5 wichtige Kirchenaustritt Konsequenzen
- Gotte oder Götti nach dem Kirchenaustritt zu werden wird je nach zuständigem Bistum nicht mehr möglich sein. Ein Gespräch kann je nach Gemeinde helfen die Situation zu klären.
- Wenn du Taufpate oder Firmpate werden möchtest, wird es je nach Bistum ebenfalls schwierig. Dafür kannst du bspw. im Bistum Basel „Taufzeuge“ oder „Firmzeuge“ werden.
- Eine kirchliche Beerdigung mit Begräbnis und Abdankung sind nur noch gegen Gebühr möglich. Die Bestattung selbst wird durch die Wohngemeinde veranlasst. Du musst dir also keine Sorge machen, dass du keinen Platz mehr auf dem Friedhof erhältst.
- Eine kirchliche Hochzeit für ein konfessionsloses Paar wird nicht mehr kostenfrei möglich sein. Wenn nur ein Partner ausgetreten ist, kann ein Gespräch mit dem Pfarrer die kirchliche Hochzeit ggfs. ermöglichen.
- Wenn du aus der Kirche austrittst, bleiben deine Kinder Kirchenmitglieder. Sie müssten selbst austreten, wenn dies gewünscht ist. Ein Kirchenaustritt für Kinder ist übriges aber dem 16. Lebensjahr selbstständig möglich. Vor dem 16. Lebensjahr müssen die Eltern dafür unterschreiben.
Leider gibt es keine zentrale Abmeldemöglichkeit von der Kirche, gibt irgendwie mehr als 1000 Kirchgemeinden und je nach Kanton kann es unterschiedlich sein. Ich (schon ausgetreten) finde diese Hinweise nützlich
Es ist überhaupt schon ein Witz, dass man der Kirche schreiben muss, es geht um die Änderung der Konfession beim Einwohneramt und man sollte doch meinen, dass man das im 21. Jh. irgendwann umstellen könnte direkt beim Gemeindeschalter.
Ich bin vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten,
spenden tue ich gerne der Stiftung des Kinderspitals’s Zürich, der Eleonorenstiftung, dort ist das Geld sinnvoll angelegt.
Danke fürs teilen, Annabella!