Was ist der Umwandlungssatz einfach erklärt?
Der Umwandlungssatz ist ein Prozentsatz, der bestimmt, wie viel Prozent von deinem in der Pensionskasse (2. Säule) angesparten Kapital du jährlich als Rente ausbezahlt erhältst.
Die 2. Säule besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen Guthaben.
Dem Obligatorium sind sämtliche Arbeitnehmenden mit einem Lohn zwischen CHF 22’ 680 und CHF 90’720 (2025) unterstellt. Für den darunter- und den eventuelle darüberliegenden Lohn bieten Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche Vorsorgelösungen an, für welche sie die Bedingungen freier festlegen können.
Für den obligatorischen Teil der Pensionskasse wird der Umwandlungssatz vom Bund festgelegt und ist für alle Einrichtungen gleich. Hat dein Arbeitgeber auch eine überobligatorische Versicherung abgeschlossen, kann dafür ein anderer Satz gelten.
Gilt der gleiche Satz sowohl im Obligatorium, als auch im Überobligatorium, spricht man von einem umhüllenden Umwandlungssatz. Ist dies nicht der Fall, ist der Umwandlungssatz gesplittet.
Der sogenannte Mindestumwandlungssatz für die obligatorische Rente beträgt aktuell noch 6.8%. Durch eine anstehende BVG-Reform soll dieser auf 6% gesenkt werden. Im Herbst 2024 folgt allerdings eine weitere Abstimmung dazu.