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Depot von Deutschland in die Schweiz übertragen: So läuft es wirklich ab

Neun Tage. So lange hat mein Depotübertrag von Deutschland in die Schweiz gedauert. Antrag am 13. April bei der Consorsbank eingegangen, am 22. April lagen die Positionen bei Saxo Bank Schweiz. Nur eine Stelle lief nicht perfekt. Da war ich faul, und genau diesen Fehler kannst du dir sparen.

Bezahlt habe ich dafür nichts. Deutsche Banken dürfen für den Übertrag selbst keine Gebühren verlangen. Was trotzdem anfallen kann, sind Kosten, die von dritter Seite kommen. Beim Weg in die Schweiz ist das möglich.

Was ich dabei gelernt habe, teile ich hier.

Ich beschreibe meinen eigenen Fall. Der Ablauf ist bei anderen Brokern im Kern derselbe, nur die Bezeichnungen und Formulare unterscheiden sich.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Deine deutsche Bank darf für den Übertrag keine eigenen Gebühren verlangen. Kosten von dritter Seite können trotzdem anfallen. Das ist eine deutsche Besonderheit und kein EU-weites Recht.
  • Kläre zuerst, ob dein Broker überhaupt mitmacht. Nicht jeder überträgt ins Ausland, und nicht jeder behält dich als Kunden.
  • Im Normalfall löst keiner der beiden Wege eine Steuer aus, übertragen wie verkaufen. Vorausgesetzt, dein Schweizer Wohnsitz ist beim Broker erfasst. Genau in dieser Reihenfolge.
  • Neun Tage bei mir, vom Antrag bis zur Einbuchung. Plane trotzdem zwei bis vier Wochen ein.
  • Rechne mit einem Antrag bei beiden Banken. Darauf weist dich oft niemand hin.
  • Später innerhalb der Schweiz wird es teuer, meist CHF 60 bis 120 pro Position. Manche Broker erstatten das beim Wechsel.

Wer zahlt was?

Deutschland, ausgehend. Der Bundesgerichtshof entschied am 30. November 2004 in zwei Urteilen (XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04), dass deutsche Banken für einen Depotübertrag keine eigenen Gebühren verlangen dürfen. Die Begründung ist einfach: Deine Wertpapiere gehören dir, und die Bank muss sie herausgeben. Für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darf sie kein Geld verlangen.

Was trotzdem anfallen kann, sind echte Kosten von dritter Seite. Deine Wertpapiere liegen bei einer Verwahrstelle, der sogenannten Lagerstelle. Bei einem Übertrag in die Schweiz wechselt diese Stelle meist, und was dabei an Kosten entsteht, darf die Bank an dich weitergeben. Frag deshalb nach dem Gesamtbetrag und nicht nach der Übertragsgebühr.

Schweiz, eingehend. Viele Schweizer Broker verlangen für eingehende Wertschriften nichts. Verlass dich nicht darauf: Frag beim Ziel-Broker vorher nach, ob der Eingang kostenfrei ist und ob er alle deine Titel überhaupt entgegennimmt.

Wichtig: Diese Kostenregel ist kein EU-weites Recht. Deutschland ist der Sonderfall. Wer ein Depot in Frankreich oder Italien hat, zahlt in der Regel pro Position.

Für deine Entscheidung sind die Kosten damit meist nicht ausschlaggebend. Beim Wechsel von Deutschland in die Schweiz sind beide Wege günstig, ein Verkauf beim deutschen Broker kostet typischerweise rund EUR 10 Ordergebühr. Entscheidend ist deshalb etwas anderes: welche Positionen du behalten willst, und ob du während des Wechsels ausserhalb des Markts sein möchtest.

Nicht jeder deutsche Broker macht mit

Das ist der Punkt, den du als Erstes klären solltest, weil er ganze Zeitpläne kippt.

Nicht jeder deutsche Broker unterstützt grenzüberschreitende Überträge. Und einige Anbieter führen Konten von Personen ohne Wohnsitz in Deutschland nicht weiter, sondern kündigen sie. Dann verkaufst du unter Zeitdruck, und Zeitdruck ist bei Geldentscheidungen der schlechteste Berater.

Frag deinen Broker schriftlich zwei Dinge. Führt er dein Konto bei Wohnsitz in der Schweiz weiter? Führt er Überträge an eine Schweizer Bank aus? Die Antwort bestimmt deinen ganzen Zeitplan.

Etablierte Direkt- und Filialbanken sind hier meist unkompliziert. Bei jungen App-Brokern lohnt die Frage besonders.

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Die Steuerfrage

Für die meisten gewöhnlichen Depots ist die Steuerfrage weniger entscheidend, als sie zunächst wirkt. Ein Übertrag ohne Gläubigerwechsel ist gar kein Verkauf, es wechselt nur der Ort der Verwahrung. Und ein Verkauf löst nach dem korrekt gemeldeten Umzug im Normalfall auch keine Steuer aus, weil Deutschland auf Kursgewinne in der Regel nichts mehr einbehält und die Schweiz Kapitalgewinne auf privat gehaltenen Wertschriften nicht besteuert, sofern du steuerlich nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wirst.

Eine Bedingung ist dabei entscheidend: Dein Schweizer Steuerwohnsitz muss beim deutschen Broker vollständig erfasst sein. Solange er dich als in Deutschland steuerpflichtig führt, kann er bei einem Verkauf Kapitalertragsteuer einbehalten.

Die Reihenfolge ist der ganze Trick:

  1. Wohnsitz beim deutschen Broker auf Schweiz aktualisieren, das geht online
  2. Schweizer Steuer-Identifikationsnummer hinterlegen, das ist deine AHV-Nummer
  3. Kontrollieren, ob der Broker es wirklich eingetragen hat
  4. Erst danach verkaufen

 

Schritt 3 ist der wichtigste. Eingereicht heisst nicht eingetragen. Bei den meisten Brokern siehst du es in den Kontostammdaten oder im Profil. Wer vorher verkauft, muss die abgezogene Steuer später zurückholen.

Bei mir hat es funktioniert: Ich habe im März zwei Altpositionen im deutschen Depot verkauft. Steuerabzug null, nur die Ordergebühr.

Drei Sonderfälle solltest du trotzdem kennen.

Erstens, deutsche Dividenden. Das steht in kaum einem Ratgeber und sorgt beim ersten Abrechnungsbeleg für Verwirrung. Auf Dividenden deutscher Aktien wird zunächst deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten. Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen darf Deutschland bei gewöhnlichen Portfoliodividenden 15 Prozent behalten. Den darüber liegenden Anteil musst du beim Bundeszentralamt für Steuern zurückfordern, automatisch geschieht das nicht. Die Frist beträgt vier Jahre ab Ende des Zuflussjahres, und die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäss lange. Kursgewinne sind frei, Dividenden nicht.

Zweitens, grosse Beteiligungen und grosse Fondspositionen. Hier kann die Wegzugsbesteuerung greifen. Bei direkten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab mindestens 1 Prozent. Seit 2025 zusätzlich bei Fonds und ETFs, wenn du mindestens 1 Prozent an einem Fonds hältst oder die Anschaffungskosten deiner Anteile an einem einzelnen Fonds mindestens EUR 500’000 betragen. Deutschland behandelt den Wegzug dann steuerlich wie einen Verkauf, obwohl du nicht verkauft hast. Kommst du bei einer Position in die Nähe dieser Schwellen, klärst du das vor dem Umzug mit einer spezialisierten Steuerberatung.

Drittens, fortbestehende deutsche Einkünfte. Wenn du nach dem Umzug weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehst, kann Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen während einer Übergangszeit weiter besteuern. Für einen beruflich bedingten Umzug in die Schweiz gibt es eine wichtige Ausnahme. Lass diesen Sonderfall individuell prüfen.

Und was in der Schweiz auf dich zukommt: Du deklarierst selbst. Dividenden und Zinsen gehören in die Steuererklärung, Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind steuerfrei. Ein Punkt, der oft vergessen wird: Dein deutsches Depot gehört ins Schweizer Wertschriftenverzeichnis, auch schon vor dem Übertrag.

Was übertragen, was verkaufen?

Ich hatte 14 Positionen im Depot, darunter einige Depotleichen aus meiner Anfängerzeit.

Altlasten verkaufen. Entscheidend ist nicht, ob eine Position im Gewinn oder Verlust liegt, sondern ob sie noch zu deiner heutigen Strategie passt. Würdest du sie heute nicht mehr kaufen, ist der bisherige Kurs kein Grund, sie zu behalten.

Kernpositionen übertragen. Breit diversifizierte ETFs und Titel mit klarer Halte-Strategie wandern als Sachübertrag direkt rüber. Kein Verkauf, keine Steuer, keine Marktabwesenheit beim Wiedereinstieg.

Für die meisten ist ein passiver ETF-Ansatz die bessere Basis, und der Umzug ist ein guter Zeitpunkt, darauf umzustellen. Wie das konkret aussieht, zeigt der ETF-Sparplan Ratgeber. Und falls du glaubst, ein einzelner All-World-ETF sei schon eine Strategie, lies diesen Beitrag.

Bleibt alles handelbar?

Bei einem deutschen Depot in der Praxis meistens ja.

Gewöhnliche börsenkotierte Aktien sind meist unkomplizierter als Fonds oder strukturierte Produkte. Der Ziel-Broker muss den Titel aber verwahren und handeln können.

Bei vielen Fonds und ETFs ist der Übertrag ebenfalls möglich, und zwar aus einem Grund, den kaum jemand nennt: Dein deutscher Broker durfte dir ohnehin nur Produkte mit EU-Dokumentation anbieten. In einem deutschen Depot stecken deshalb überwiegend UCITS-Fonds aus Irland oder Luxemburg, und die sind in der Schweiz gängige Ware. Einzelne Fonds können beim neuen Broker trotzdem fehlen.

Was in Einzelfällen vorkommt: Du kannst eine Position halten und verkaufen, aber nicht nachkaufen. Für eine Altposition, die du auflösen willst, ist das egal. Für einen Fonds, den du besparen willst, nicht.

Deshalb die eine Kontrolle, die sich lohnt: Suche vor dem Antrag jeden Fonds, den du weiter besparen willst, mit seiner ISIN in der Suchmaske deines künftigen Brokers. Fünf Minuten. Findest du ihn nicht, frag beim Broker nach, ob er handelbar ist und ob du nachkaufen kannst. Lautet die Antwort nein, verkaufst du ihn besser beim deutschen Broker und startest in der Schweiz mit einem verfügbaren Pendant.

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Das Übertragsformular

Fast jeder deutsche Broker hat ein eigenes Formular für den Depotübertrag, teils als PDF zum Ausdrucken, teils als Online-Auftrag. Die Bezeichnungen unterscheiden sich, die Angaben sind überall dieselben:

FeldWas du einträgst
Abgebendes DepotDeine Depot-Nummer beim deutschen Broker
Empfängerbank BICBIC der Schweizer Empfängerbank
Empfänger-Depot-Nr.Deine Kontonummer beim Schweizer Broker
Übertragungsart«Ohne Gläubigerwechsel» oder «eigenes Depot»
Steuer-IDDeine AHV-Nummer
PositionenGanzes Depot oder einzeln ausgewählte Titel

Bei mir war es ein PDF, das per Fax oder Post nach Nürnberg ging. Ja, Fax.

Wichtig bei «ohne Gläubigerwechsel»: Dieses Feld entscheidet über die steuerliche Behandlung. Es sagt aus, dass du auf dein eigenes Depot überträgst und nichts verschenkst. Wer hier das falsche Kästchen setzt, löst beim deutschen Fiskus eine Schenkungsmeldung aus. Zweimal hinschauen lohnt sich.

Wo du die vier Nummern findest

Das ist die Frage, die ich am häufigsten bekomme.

  • BIC deiner Schweizer Bank: Am schnellsten über unseren IBAN-Rechner im Reiter «BIC suchen». Einfach den Banknamen eingeben, die Daten stammen von SIX Interbank Clearing. Ein falscher BIC kann dazu führen, dass der Auftrag nicht korrekt zugeordnet oder zurückgewiesen wird, deshalb lässt du ihn vor dem Absenden noch bei der Empfängerbank bestätigen.
  • Kontonummer beim Schweizer Broker: nach dem Login in der Handelsplattform, meist oben rechts oder unter Kontoinformationen.
  • Depot-Nummer beim deutschen Broker: auf jedem Depotauszug, meist oben rechts, und in der App unter den Depotdetails.
  • AHV-Nummer: dreizehnstellig, beginnt mit 756. Auf der Krankenkassenkarte, dem AHV-Ausweis oder dem Lohnausweis. Für in der Schweiz ansässige Privatpersonen ist sie die Steuer-Identifikationsnummer, die der deutsche Broker als ausländische Nummer hinterlegt.

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Wie lange es dauert: meine Zeitlinie

Die meisten Artikel nennen «zwei bis vier Wochen» und lassen es dabei. Hier mein tatsächlicher Verlauf. Die Dauer hängt von der Broker-Kombination ab, die Abfolge ist aber typisch:

ZeitpunktWas passiert ist
VersandtagFormular per Post aus der Schweiz an die Consorsbank geschickt
13. AprilEingangsbestätigung per E-Mail, zwei Werktage nach dem Versand
dazwischenStatusmeldung «in Bearbeitung»
dazwischenHinweis, dass ich den Antrag auch bei der Empfängerbank stellen muss
22. AprilPositionen bei Saxo eingebucht

Neun Tage vom Antragseingang bis zur Einbuchung, rund zwei Wochen ab dem Versand des Formulars. Deutlich schneller, als ich erwartet habe.

Und ein Lob, wo es angebracht ist: Zwei Werktage nach dem Versand aus der Schweiz lag die Eingangsbestätigung per E-Mail im Postfach. Für einen Brief über die Grenze inklusive Erfassung ist das schnell, und es nimmt genau die Unsicherheit, die man nach dem Einwerfen hat. Ein Formular per Post loszuschicken und dann wochenlang nichts zu hören, wäre der unangenehmere Teil gewesen.

Die Überraschung: es braucht oft zwei Anträge. Ich dachte, mit dem Formular bei der abgebenden Bank sei alles erledigt. Die Consorsbank meldete sich dann mit dem Hinweis, dass auch bei der Empfängerbank ein Auftrag nötig ist. Bei Saxo ging das direkt in der Plattform, ein paar Klicks. Die Prozesse unterscheiden sich je Broker-Kombination, deshalb stelle beide Anträge gleich am Anfang parallel. Wer wartet, bis die abgebende Bank ihn darauf hinweist, verliert genau diese Zeit.

Halte die Kaufdaten bereit. Beim Antrag auf der Empfängerseite wirst du nach Kaufpreis, Kaufdatum und Stückzahl der übertragenen Positionen gefragt. Diese Angaben braucht der Broker nicht für die Abwicklung, sondern als Grundlage dafür, dass er Einstand und Rendite später korrekt anzeigt.

Und hier mein eigener Fehler: Ich war faul und habe die Felder nicht sauber ausgefüllt. Das Ergebnis sehe ich jedes Mal, wenn ich das Depot öffne, denn die Performance-Zahlen stimmen bis heute nicht. Sei nicht so faul wie ich.

Zieh die Daten vor dem Antrag aus dem alten Depot, dann hast du sie beim Ausfüllen zur Hand. Nachträglich korrigieren lässt sich das nur mühsam. Und wenn du für eine alte Position wirklich nichts mehr findest, frag den Ziel-Broker, wie er damit umgeht.

Was du trotzdem einplanen solltest: Meine neun Tage sind ein Datenpunkt, keine Garantie. Bei grenzüberschreitenden Überträgen sind mehr Stellen beteiligt, und je exotischer der Titel, desto länger. In dieser Zeit kannst du die Positionen bei keinem der beiden Broker handeln. Was du in den nächsten Wochen verkaufen willst, verkaufst du vorher.

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Anschaffungskosten prüfen

Beim Übertrag sollten Kaufkurs und Kaufdatum mitwandern. In der Praxis klappt das meistens, aber nicht immer. Dazu kommt, dass der Schweizer Broker dich beim Antrag ohnehin danach fragt.

Für dich als Schweizer Privatanleger ist ein fehlender Einstandskurs kein Steuerproblem, weil Kursgewinne auf Privatvermögen steuerfrei sind. Ein Ärgernis ist es trotzdem, denn ohne Einstandskurs zeigt dein Broker keine sinnvolle Performance.

Es gibt aber einen zweiten und härteren Grund, die Daten selbst zu sichern. Falls du später einmal von der Schweiz zurück zu einer deutschen Bank überträgst, kannst du die Anschaffungsdaten nur noch mit einer Bescheinigung des ausländischen Instituts nachweisen. Fehlt sie, bemisst sich der deutsche Steuerabzug beim späteren Verkauf nach 30 Prozent des Verkaufserlöses statt nach dem tatsächlichen Gewinn. Das kann deutlich teurer sein als die korrekte Besteuerung.

Mein Rat: Notiere alle Einstandsdaten vorher selbst, Screenshot oder Export. Prüfe nach dem Übertrag, ob sie korrekt hinterlegt sind, und bewahre die Unterlagen auf.

Später: Was ein Wechsel innerhalb der Schweiz kostet

Damit du es einplanen kannst, denn hier ist die Lage umgekehrt.

Schweizer Banken kennen kein Urteil, das ihnen Gebühren verbietet. Gemäss der Marktbeobachtung des Preisüberwachers vom 28. April 2026, für die 31 Schweizer Banken untersucht wurden, kostet die Übertragung eines Schweizer Titels CHF 60 bis 120 pro Position. Zwei Drittel der Banken verlangen exakt CHF 100. Bei zehn Positionen also rund CHF 1’000, nur um zu gehen.

Zwei Dinge, die dich direkt betreffen:

Ins Ausland zahlst du drauf. Mehrere Kantonalbanken verlangen für die Übertragung an eine Bank im Ausland CHF 150 statt CHF 100. Wer aus der Schweiz wieder wegzieht, zahlt also am meisten. Das Spiegelbild deiner Situation heute.

Und der Hebel, der alles ausser Kraft setzt: Manche Anbieter erstatten Transfergebühren, wenn du zu ihnen wechselst. Der Preisüberwacher nannte im Bericht vom 28. April 2026 Swissquote, PostFinance und Cornèrtrader als Beispiele. Ob aktuell eine Aktion läuft und welche Bedingungen gelten, musst du direkt beim Anbieter prüfen.

Die Handlungsregel ist deshalb einfach. Bevor du rechnest, stelle dem Ziel-Broker eine Frage: «Übernehmt ihr meine Transfergebühren, und bis zu welchem Betrag?» Erst wenn die Antwort nein lautet, lohnt eine eigene Rechnung. Dann gilt als Faustregel: kleine Altpositionen verkaufen, grosse Kernpositionen übertragen. Der Grund ist die eidgenössische Umsatzabgabe, die bei Verkauf und Neukauf je erneut anfällt.

Ein Hinweis zur Einordnung: Die Zahlen des Preisüberwachers stammen aus einer Stichprobe klassischer Retailbanken. Online-Broker waren nicht Teil der Untersuchung und liegen teils tiefer. Wer noch keinen passenden Schweizer Broker hat, findet ihn im Online-Broker Vergleich Schweiz.

Checkliste

  1. Beim deutschen Broker nachfragen, ob er dein Konto bei Wohnsitz in der Schweiz weiterführt und Überträge in die Schweiz ausführt
  2. Beim Schweizer Broker nachfragen, ob eingehende Überträge kostenfrei sind und alle Titel angenommen werden
  3. Wohnsitz aktualisieren und AHV-Nummer als Steuer-ID hinterlegen
  4. Kontrollieren, ob es eingetragen ist. Erst danach verkaufen
  5. Schweizer Depot eröffnen
  6. Fonds, die du weiter besparen willst, mit der ISIN beim neuen Broker suchen
  7. Altlasten verkaufen, die nicht mehr zur Strategie passen
  8. Einstandsdaten notieren und aufbewahren, Screenshot oder Export
  9. Beide Anträge parallel stellen
  10. Nach der Einbuchung Stückzahlen und Einstandskurse kontrollieren
  11. Deutsches Depot bis zur Auflösung im Schweizer Wertschriftenverzeichnis deklarieren

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Fazit zum Thema Depotübertrag Deutschland Schweiz

Wenn du von Deutschland in die Schweiz ziehst, sortierst du dein Depot einmal durch. Was du behalten willst, überträgst du. Der Rest wird vorher verkauft.

Für die meisten Auswanderer mit einem gewöhnlichen ETF- oder Aktiendepot ist das die sinnvollste Grundlogik.

Der wichtigste Grund ist nicht die Gebühr, denn beim Wechsel von Deutschland in die Schweiz sind beide Wege günstig. Es ist die Gelegenheit. Beim Umzug schaust du dein Depot ohnehin einmal komplett an, und nach korrekt erfasstem Schweizer Wohnsitz kannst du Altlasten meist ohne deutsche Steuerbelastung und mit überschaubaren Handelskosten auflösen. Beim nächsten Wechsel innerhalb der Schweiz gilt das nicht mehr.

Die saubere Ausnahme: Kernpositionen, die du langfristig hältst. Die überträgst du, weil aus Deutschland keine eigenen Gebühren anfallen, kein Verkauf stattfindet und du durchgehend investiert bleibst.

Dein nächster Schritt: Frag deinen deutschen Broker schriftlich, ob er Konten von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz weiterführt. Diese Antwort bestimmt deinen ganzen Zeitplan. Und wenn du noch keinen Schweizer Broker hast, fang beim Online-Broker Vergleich Schweiz an.

Keine Anlageberatung.

FAQ

Ein Übertrag auf dein eigenes Depot ist kein Verkauf und löst im Normalfall keine Steuer aus. Wichtig ist, dass kein Gläubigerwechsel stattfindet.

Bei mir neun Tage, vom 13. bis 22. April. Plane trotzdem zwei bis vier Wochen ein, in denen du die Positionen nicht handeln kannst.

Er bleibt beim deutschen Broker hinterlegt und ist ohne Wirkung, wenn du dort keine steuerpflichtigen Erträge mehr erzielst. Du kannst ihn auf EUR 0 setzen.

In der Praxis meistens, garantiert ist es nicht. Notiere Kaufkurs und Kaufdatum vorher selbst und prüfe nach der Einbuchung, ob sie korrekt hinterlegt sind.

In der Regel nicht, übertragen werden ganze Stücke. Bruchstücke verkaufst du vorher, und manche Banken bieten dafür einen Umzugsservice an.

Bei direkten Beteiligungen ab 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft kann sie greifen. Seit 2025 auch bei Fonds und ETFs, wenn du mindestens 1 Prozent des Fonds hältst oder die Anschaffungskosten bei einem einzelnen Fonds mindestens EUR 500’000 betragen.

Meistens ja. Auch bei Aktien muss der Ziel-Broker den Titel aber verwahren und handeln können, und bei Fonds kann zusätzlich der Nachkauf eingeschränkt sein. Prüf die ISIN vor dem Antrag.

Quellen zu den Zahlen: Preisüberwachung PUE, «Marktbeobachtung zu den Gebühren von Schweizer Bankkonten», 3. Ausgabe vom 28. April 2026. BGH, Urteile vom 30. November 2004, XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04. § 19 Abs. 3 InvStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024. Bundeszentralamt für Steuern zum Erstattungsverfahren nach § 50c EStG.

Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag basiert auf meinen eigenen Erfahrungen beim Depotübertrag von der Consorsbank zu Saxo Bank Schweiz. Prozesse, Gebühren und Steuersätze können sich ändern und je Institut abweichen. Prüfe die aktuellen Konditionen bei deinem Anbieter. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Finanzautor Eric Marschall zertifizierter Vermögensberater (IAF) unabhängiger Finanzexperte Schweiz - certified financial expert switzerland
Über den Autor

Eric ist Gründer von Schwiizerfranke.com und zertifizierter IAF-Vermögensberater. Seit 2019 hilft er Schweizerinnen und Schweizern, ihre Finanzen verständlich, unabhängig und effizient zu regeln.

📌 Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar.

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