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Hallo
Wann wurde dieser Beitrag verfasst? Auf der Homepage der Basellandschaftlichen Kantonalbank steht:
«Die Sicherung ist auf höchstens 100 000 CHF pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt.» Somit also keine ungesicherte Deckung wie es in deinem Beitrag steht.
Viele Grüsse
Doris
Hallo Doris
das ist so korrekt: Die Einlagensicherung gilt generell bis CHF 100’000. Die Staatsgarantie gilt bei 21 von 24 Kantonalbanken (Ausnahmen siehe oben) und gilt als zusätzliche Sicherheit über den Kanton. Die Bank als solche sichert aber nur bis CHF 100’000.
bei einem reinen GemeinschaftsKonto sind aber so wie ich das verstehe nur 100.000 insgesamt gesichert , das ist viel schlechter als in der EU!