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Einlagensicherung schweizweit im Fokus: Wie funktioniert der Einlagenschutz

Seit der Bankenkrise im Jahr 2008 hat sich einiges bei der Einlagensicherung schweizweit getan. Damals kollabierte die UBS beinahe und seither sind unsere Einlagen bis CHF 100’000 pro Kunde pro Bank gesichert.

Pünktlich zum Debakel bei der Credit Suisse kamen 2023 dann einige wichtigere Neuerungen zum Schweizer Einlagenschutz hinzu.

Wie die Einlagensicherung heute genau aussieht, was du bei Gemeinschaftskonten unbedingt beachten solltest und wie schlecht es leider um den Einlagenschutz von Vorsorgegeldern aussieht, erfährst du in diesem Beitrag!

Was ist die Einlagensicherung in der Schweiz und warum ist es wichtig, sie zu kennen?

Die Einlagensicherung in der Schweiz ist ein finanzielles Sicherungssystem, das die Sicherheit deiner Einlagen (Guthaben auf Bankkonten) gewährleisten soll.

Sollte eine Bank Konkurs gehen, wird seit 2008 eine Einlagensicherung von maximal CHF 100’000 pro Kunde pro Bank in der Schweiz gesichert.

Der Zusatz “pro Kunde pro Bank” ist wichtig, wie du gleich noch erfahren wirst.

Du solltest auch wissen, dass hier klar von normalen Kontoguthaben die Rede ist. Wertschriften, Wertmetalle (sogenannte Metallkonten) und auch Bargelder auf gewissen Vorsorgekonten werden anders behandelt.

Um die Unterschiede genau zu verstehen, lass uns betrachten, wie die Schweizer Einlagensicherung aktuell funktioniert.

Wie funktioniert das Schweizer Einlagensicherungssystem?

Die Einlagensicherung Schweiz ist gesetzlich geregelt und erhält regelmässige Anpassungen.

Grundsätzlich funktioniert der Einlagenschutz in der Schweiz durch die folgenden Bestandteile:

  1. Jede Schweizer Bank muss die in der Schweiz liegenden Vermögenswerte, welche im Einlagenschutz gesichert oder privilegiert sind, zu 125 % halten. Hier spricht man vom sogenannten Subtanzschutz, dieser wird im Konkursfall genutzt, um die gesicherten Guthaben möglichst schnell (innerhalb weniger Tage) auszuzahlen.
  2. Sollten die gesicherten Guthaben nicht ausreichen, greift Esisuisse ein (Verein zur Selbstregulation Schweizer der Banken) und kann dabei auf weitere 8 Milliarden Franken zugreifen. Die 8 Milliarden Franken entsprechen dem gesetzlich festgelegten Wert von 1.6 % aller gesicherten Schweizer Guthaben. Da dieser Betrag seit 2023 liquide und zur Hälfte bei der SIX (Schweizer Börse) hinterlegt ist, kann der Zugriff innerhalb weniger Tage erfolgen.
  3. Sollte auch dieser Betrag nicht ausreichen, um alle gesicherten Guthaben auszahlen zu können, werden die Vermögenswerte der Bank verkauft, um Liquidität zu schaffen. Dieser dritte Schritt erfolgt entsprechend langsam.

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Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?

Seit 2023 ist die Einlagensicherung auf Gemeinschaftskonten neu und auch besser geregelt. Denn seither gelten Gemeinschaftskonten als separate Beziehung, womit bis zu CHF 300’000 für zwei Einzelpersonen versichert sind.

Gesichert sind gesamthaft bis zu:

  • CHF 100’000 im Gemeinschaftskonto von Person A & B
  • CHF 100’000 im Einzelkonto von Person A
  • CHF 100’000 im Einzelkonto von Person B

Noch sicherer: Einlagensicherung bei Kantonalbanken

Die höchste Sicherheit geniessen Einlagen bei Kantonalbanken in der Schweiz. Denn die Kantonalbanken Einlagensicherung wird vom jeweiligen Kanton ungedeckt gesichert, also auch über CHF 100’000 hinaus.

Eine Garantie ist dies zwar nicht, dennoch ist hier eine weitere Sicherheitsstufe vorhanden.

Achtung Ausnahme: Nicht alle Kantonalbanken sind ungedeckt gesichert
Die folgenden Kantonalbanken sind nicht ungedeckt geschützt:

  • Bern
  • Genf
  • Waadt

 

Da es viele bereits vergessen haben, hier einen kleinen Blick in die Geschichte der Kantonalbanken: Die Solothurner Kantonalbank geriet 1994 in grosse Schwierigkeiten und musste schlussendlich privatisiert werden. Der Schaden durch die Rettung der Kantonalbank betrug damals für den Kanton Solothurn CHF 400 Millionen Franken.

Was ist alles nicht vom Einlagenschutz geschützt?

Leider greift die Einlagensicherung schweizweit nicht für alle Guthaben und Vermögenswerte. Insbesondere nicht bei:

  • Vorsorgegelder in der Säule 3a (wird aber bis CHF 100’000 im Konkurs privilegiert ausbezahlt)
  • Vorsorgegelder auf Freizügigkeitskonten (wird aber bis CHF 100’000 im Konkurs privilegiert ausbezahlt)
  • Guthaben auf Bankkonten über CHF 100’000 hinaus (Ausnahmen bei manchen Kantonalbanken)
  • Kryptowährungen und andere alternative Währungen wie etwa WIR-Geld

Reicht der Einlagenschutz überhaupt für alle Banken aus?

Im Internet wird immer wieder aufgeregt diskutiert, ob die Rücklagen überhaupt reichen, um im Ernstfall alle Einlagen schnell auszahlen zu können.

Die seit 2023 zugesicherten 8 Milliarden Franken wären bei einer grösseren Bank schnell aufgebraucht. Wenn dann noch weitere Banken betroffen wären (was oft der Fall ist, da die Banken untereinander Geschäfte machen), wäre der Topf schnell gefährdet. Doch ist das wirklich so?

Beispiel: Die Migros Bank zählt mit etwa 800’ 000 Kundenbeziehungen zu den mittelgrossen Banken in der Schweiz. Allein bei der Migros Bank fallen CHF 20 Milliarden der Kundenguthaben unter die Einlagensicherung schweizweit. Bei einer Insolvenz würde der Topf von 8 Milliarden Franken nicht zur Absicherung reichen. In einem solchen Fall würden aber wohl Vermögenswerte von der Bilanz (die Bilanzsumme beträgt etwa 50 Milliarden Franken) veräussert werden.

Sollte also eine oder gar mehrere Grossbanken insolvent werden, würden die Rücklagen wohl nicht ausreichen. Ob das Stimmvolk dann aber die Katastrophe zulässt, ist eine andere Frage.

Machtlos bist du dennoch nicht. Denn weiter unten bei den Tipps erfährst du, wie du deine Vermögenswerte intelligent schützen kannst.

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Ist mein Geld im Ausland sicherer als in der Schweiz?

Du hast vorhin schon gehört, dass in der Schweiz ein Deckungsniveau von 1,6 % der gesicherten Einlagen vorgeschrieben ist.

Zur Erinnerung: Bei zurzeit 503 Milliarden Franken ergeben sich daraus Beiträge von rund 8 Milliarden Franken.

Einlagensicherung in der EU

In der EU sind nur 0,8 % Deckungsniveau vorgeschrieben und in den meisten Ländern gilt ebenfalls eine Obergrenze von CHF 100’000 je Anleger je Bank. Je nach Bank gibt es hier aber wieder Ausnahmen. Denn viele Sparkassen oder Genossenschaftsbanken geben teils eine ungedeckte Sicherung der Einlagen oder deckeln beispielsweise bei 5 Millionen Euro. Ein genauer Blick kann sich also lohnen.

Einlagensicherung in den USA

In den USA beträgt die Einlagensicherung 250’000 USD. Hier wird also ein weitaus höherer Deckel, als in der Schweiz gegeben.

Ob du einer ausländischen Bank inklusive Sicherungssystem mehr Vertrauen als einer Schweizer Bank schenkst, darfst du selbst entscheiden. Bei Geldern im Ausland solltest du auch das Wechselkursrisiko bedenken, doch dazu mehr hier im Blog.

Tipps: Einlagensicherung Schweiz erhöhen

Zur Erhöhung der Sicherheit deiner Einlagen musst du zwei Dinge wissen:

  1. Die Einlagensicherung schweizweit gilt pro Bank und pro Kunde
  2. Wertschriften fallen bei einem Konkurs nicht in die Konkursmasse

Mit diesem Wissen kannst du die folgenden Tipps zur Absicherung deines Vermögens in der Schweiz nutzen:

  • Nutze spätestens ab CHF 100’000 Guthaben auf einer Bank eine andere Bank und eröffne dort ein Konto. Dann bist du auch bei der neuen Bank wieder bis CHF 100’000 gesichert
  • Eröffne spätestens ab CHF 100’000 Vorsorgeguthaben in einer Vorsorgestiftung (3a oder Freizügigkeit) bei einer weiteren Stiftung eine Kundenbeziehung. Dann bist du auch bei der neuen Vorsorgeeinrichtung wieder bis CHF 100’000 gesichert.
  • Da sich 3a Töpfe und Freizügigkeitsgelder nicht beliebig teilen lassen, kann hier ein Umweg helfen: Wenn du in der Säule 3a oder auf einem Freizügigkeitskonto das Risiko eines Konkurses absichern möchtest, investiere in Wertschriften. Wertschriften wie Aktien oder Obligationen haben allerdings ein Anlagerisiko und schwanken entsprechend im Wert. Kurzlaufende Bundesanleihen könnten bei kurzem Anlagezeitraum ggfs. infrage kommen. Das Anlagerisiko sollte aber nicht vernachlässigt werden.

 

Wie sicherst du deine Vermögenswerte ab? Teile es gerne in den Kommentaren!

Quellen:

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