danke für deinen Beitrag! Meine Partnerin und ich haben bisher jeweils den vollen Betrag in die Säule 3a einbezahlt – mit Ausnahme von 2026, da wir dieses Jahr eine Eigentumswohnung gekauft haben.

    Aufgrund der Renovationen, die wir hauptsächlich dieses und nächstes Jahr durchführen, können wir voraussichtlich rund CHF 40’000 im Jahr 2026 und weitere CHF 30’000 im Jahr 2027 vom steuerbaren Einkommen abziehen.

    Grundsätzlich könnten wir die vollen 3a-Beiträge weiterhin einzahlen, indem wir ETF-Anteile verkaufen. Wir haben uns bisher jedoch bewusst dagegen entschieden, da wir die Beitragslücken lieber 2028/2029 nachträglich schliessen möchten. Wir gehen davon aus, dass uns die Steuerabzüge dann mehr bringen, weil unser steuerbares Einkommen voraussichtlich wieder höher sein wird.

    Macht diese Überlegung aus deiner Sicht Sinn, oder übersehen wir dabei etwas?

    1. Hoi Ben

      Eure Überlegung macht Sinn. Ein Steuerabzug ist mehr wert, je höher euer Grenzsteuersatz im Abzugsjahr ist. Drücken die Renovationen euer steuerbares Einkommen 2026 stark, bringt ein 3a-Abzug in diesem Jahr weniger.

      Bedenkt einfach:

      – Nicht alle Renovationskosten sind abziehbar. Werterhaltende Arbeiten ja, wertvermehrende nicht. Prüft deshalb, wie stark euer steuerbares Einkommen tatsächlich sinkt.
      – Im Jahr der Nachzahlung müsst ihr zuerst den regulären Maximalbetrag einzahlen. Erst dann ist eine Nachzahlung möglich. Ihr braucht also Liquidität für beides.
      – Ab 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg, und mit ihm der Abzug für Unterhaltskosten und weitgehend für Schuldzinsen. Das verändert eure Steuerrechnung. Vergleicht deshalb 2028 und 2029, bevor ihr den Zeitpunkt festlegt.

      Liebe Grüsse
      Eric

  2. Hallo Eric
    Tatsächlich konnte ich fürs 2025 in die Säule 3a nachzahlen (Maximalbetrag). Dies nachdem ich den Maximalbetrag fürs 2026 zuvor einzahlte.
    So weit so gut.
    Doch wie geht das nun steuertechnisch?
    Denn die Gemeinde hat meine Steuererklärung fürs Kalenderjahr 2025 bereits abgeschlossen. Ich zahlte fürs 2025 denn auch einiges mehr an Steuern, weil mir eben den Säule 3a Abzug fehlte.
    Wird nun für die kommende Steuererklärung, welche das Kalenderjahr 2026 umfasst, der doppelte Abzug gewährt?
    Oder macht die Steuerverwaltung eine Art Rückbuchung aufs Steuerjahr 2025?
    Weisst du dazu mehr?
    Carmen

    1. Hoi Carmen

      Eine Rückbuchung auf 2025 gibt es nicht. Die Nachzahlung ziehst du im Jahr ab, in dem du sie einzahlst. Deine Veranlagung 2025 bleibt also, wie sie ist.

      In der Steuererklärung 2026 machst du dafür beide Beträge geltend: den regulären Maximalbetrag für 2026 und die Nachzahlung für 2025. Dein Anbieter weist die Nachzahlung auf der Steuerbescheinigung separat aus.

      Wie viel du damit sparst, hängt von deinem Einkommen 2026 ab. Ein Teil der verpassten Ersparnis von 2025 kommt so zurück, je nach Grenzsteuersatz sogar mehr oder weniger.

      Liebe Grüsse
      Eric

  3. Hoi Eric

    Verstehe ich das richtig das man Nachzahlungen also nur auf ein Konto einzahlen kann als einmalige Einzahlung und nicht auf seine 5-6 3a Kontos splitten kann?

    1. Hoi Michel

      Fast. Die Regel lautet: Pro Lückenjahr ist nur ein Einkauf erlaubt. Auf mehrere Konten aufteilen lassen die Anbieter in der Praxis nicht zu. Du beantragst den Einkauf bei deinem Anbieter für ein bestimmtes Konto.

      Wichtiger ist aber eine Falle, die viele übersehen. Ein Beispiel: Du hast 2025 eine Lücke von CHF 4’000, kannst dir aber nur CHF 3’000 leisten. Zahlst du die CHF 3’000 nach, sind die restlichen CHF 1’000 für immer verloren. Ein zweiter Einkauf für 2025 ist nicht mehr erlaubt, obwohl die 10-Jahres-Frist noch laufen würde.

      Deshalb lieber warten, bis du die ganze Lücke auf einmal schliessen kannst. Mit einem Einkauf darfst du übrigens auch mehrere Lückenjahre gleichzeitig füllen, pro Jahr aber höchstens bis zum kleinen 3a-Maximalbetrag.

      Deine regulären Einzahlungen kannst du weiterhin auf alle deine Konten verteilen.

      Liebe Grüsse
      Eric

  4. Hallo Eric
    Besten Dank für deinen informativen Artikel. Weisst du wie es aussieht, wenn ich bereits in jungen Jahren einen Bezug der Säule 3A zwecks Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie getätigt habe? Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies als Bezug gilt und ich somit die Chance vertan habe, rückwirkende Einkäufe in die Säule 3A zu tätigen?

    Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage und liebe Grüsse,

    Pascal

    1. Hallo Pascal,
      richtig, leider wurde es so umgesetzt, dass erst Lücken, welche ab 2025 entstehen, geschlossen werden können.
      Immerhin hast du die Säule 3a damals schon genutzt, das Geld dann einfach vorher schon bezogen.

      Besonders schade ist es für Personen, die die 3a in der Vergangenheit gar nicht genutzt haben oder auch nicht nutzen konnten.
      Doch immerhin ändert das nun künftig.

      Lieber Gruss
      Eric

  5. Hallo Eric

    Also kann ich erst ab 2026 Rückwirkend nachzahlen? -> Sprich im Jahr 2036 noch für das Jahr 2026, jedoch nicht im Jahr 2026 für das Jahr 2016/2017/2018, etc… ?

    Wenn ich also nun immer den vollen Betrag einzahle, dies jedoch in den Jahren 2016-2022 nicht konnte, ändert sich für mich im Moment nichts?

    1. Hallo N,
      richtig, das ist der aktuelle politische Stand dazu. Wir werden aber sicher noch mehr Infos bis 2026 bekommen – der Beitrag wird dann natürlich aktualisiert.

  6. Hallo Eric
    Vielen Dank für deinen gut verständlichen Artikel und für die Bekanntmachung dieses wichtigen Ansatzes!
    Als ich nun jedoch im Internet geforscht habe, bin ich bei NZZ auf den Artikel gestossen, dass vergangene Beitragslücken ausgeschlossen sind und nur künftige Lücken geschlossen werden können. Da der Vorstoss erst ab dem 2026 in Kraft tritt, ist dein Beispiel mit Rückzahlung im Jahr 2025 nicht korrekt, oder verstehe ich da was falsch.
    So wie du es schreibst, kann ich 10 Jahre zurückgehen, sprich Lücken bis ins Jahr 2016 können geschlossen werden? Kannst du dies bitte noch kurz konkretisieren? Mir selbst sowie bestimmt auch vielen anderen kam evtl. der spontane Gedanke (was natürlich cool wäre, wenn es doch möglich ist), für das Jahr 2024 doch nicht den Maximalbetrag einzuzahlen „da ich in diesem Jahr weniger Einkommen hatte bezüglich unbezahlten Urlaub“, dafür kann ich im Jahr 2026 meine Steuern entsprechend optimieren….

    1. Hallo Marcel
      danke fürs Nachfragen, ich habe den Beitrag jetzt nochmals etwas klarer formuliert – es geht (leider) wirklich nur um Lücken, welche nach Einführung entstehen. Hier der Satz aus der offiziellen Benachrichtigung vom Bundesrat: «Beitragslücken, die ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen entstehen, sollen zu einem späteren Zeitpunkt mit Einkäufen geschlossen werden können.»

    1. Nein, sondern mit dem laufenden Jahresbetrag sind es nicht mehr als zwei Jahresbeiträge. Bei bspw. CHF 7’056 als Basis x2 = CHF 14’112

  7. Ich finde das für Solo Selbständige sehr gut, weil sie im aktuellen Steuerjahr zwar bis zu 20% einzahlen können, aber diese 20% eigentlich erst nach dem Jahresabschluss – also im Folgejahr – punktgenau berechnen können. Dementsprechend zahlt man als Selbstständiger im aktuellen Jahr entweder zu wenig ein oder zu viel ein. Mit der Neuregelung kann man nicht genutzte Beträge von 3A auch später noch nachzahlen.

    Dass das Ganze erst ab 2026 gilt, ist sehr schade. Es gäbe bei mir noch die ein oder andere Lücke aus den Vorjahren, die ich gern fürs Alter gefüllt hätte.

    1. Hallo Lars,

      absolut, für Selbständige ist das wirklich genial – gerade weil die Umsätze oft nicht so konstant sind wie ein festes Salär.

      Schade finde ich allerdings die Einschränkung mit den AHV-Jahren. Für alle, die neu in die Schweiz ziehen, ist es damit leider unmöglich, fehlende Beitragsjahre nachzuholen und für die – doch recht teure – Pension in der Schweiz vorzusorgen.

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