Definition nachrichtenloser Konten und warum sie ausfindig gemacht werden sollten

Nachrichtenlose Konten sind Bankkonten, die über einen Zeitraum von 10 Jahren nicht genutzt wurden und auf denen keine Aktivität stattgefunden hat. Die Bank wird während dieser Zeit versuchen, den Kontoinhaber zu kontaktieren. Waren die Versuche über 10 Jahre hinweg erfolglos, gilt das Konto zunächst als kontaktlos.
Liegt der Kontostand bei über CHF 500 oder der Wert des Vermögens ist unbekannt (beispielsweise bei einem Bankschliessfach), muss die Bank reagieren.
Die Bank muss das Vermögen weitere 50 Jahre im Interesse des Kunden verwalten. Liegt der letzte Kontakt mit dem Kunden mehr als 60 Jahre zurück, ist sie dann per Gesetz gezwungen, im Internet nach dem Eigentümer oder eventuellen Erben zu suchen.
Häufig handelt es sich um Konten, deren Inhaber verstorben oder unbekannt sind. Doch warum müssen diese Konten überhaupt ausfindig gemacht werden?
Ganz einfach: Weil es wichtig ist, dass das Geld, das sich auf diesen Konten befindet, an die rechtmässigen Erben ausbezahlt wird. Das ist nicht nur ethisch korrekt, sondern dient auch der Vermeidung von Vermögensverlust, da das Geld sonst letztendlich dem Staat zukommen würde.